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Aus der Fraktion: Empfangs- und Verfahrenszentrum beeindruckt

Die SVP-Fraktion des Grossen Rates nahm sich einen Samstagvormittag Zeit, um das Empfangs- und Verfahrenszentrums (EVZ) in Kreuzlingen zu besichtigen, sowie zusammen mit zwei Amtschefs die Asyl- und Ausländerproblematik auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene zu diskutieren.

Der Leiter Roger Boxler sowie seine Mitarbeiter Stephan Hug und Sara Wüger vom Bundesamt für Migration skizzierten der SVP-Fraktion Aufgaben und Vorgehen des Empfangs- und Verfahrenszentrums (EVZ) in Kreuzlingen. Beim Eintritt in das EVZ werden die Personalien der Asylsuchenden registriert. In einer anschliessenden Befragung müssen sie ihre persönlichen und familiären Verhältnisse sowie ihre Asylgründe darlegen. Gleichzeitig werden ihnen Fingerabdrücke genommen. Mit Hilfe dieser erkennungsdienstlichen Daten wird überprüft, ob die betreffenden Personen schon früher – allenfalls unter anderen Namen – in der Schweiz ein Asylgesuch eingereicht haben. Bei offensichtlich unbegründeten oder missbräuchlichen Gesuchen, aber auch bei klar positiven Fällen, kann ein beschleunigtes Verfahren angewendet werden. Dabei wird das Asylgesuch bereits im EVZ abgeschlossen und die Wegweisung beantragt. Die übrigen Asylsuchenden werden bis zum Abschluss des Asylverfahrens einem Kanton und dann teilweise einer Gemeinde zugeteilt.

Die Ausführungen der Verantwortlichen in Kreuzlingen führen bei den Kantonsräten zu vielen Fragen und Bemerkungen über: Beschleunigung des Verfahrens, Durchsetzung der Wegweisung, Kosten von Rückführungen, soziales Verhalten in der Schweiz etc.

In einer Besichtigungstour durch das Zentrum werden die Zimmer, Ess- und Waschräume gezeigt. In unmittelbarer Umgebung gibt es Wohnquartiere. Asylbewerber halten sich oft nicht an die Sitten in der Schweiz, was die Verantwortlichen mit präventiven Massnahmen zu steuern versuchen.

In einem zweiten Teil orientieren die Amtschefin des Fürsorgeamtes, Florentina Wohnlich und der Amtschef des Migrationsamtes Camillus Guhl über die kantonalen Aufgaben mit den Asylbewerbern nach der Zuteilung an die Kanton bzw. Gemeinden. Der Bund teilt dem Kanton Thurgau seit 1.10.12 2,4 % zu. Aktuell befinden sich 1‘193 Personen, Ende 2011 waren es noch 1‘039 Personen, im Kanton Thurgau im Asylprozess. Unter 10 % der Gesuchsteller erhalten schliesslich einen positiven Entscheid. Trotzdem können aus humanitären Gründen viele Asylbewerber nicht zurückgeschickt werden. Ein grosses Problem bildet die Papierbeschaffung. Die Herkunftsländer sind teilweise nicht bereit, die Leute aufzunehmen, indem sie angeben, dass die Leute aus einem andern Land stammen. Selten gehen Asylbewerber freiwillig zurück. Die autonome Rückreise wird den Asylbewerbern ermöglicht. Falls dies nicht genutzt wird, erfolgt schliesslich eine zwangsweise Ausschaffung.

Mit anhaltendem Zustrom von Asylsuchenden verteilt der Bund die Gesuchsteller auf die Kantone. Die Kantone wie auch die Gemeinden stehen gemäss Gesetz in der Pflicht, zusammen mit dem Bund das Problem zu tragen. Die Toleranz der Bevölkerung wie auch der örtlichen Behörden sind jeweils sehr klein, wenn es um die Platzierung einer Asylbewerberunterkunft geht. Hier ruft Florentina Wohnlich zu Solidarität und Mithilfe auf. Es sind nicht alleine die Behörden, welche diese Last zu tragen haben. Auch die Bevölkerung muss hier vorurteilsfrei über der Sache stehen und mithelfen, die Not mitzutragen.

Die SVP-Fraktion hat von der Komplexität ab Empfang bis zur Ausschaffung oder freiwilligen Rückkehr aber auch von der Integration von Leuten, für die eine Rückreise nicht zumutbar ist, Kenntnis genommen und mit den Verantwortlichen intensiv diskutiert.

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