Zukunft Thurgau, wir sind dabei!

Der kantonale Richtplan zeigt die geplante räumliche Entwicklung des Thurgaus auf und dient den Behörden als übergeordnetes Führungs- und Koordinationsinstrument.
Die behördenverbindlichen Aussagen sind richtungsweisend für die nächsten 10 bis 20 Jahre.

Die SVP Thurgau bekennt sich grundsätzlich zu den Kernzielen des KRP. Sie werden wie folgt zusammengefasst:

  • Der attraktive Kanton als Wohn- und Wirtschaftsstandort ist in seiner Vielfalt zu er-halten und zu fördern.
  • Das Wachstum der Siedlungen ist primär auf die Zentren auszurichten.
  • Die bauliche Entwicklung hat in erster Linie nach Innen zu erfolgen.
  • Die Mobilität ist über die verschiedenen Verkehrsträger zu koordinieren und gezielt zu fördern.
  • Der Oberthurgau ist mit einer Hochleistungsstrasse (HLS) mit 80 / 100 km / h an die A7 anzubinden, mit der Ergänzungsplanung einer Oberlandstrasse (OLS) mit 50/80 km / h in den Raum Kreuzlingen.
  • Der ländliche Raum dient in erster Linie als Produktionsgrundlage der Land- und Forstwirtschaft.
  • Der Erhalt von Erholungsräumen in der bestehenden Kulturlandschaft und ökologische Ausgleichsmassnahmen sind weitere wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung unseres Kantons und somit in zweckmässiger Art zu fördern.

Siedlung

Ausgangslage

Im Kanton Thurgau hat sich das Siedlungsgebiet in Städten und Dörfern entlang der Hauptverkehrsachsen, der Flüsse und am See entwickelt. Hauptverkehrslinien verbin-den heute die grösseren Ortschaften, welche im Rahmen ihrer Zentrumsfunktionen sowohl für das Wohnen, als auch für die Wirtschaft optimale Voraussetzungen bringen und über ein gut ausgebautes Angebot an öffentlichen und privaten Dienstleistungen verfügen.
Dementsprechend findet hauptsächlich hier die wirtschaftliche Entwicklung in den Bereichen Dienstleistungs-, Gewerbe- und Industriebetriebe statt. Fachmärkte, Einkaufszentren und andere publikumsintensive Einrichtungen ergänzen und stärken diese kantonalen und regionalen Wirtschaftsschwerpunkte.
Im ländlichen Raum haben sich Dörfer und Weiler in ihrem ursprünglichen Erschei-nungsbild vor allem an ihrer Peripherie durch Einfamilienhausquartiere stark verändert. Die zunehmende Mobilität begünstigt das Wohnen auf dem Lande. Der Siedlungsdruck auf diese Regionen hält an und nimmt in schön gelegenen Wohnlagen weiterhin zu.
Viele Orte sind geprägt durch einen historischen Ortskern oder typische, erhaltenswerte Einzelbauten, welche diesen Ortsbildern einen besonderen Charakter verleihen.

 
Forderungen

  • Der künftige Raumbedarf für Wohnen und Arbeiten soll hauptsächlich in den Zentren und den Ortschaften in den Entwicklungsräumen entlang der Hauptver-kehrsachsen geplant werden.
  • Im ländlichen Raum muss weiterhin an landschaftsverträglichen und landwirtschaftlich wenig wertvollen Gebieten eine massvolle, an bestehende Siedlungen angegliederte bauliche Entwicklung möglich sein.
  • Mit geeigneten Massnahmen und Regelungen gewährleisten Kanton und Gemeinden einen haushälterischen Umgang mit dem Boden, insbesondere muss die Sied-lungsentwicklung innerhalb der bestehenden Baugebiete und auch in die Höhe gefördert werden.
  • Der Kanton fördert den Flächenausgleich. Er entwickelt dazu in Zusammenarbeit mit den Gemeinden ein praktikables Flächenausgleichssystem.
  • Einige strategische Arbeitszonen im Sinne des Kantonalen - Richtplanes sind durch die Gemeinden oder subsidiär durch den Kanton ohne Einbezug des Flächenausgleiches auszuscheiden und so vorzubereiten, dass eine kurzfristige Erschliessung und Überbauung gewährleistet werden kann.
  • Flächen- und verkehrsintensive Überbauungen sind in kantonalen und regionalen Zentren und bei guter Verkehrserschliessung auch in zentralen Orten in regionalen Entwicklungsräumen zu realisieren.
  • Der Schutz von erhaltenswerten Ortsbildern und wertvollen Einzelbauten ist in Ab-sprache zwischen dem Kanton und den Gemeinden durch verhältnismässige Anordnungen und Beiträge zu gewährleisten.
  • Der Baulandhortung ist mit geeigneten Massnahmen entgegenzuwirken.

