Leistung belohnen, Fehlanreize beseitigen, Missbrauch bekämpfen

- Es gilt das gesprochene Wort -

Referat von Kantonsrat Walter Marty, Kemmental, Parteipräsident SVP TG

Gestützt auf den Artikel 6 der Bundesverfassung, welcher wie folgt lautet: „Jede Person nimmt Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei.“ stellt die SVP Thurgau folgende Standpunkte voran:

  • Leistung belohnen
  • Fehlanreize beseitigen
  • Missbrauch bekämpfen


Mit diesen Worten heisse ich Sie zur heutigen Pressekonferenz anlässlich unseres ersten Positionspapiers zur Sozialhilfe im Kanton Thurgau herzlich willkommen!

Mit dabei sind heute

  • Kantonsrat und Fraktionspräsident Stephan Tobler
  • Kantonsrat Urs Martin, Mitglied der Kommission 6 und Hauptverfasser des Positionspapiers


Die Sozialhilfe ist in aller Munde. Im letzten Jahr haben sich Zeitungsberichte sowie Diskussionen rund um die Sozialhilfe gehäuft. Von der SVP Thurgau als staatstragende und stärkste Partei in unserem Kanton wird daher erwartet, dass sie auch im wichtigen Bereich der öffentlichen Sozialhilfe Stellung bezieht und den Bürgern tragfähige Lösungen aufzeigt. Dieser Herausforderung kommt die SVP Thurgau mit der Präsentation des heutigen Positionspapiers nach.

Ausgangslage

Die öffentliche Sozialhilfe ist Sache der Kantone. Im Kanton Thurgau ist die Kompetenz den Gemeinden delegiert worden. Daher richtet sich dieses Papier sowohl an den Kanton wie auch an die einzelnen Gemeinden.

Die Folgen der Wirtschaftsentwicklung schwappen mit einer gewissen Verzögerung auf die Sozialhilfe über. Dies zeigte sich auch schon in der Vergangenheit:

  • 1990 bis 1992 haben sich die Ausgaben verdreifacht
  • 2003 bis 2006 wurden Anstiege zwischen 5,5 und 20,6 Prozent verzeichnet


In den Jahren 2007 und 2008 sind die Ausgaben um 8,1 resp. 21.9 Prozent gesunken. Aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage muss jedoch damit gerechnet werden, dass ab 2009 die Sozialhilfekosten wieder massiv ansteigen werden.

Die SVP Thurgau hat daher ein Grundlagenpapier zur Sozialhilfe entwickelt, welches als Richtschnur zur Meisterung der Herausforderungen in der Sozialhilfe im Kanton Thurgau dient.

Die Sozialhilfe im Kanton Thurgau

Der Kanton Thurgau steht im Vergleich zu anderen Kantonen noch relativ gut da. Im Jahre 2007 erhielten rund 4'141 Personen Leistungen der öffentlichen Sozialhilfe. Dies entspricht einem Anteil von 1,8 Prozent der Bevölkerung. Im interkantonalen Vergleich muss es das Ziel sein, auch in diesem Bereich Verbesserungen zu erzielen. Das würde heissen, den Anteil um die Hälfte zu reduzieren.

Gut 21 Millionen Franken wurden an Sozialhilfekosten im Jahre 2008 ausgerichtet. Die Kosten sind in den letzten 20 Jahren markant angestiegen. Noch 1989 betrugen die Sozialhilfekosten gut 5,5 Millionen Franken. Seither haben sich somit die Ausgaben vervierfacht. In den Thurgauer Städten wird im Jahre 2009 mit einer weiteren Zunahme von gegen 30 Prozent gerechnet.

Jung, schlecht ausgebildet, alleinerziehend und ausländisch

Im Kanton Thurgau sind vor allem junge, schlecht ausgebildete, alleinerziehende und Ausländer Sozialhilfebezüger. 11,2 Prozent der Alleinerziehenden und 3,6 Prozent der Alleinlebenden beziehen Sozialhilfe. Insbesondere die starke Zunahme der Scheidungen führt bei Einverdienerhaushalten oftmals dazu, dass mindestens ein Elternteil bei der Sozialhilfe landet. Bei den 18-25-Jährigen beträgt die Sozialhilfequote 2,3 Prozent. Keine andere Altersklasse beansprucht die Sozialhilfe so stark. 3,3 Prozent der im Thurgau wohnenden Ausländer beziehen Sozialhilfeleistungen während 1,5 Prozent der Schweizerinnen oder Schweizer Sozialhilfe beziehen. Vor allem Einwanderer aus Staaten Südosteuropas strapazieren die Sozialhilfeleistungen.

Stadt-Land-Gefälle

Es fällt auf, dass ein starkes Stadt-Land-Gefälle besteht. Rund die Hälfte der Bezüger wohnt in Städten. In kleinen Gemeinden, welche weniger als 1'000 Einwohner haben, ist die Sozialhilfequote mit 0,3 Prozent verschwindend klein. Dies ist vor allem auf die fehlende Infrastruktur und der direkten nachbarschaftlichen Kontrolle zuzuschreiben.

Der Durchschnitt lag im Jahre 2008 die Belastung pro Einwohner 108 Franken (Braunau 47 Franken / Rickenbach 324 Franken). Bei mittelgrossen und grösseren Gemeinden können die Zahlen verglichen werden, währendem Kleinstgemeinden schon bei wenigen teuren Fällen erhebliche Schwankungen unterworfen sind.

Eigenverantwortung und Respekt

Als Präsident der SVP Thurgau ist es mir ganz wichtig, dass man Sozialhilfebezügern gegenüber mit Respekt begegnet und sie ernst nimmt. Statt aber nur die Defizite der betroffenen Personen zu sehen, wie dies heute leider vielfach gemacht wird, wollen wir vor allem auf die Fähigkeiten jeder Person abstützen und sie nicht einfach mit Geld abzuspeisen. Sozialhilfe soll eine temporäre Hilfe zur Selbsthilfe, aber kein Dauerzustand sein. So gewinnen auch Sozialhilfeempfänger an Respekt und haben eine Chance auf ein eigenverantwortliches, würdiges Leben