Die Sozialhilfe in den Gemeinden

- Es gilt das gesprochene Wort -
Referat von Kantonsrat Stephan Tobler, Egnach, Fraktionspräsident SVP TG
Wenn man die Höhe der Sozialhilfe pro Kopf betrachtet, so fällt die grosse Streuung der Sozialhilfebeiträge in den einzelnen Gemeinden auf. Die Spannweite reicht von Negativ-Nettoaufwendungen bis zu 324 Franken pro Einwohner. Der Durchschnitt liegt bei 108 Franken im Jahre 2008. Im Rahmen des Berichtes über die Sozialhilfe, welchen die Regierung aufgrund eines Vorstosses von mir erarbeitete, wurde dieses Problem ebenfalls thematisiert. Dabei kam klar zum Ausdruck, dass die Gemeinden bei den Sozialämtern gute Arbeit leisten. Die Sozialämter können nicht für die Bevölkerungsstruktur verantwortlich gemacht werden. Es sind die politischen Verantwortungsträger, die sich Gedanken machen müssen, wie sie ihre Siedlungsentwicklung entsprechend steuern können, damit sich auch die Bevölkerungsstruktur ausgewogen entwickeln kann. Die SVP ist gegen einen kompletten Ausgleich mit einem Topf, wie das auch schon gefordert wurde. Wenn dies gemacht würde, hätte niemand mehr Interesse am Sparen. Das Finanzausgleichsgesetz schafft einen Ausgleich. Wir erwarten aber auch Support vom Kanton, der hier Führungsverantwortung übernehmen muss, damit es nicht Gemeinden gibt, die in Sozialkosten ertrinken.
Eine konsequente Anwendung des geltenden Gesetzes ist nötig
Gleichzeitig fordern wir die Gemeinden auf, die Sozialämter mit genügend und auch qualifizierten Personalressourcen auszustatten, damit eine konsequente Anwendung des Gesetzes sichergestellt ist. Der Thurgauer Gesetzgeber hat die hierfür notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Ich verweise ausdrücklich auf die von uns in Abschnitt 4.7 aufgelisteten Sanktionsmöglichkeiten. Wenn alle Thurgauer Gemeinden konsequent sind, findet auch kein Sozialtourismus statt.
Unserer Ansicht nach muss zudem der Sozialmissbrauch konsequent bekämpft werden. St. Gallen hat soeben entschieden, Sozialdetektive einzusetzen, andere Kantone und Städte und auch der Bund machen gute Erfahrungen damit. Es ist ungerecht, wenn jemand die Sozialämter hintergeht und sich hinter dem Datenschutz verstecken kann.
Konsequente Überprüfung der Alimente-Bevorschussung
Prekär ist es heute auch bei den Alimenten. Unsere gesellschaftliche Entwicklung verursacht leider immer mehr Alleinerziehende. Diese sind auf den regelmässigen Eingang der Alimente angewiesen. Gesamthaft wurden im Kanton Thurgau 2008 7,7 Mio. Franken durch die Gemeinden ausbezahlt und nur gerade 3 Mio. kamen zurück. Der Personalaufwand ist bei diesen Kosten noch nicht berücksichtigt. Ganz besonders bei den Alimenten sind Personalressourcen wichtig, weil sich die Einkommensverhältnisse der Schuldner von einem auf den andern Tag verändern können. Daher ist es unabdingbar, damit die Alimente-Bevorschussung und das Inkasso konsequent überprüft werden kann. Alimente-Schuldner sind strikte zu ahnden. Dies ist nicht nur im Sinne der öffentlichen Haushalte, sondern vor allem auch im Sinne der Betroffenen – zumeist Frauen.
Staatsvertrag mit Deutschland über Sozialhilfe
Unverständlich für die SVP Thurgau ist, dass Deutschland den Staatsvertrag mit der Schweiz für die Unterstützung ihrer Bürger, welche in der Schweiz Sozialhilfe beziehen, aufgekündigt hat. Somit können Unterstützungsleistungen von deutschen Staatsangehörigen, welche im Thurgau Sozialhilfe beziehen, nicht mehr dem deutschen Staat verrechnet werden. Die SVP Thurgau fordert daher, dass der Thurgauer Regierungsrat bei Bundesrat vorstellig wird, damit ein neuer Staatsvertrag mit Deutschland ausgehandelt wird.