Landschaft

Ausgangslage

Ein topografisch vielfältiger, fein gegliederter und ökologisch gut vernetzter Thurgau  prägt das Bild unserer Landschaft. Entlang den Siedlungsachsen und in den Einzugsgebieten der Wirtschaftszentren, sowie an attraktiven Wohnlagen werden die landwirtschaftlich nutzbaren Flächen infolge Baugebietausdehnungen stetig redu-ziert.
Der Druck besteht aber auch auf die übrige, durch die Landwirtschaft genutzte und zu erhaltende Kulturlandschaft, da Tourismus, Naturschutz, Erholung, Freizeit und weitere Benutzer ebenfalls ihre Ansprüche auf eine intakte Landschaft erheben.
Die Thurgauer Landwirtschaft sichert primär die Nahrungsmittelproduktion und pflegt sekundär durch ökologische Ausgleichsmassnahmen das attraktive Landschaftsbild. Eine geeignete Bewirtschaftung sichert den langfristigen Erhalt der Bodenfrucht-barkeit.
Gebiete mit Vorrang Landschaft und Vernetzungsfunktionen dienen der landwirtschaftlichen Produktion unter Einbezug besonderer Naturförderung. In diesen Gebieten ist bei Anlagen, Neu- und Umbauten speziell auf die Bedürfnisse der Landschaft und der Vernetzung Rücksicht zu nehmen.
Der Wald erfüllt heute eine vielfältige Funktion. Neben der Holzproduktion dient der Wald der Erholung, dem Erhalt der Artenvielfalt, dem Schutz vor Naturgefahren, dem Grundwasserschutz und als CO2 - Speicher.
Die Seen und Weiher sowie die vielen grossen und kleinen Fliessgewässer sind wichtige Landschaftselemente und haben eine grosse Bedeutung für Tier und Mensch als Lebens- und Erholungsraum. In der letzten Zeit hat auch hier der Nutzungsdruck durch die Bevölkerung erheblich zugenommen.
Die Gewässer sind auch wichtige Lieferanten von Trink-, Brauch- und Löschwasser, was eine gute Wasserqualität voraussetzt.

Forderungen

  • Für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung sind langfristig genügend und gut nutzbare Flächen zu erhalten.
  • Naturparks und weitere Anforderungen an den Kulturlandbereich haben sich den Bedürfnissen der Landwirtschaft unterzuordnen und sollten diese möglichst för-dern.
  • Am Prinzip des Flächenausgleichs bei Neueinzonungen ist mit Ausnahme der stra-tegischen Arbeitszonen grundsätzlich festzuhalten. 
  • In der Landwirtschaftszone müssen auch grossvolumige Bauten und Anlagen für moderne zeitgemässe Landwirtschaftsbetriebe möglich sein.
  • Sowohl in Gebieten mit Vorrang Landschaft, als auch in Gebieten mit Vernetzungs-funktion müssen landwirtschaftliche Bauten und Anlagen möglich sein. Landwirt-schaftszonen mit besonderen Nutzungen sind in diesen Gebieten jedoch nur in be-gründeten Ausnahmefällen möglich.
  • Die nachhaltige Grundnutzung des Waldes dient in erster Linie einer naturnahen und wirtschaftlichen Holzproduktion. Alle übrigen Nutzungen haben sich dieser Bewirtschaftungsgrundlage unterzuordnen.
  • Renaturierungen von Seeufern und Gewässern müssen verhältnismässig sein und dürfen nur im Einverständnis mit den betroffenen Gemeinden und Grundeigentümern erfolgen.

