26. August 2010
Vernehmlassung zum Gesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsgesetz)
Sehr geehrte Damen und Herren
Das Departement für Erziehung und Kultur unterbreitete uns mit Schreiben vom 17.Mai 2010 die Unterlagen zur externen Vernehmlassung zum Sportförderungs-gesetz. Wir danken für die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Grundsätzliches
Der Stellenwert des Sportes für Gesellschaft und Wirtschaft und die Erkenntnisse der Bedeutung der körpelichen Betätigung für die Gesundheit von Jung und Alt sind in den letzten Jahren gestiegen. Es ist möglich, dass die Verordnung des Regierungs-rates über die Förderung des Sports vom 14. November 1995 nicht mehr genügt und durch ein Gesetz verankert werden soll, respektive ein Gesetz bestehende Lücken zwischen Bundesverfassung und Verordnungen schliessen kann. In Anbetracht des Bewegungsmangels und dem auch damit verbunden Anstieg an übergewichtigen Kindern und Jugendlichen ist für die SVP zentral, dass der Sportunterricht an öffentlichen und privaten Volks- und Mittelschulen mit drei Wochenlektionen gesetzlich verankert wird. – Wir sind jedoch der Meinung, dass das Bundes-gesetz über die Förderung von Sport und Bewegung abgewartet werden soll, damit anschliessend das kantonale Sportförderungsgesetzt sinnvoll angegli-chen werden kann. Der Regierungsrat wird deshalb gebeten, den Zeitpunkt für ein Sportförderungsgesetz auf die Inkrafttretung des Bundesgesetzes abzustimmen.
Stellungnahme zum Fragenkatalog
1. Sport und Bewegung entwickeln sich sehr dynamisch. Wo sehen Sie die grossen Herausforderungen im Bereich Sport und Bewegung in den nächsten 10 Jahren?
Den Bewegungsmangel der (TV-, PC- oder herumhängenden) Jugendlichen, besonders auch der übergewichtigen und genauso der magersüchtigen Jugendlichen auffangen. Schüler und Schülerinnen sollen eine grosse Bandbreite der verschiedensten Sportarten kennenlernen, damit jeder und jede einen Sport findet, für den er, resp. sie, sich begeistern und den er ausüben kann. Der freiwillige Schulsport soll noch stärker ausgebaut und vor allem breiter gefächert angeboten und mit den Sportvereinen koordiniert werden.
Der Breitensport muss gegenüber dem Leistungsport höher gewichtet werden.
Der demografischen Entwicklung der Bevölkerung, den immer älter werdenden Menschen soll Rechnung getragen werden. Das richtige Mass des Sportes, der die Volksgesundheit und das Wohlbefinden der immer älter werdenden Menschen zum Ziel hat, muss gefunden werden. Bis ins hohe Alter soll sich jedermann möglichst regelmässig in Eigenverantwortung und mit Freude sportlich bewegen.
Die Attraktivität für den Leiternachwuchs in Sportvereinen muss gefördert werden, damit weiterhin genügend ehrenamtlicher Leiter-nachwuchs rekrutiert werden kann.
Immer höhere Messlatte im Leistungssport auf internationaler Ebene: Trotz abgeforderter Höchstleistung müssen Kinder und Jugendliche ganzheitlich auf ihr späteres Berufsleben vorbereitet werden.
Wieviel Sport verträgt die Natur? Sport in der Natur ist Erholung pur! Biken, Orientierungslauf, Schneeschuhwandern etc. – Die SVP ist für appellieren an die Vernunft und Eigenverantwortung und möchte diesbezüglich keine neuen Gesetze.
Gerechter Verteilschlüssel der Swisslosgelder
2. Die Sportförderung geniesst eine hohe Akzeptanz. Was hat Sie am bisherigen Fördersystem überzeugt und sollte deshalb erhalten bleiben?
Das duale System der Jugendsportförderung ist ein gutes Konzept: obligatorischer Turnunterricht und freiwilliger Schul- und Vereinssport. niederschwellige Angebote, welche die Bevölkerung zu mehr Bewegung motivieren (gutes Bsp. „Schweiz bewegt, Thurgau bewegt“ Ehrenamtlichkeit stützen und fördern. Sportschulen als neues Element der Sportförderung im Thurgau mit Konzept und Fördermassnahmen (gehört ev. in Verordnung) Verbandsbeiträge für Sportverbände, sie unterstützen die Verbandsarbeit
3. Das neue Gesetz soll Bewährtes erhalten und neuen Entwicklungen Rechnung tragen. Sind die von Ihnen in den Antworten zu den Fragen 1 und 2 beschriebenen Bereiche im vorliegenden Gesetzesentwurf angemessen berücksichtigt?
Der Bereich des Schulsports muss im Sportförderungsgesetz aufgenommen werden, drei Sportlektionen obligatorisch inkl. Mittelschulstufe! (Art. 12 Bundesgesetz) an öffentlichen und privaten Schulen sowie tägliche Sport- und Bewegungsmöglich-keiten.
Das Gesetz soll ergänzt werden mit: §8. 1Der Sportunterricht ist an öffentlichen und privaten Volks- und Mittelschulen obligatorisch. Er umfasst mindestens 3 Wochenlektionen. 2Der Kanton fördert im Rahmen des schulischen Unterrichts die täglichen Sport- und Bewegungsmöglichkeiten. 3Er sorgt für die Umsetzung der Bundesvorschriften für den Sport an Berufsschulen. 4Er koordiniert in Absprache mit dem Bund die Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen im Schulsport. 5Er fördert die Qualität in Aus- und Weiterbildung im Schulsport.
4. Zahlreiche Organisationen besitzen Leitbilder und Konzepte zur Sport- und Bewegungsförderung. Erkennen Sie Synergien zwischen dem Gesetzesentwurf und Ihren Leitbildern und Förderkonzepten? Erkennen Sie allenfalls Widersprüche?
- keine Bemerkung
5. Ziel war es, ein schlankes Gesetz zu formulieren. Gibt es nach Ihrer Ansicht wichtige Aspekte, die nicht berücksichtigt sind?
der Schulsport (siehe Antwort unter Frage 3) Sportschulen als neues Element der Sportförderung im Kanton Thurgau mit Konzept und Fördermassnahmen (gehört allenfalls in Verordnung) mehr Prävention für den Gesundheitsbereich durch den Sport, bessere Volksgesundheit durch mehr Bewegung (niederschwelliger Bereich) das Gesetz ist sehr offen formuliert
6. Haben Sie Bemerkungen zu einzelnen Bestimmungen im Gesetzesentwurf?
§13. „Zur Beratung……setzt der Regierungsrat eine kantonale Sportkommission ein……“ Bemerkung: es sind zurzeit mehrere Fachgremien, die in die kantonale Sportkommission einbezogen werden müssten, z.B. J+S, Schulturnkommis- sion, Vereinigung Thurgauer Sportverbände, parlamentarische Gruppe Sport, Sport Toto u. andere)
7. Haben Sie weitere Bemerkungen zum Gesetzesentwurf?
Bestehendes aus der Verordnung (§6) wird zu wenig rechtlich abgesichert.
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