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Bericht aus dem Grossen Rat: Anpassung der Löhne der Lehrkräfte

Das Haupttraktandum der Grossratssitzung vom Mittwoch war das Gesetz über die Beitragsleistungen an die Schulgemeinden und die Verordnung über die Besoldung der Lehrkräfte.

Das Haupttraktandum der Grossratssitzung vom Mittwoch war das Gesetz über die Beitragsleistungen an die Schulgemeinden und die Verordnung über die Besoldung der Lehrkräfte.

Die Löhne der Thurgauer Lehrkräfte sind im Vergleich zu den umliegenden Kantonen tiefer. Dies führt dazu, dass heute viele Thurgauer Lehrerinnen und Lehrer in anderen Kantonen unterrichten. Die Anpassung der Löhne war unbestritten. So schlägt die Vorlage der Regierung und der vorberatenden Kommission vor, dass vor allem die Löhne der Lehrkräfte auf der Primarstufe um 5 bis 10% angehoben werden. Im Weiteren soll das Lohnsystem mit den Stufenanstiegen demjenigen des Staatspersonals angeglichen werden. Die Lohnkurve während der gesamten Lebensarbeitszeit wird flacher gestaltet. Es resultiert ein Lohnanstieg von jährlich gut einem Prozent. Ebenfalls werden die Löhne der Lehrkräfte auf der Kindergartenstufe leicht angehoben.
Die gesamten Kosten für diese Anpassungen betragen rund 6.5 Millionen Franken. Die Regierung schlug vor, zwei Drittel an die Schulgemeinden zu übertragen. Demgegenüber wollte die Kommission die gesamten Kosten an den Kanton überwälzen. Der Grosse Rat entschied sich nach heftiger Diskussion mehrheitlich für die Variante Regierung, weil die Schulgemeinden in den letzten Jahren mehrheitlich positive Abschlüsse präsentierte.

Die Motion „Religionsunterricht an der Volksschule“ von Daniel Wittwer fand bei einer grossen Mehrheit des Grossen Rates kein Gehör. Die Schulgemeinden bestimmen weiterhin selber, wer in ihren Schulräumen Unterricht oder Veranstaltungen durchführt. Aus der Praxis sind auch kaum Fälle bekannt, wo es Probleme gegeben hätte.

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