Verkehr

Motorfahrzeugverkehr

Ausgangslage

Ein leistungsfähiges und wirtschaftliches Verkehrssystem ist für die zukünftige Entwicklung des Kantons entscheidend und dient insbesondere der Stärkung der Volkswirtschaft. Für die zukünftige Entwicklung des Kantons ist entscheidend, dass die Thurgauer Zentren gut in das schweizerische Verkehrsnetz eingebunden und auch untereinander gut vernetzt sind. Dies gilt insbesondere für die Zentren im Oberthurgau, die heute schlecht ins übergeordnete Verkehrsnetz eingebunden sind.
Nach den neuen Planungsgrundsätzen ist insbesondere die Verkehrsplanung auf die Siedlungs- und Zentrenstruktur abzustimmen. Für den Kanton stellt die neue Bodensee -Thurtal -Hochleistungsstrasse (BTS) von Arbon bis Bonau das wichtigste Element dar. Als Ergänzung dazu dient die Oberlandstrasse von Bätershausen bis Oberaach, die als teilweise neu angelegte Hauptverkehrsstrasse die A7 und die neue Bodensee-Thurtal-Hochleistungsstrasse verbindet und die dazwischen liegenden Dörfer, wie auch die Seestrasse, entlastet. 

Forderungen

  • Die Vorgabe, mit Entlastungs- und Umfahrungsstrassen und weiteren Massnah-men eine Verkehrsflussverbesserung zu erreichen und den Schutz der Wohnbe-völkerung vor Immissionen zu erhöhen, muss konsequent umgesetzt werden.
  • Die im Richtplan als Zwischenergebnis enthaltene Bodensee-Thurtal-Hochleistungsstrasse ist bezüglich Linienführung mit den betroffenen Gemeinden zu optimieren. (z.B. Sulgen und Egnach- Roggwil)
  • Die BTS ist dabei als durchgehende Hochleistungsstrasse mit Tempo 80 / 100 km / h (HLS 80 / 100) mit Gegenverkehr, jedoch ohne Langsamverkehr, sowie mit niveaufreien Anschlüssen zu planen. Nur so können die Siedlungszentren zwischen Arbon und Bonau nachhaltig vom Verkehr entlastet und gleichzeitig die Wirtschaftsschwerpunkte im Thur- und Aachtal verkehrsmässig optimal angebunden und verbunden werden.
  • Die Oberlandstrasse (OLS) ist als Hauptverkehrsstrasse mit Tempo 50 / 80 km / h (HVS 50 / 80) gleichzeitig zur BTS zu projektieren, jedoch erst bei Bedarf (DTV im Raum Langrickenbach über 10'000 Fahrzeuge) zu realisieren.

Öffentlicher Verkehr

Ausgangslage

Für eine nachhaltige Entwicklung unseres Kantons ist sowohl der Ausbau des Strassennetzes wie auch des öffentlichen Verkehrs wichtig. Insbesondere zwischen den kantonalen und ausserkantonalen Zentren sowie in den Entwicklungsräumen zwischen den Zentren ist ein Ausbau des ÖV-Angebotes sinnvoll. Für den ländlichen Raum ist eine Grundversorgung durch den ÖV wichtig.

Forderungen

  • Für den Personenverkehr ist das Fahrplanangebot bedarfsgerecht weiter zu verdichten. Dabei sind insbesondere die Anschlüsse in den Hauptknotenpunkten zu verbessern.
  • Für den ländlichen Raum ist eine Grundversorgung sicherzustellen. Die Finanzierung muss regional und lokal verhältnismässig und tragbar sein.  
  • Beim geplanten Ausbau der Bahninfrastruktur sind die Kostensteigerungen für Kanton und Gemeinden auf einem tragbaren Niveau zu halten.
  • Der sichere und leise Güterverkehr mit der Bahn muss gefördert werden, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und für die betroffene Bevölkerung zumutbar ist. Güterverkehr auf der Bahn und der Strasse muss besser koordiniert werden. Internationale Güterverkehrsströme sind insbesondere von der Seelinie fernzuhalten.

Ver-und Entsorgung

Ausgangslage

Der Stand der Ver- und Entsorgungsanlagen kann im Kanton Thurgau als gut bis sehr gut bezeichnet werden. Bei den wichtigsten technischen Werken (Wasser- Elektrizitätsversorgung und Abwasserentsorgung) wurden in den letzten Jahren durch Kanton und Gemeinden erhebliche Beträge zur Werterhaltung und Erneuerung eingesetzt. Die vorhandenen umfangreichen Planungsgrundlagen ( Gewässerschutz, Versorgungssicherheit, Altlasten etc.) sind wichtige Hilfsmittel für die weitere Entwicklung in diesen Bereichen. Speziell zu erwähnen ist das Thurgauer Förderprogramm Energie, das wichtige Eckpunkte in der umweltfreundlichen Energienutzung und die Energieeffizienz setzt.

Forderungen

  • Die Qualitäts- und Versorgungssicherheit für die Grundbedürfnisse der Bevölkerung muss jederzeit sichergestellt sein.
  • Die Werterhaltung und Erneuerung der Verteilnetze ist prioritär zu behandeln und entsprechend zu gewährleisten.
  • Vorschriften müssen praxisnah und finanzierbar sein.
  • Die Sanierungen von belasteten Standorten und Altlasten sind im Baugebiet zu fördern. Der Kanton übernimmt dabei eine Führungsrolle. Es sind objektbezogene und möglichst einvernehmliche  Lösungen anzustreben.
  • Förderprogramme müssen eine gewisse Konstanz aufweisen und sind periodisch zu hinterfragen. Erneuerbare Energien sind zu fördern, die Mittel sind dort einzusetzen, wo eine grösstmögliche Wirkung erreicht werden kann.

Weitere Raumnutzung

Ausgangslage

Die Anzahl der Bootsliegeplätze an See und Rhein sind limitiert und es besteht nur wenig Erweiterungsspielraum.
Die bestehenden Schiessanlagen werden durch die regionalen Schützenvereine bewirtschaftet. Bei baulichen Ausdehnungen einiger Gemeinden wurde der möglichen Problematik von Wohngebiet in der Nähe von Schiessanlage zum Teil zu wenig Beachtung geschenkt.
Die Vorgaben des Bundes zur Sanierung der belasteten Kugelfänge im Erdreich sind vor allem in den Grundwasserschutzzonen klar festgelegt.

Forderung

  • Die Vorgaben des Wassernutzungsgesetzes sind so umzusetzen, dass die ausgeschiedenen Bootsstationierungsbereiche vermehrt als Flächenkonzessionen an die Gemeinden vergeben werden. Für die zuständigen Gemeinden muss eine flexible Bewirtschaftung ihrer Stationierungsbereiche möglich sein.
  • Grundsätzlich ist eine gemeindeübergreifende Koordination der Schiessanlagen über den gesamten Kanton anzustreben.

Kernaussagen der SVP Thurgau zum Richtplan

  • Hauptentwicklungsräume sind die Zentren und die Ortschaften in den Entwick-lungsräumen entlang der Hauptverkehrsachsen. Auch im ländlichen Raum muss eine massvolle Entwicklung weiterhin möglich sein.
  • Die Kulturlandschaft ist in erster Linie die Produktionsgrundlage der Landwirt-schaft. Die Pflege und der Schutz der Kulturlandschaft dürfen wirtschaftliche Pro-duktionsstrukturen nicht behindern. Massnahmen sind praxisbezogen zu planen und umzusetzen.
  • Mit einer effizienten Verkehrserschliessung stärken wir unseren attraktiven Wohn- und Wirtschaftsstandort Thurgau. Eine sinnvolle Vernetzung von Motorfahrzeug-verkehr, Öffentlichem Verkehr und Langsamverkehr wird unterstützt. Die Boden-see-Thurtalstrasse ist als durchgehende Hochleistungsstrasse, mit Tempo 80 / 100 km / h (HLS 80 / 100) zu planen. Die Oberlandstrasse (OLS) ist als Hauptver-kehrsstrasse, mit Tempo 50 / 80 km / h (HVS 50 / 80) zu projektieren. Die Bodensee- Thurtalstrasse ist so rasch als möglich zu realisieren.
  • Bei der Ver- und Entsorgung ist Versorgungssicherheit, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit ganzheitlich zu gewichten. Fördermassnahmen müssen laufend technisch und finanziell optimiert und periodisch überprüft werden.
  • Freizeit- und Sportanlagen in sensiblen Regionen und Bereichen sind zu hinter-fragen und entsprechend umweltverträglich zu planen. Es muss aber auch künftig möglich bleiben, solche Projekte im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben mit den nötigen Rahmenbedingungen zu realisieren.