Bericht aus dem Grossen Rat: Grundlagen für die KESB beraten
Die SVP-Fraktion stellte sich von Beginn weg skeptisch dem Gesetzesvorschlag für die Umsetzung des revidierten Vormundschafts- bzw. Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes sowie der Schaffung einer neuen Pflegekinderfachstelle gegenüber. Einerseits rechnet die SVP mit einer Überreglementierung und andererseits konnte sie die zu erwartenden Kosten mit den vorgelegten Begründungen nicht mittragen.
Den Antrag aus der SVP-Fraktion, auf eine eigene Pflegekinderfachstelle zu verzichten und diese Aufgaben den KESB zu übertragen, scheiterte die SVP- Fraktion deutlich mit 39:78 Stimmen. Grundlage war eine überwiesene Motion. Ein wichtiges Anliegen war der SVP-Fraktion die Wahlinstanz für die neuen KES- Behörden. Während der Regierungsrat vorschlug, die Mitglieder durch ihn selber zu wählen, sah das die vorberatenden Kommission anders und schlug als Wahlinstanz die Justizkommission des Grossen Rates vor. Die SVP-Fraktion ging noch weiter und stellte durch Dr. Marlies Näf-Hofmann den Antrag, dass der Grosse Rat die Mitglieder wählen soll. Dieser Antrag wurde mit 51:68 Stimmen abgelehnt. Der Grosse Rat ging einen Schritt zurück und unterstützte schliesslich den Vorschlag, wieder auf die regierungsrätliche Fassung zurückzukehren. Somit wird der Regierungsrat die KESB wählen.
Der Antrag von SVP-Fraktionspräsident Stephan Tobler, die Wahlvoraussetzungen zu öffnen und keine berufsspezifischen Vorgaben ins Gesetz zu schreiben, wurde mit 62:44 Stimmen abgelehnt. Ein weiteres Anliegen kam aus den Gemeinden. Das Gesetz sah vor, die Berufsbeistandschaften, für welche die Gemeinden verantwortlich sind, auf die Bezirksgrenzen einzuschränken. Die SVP-Fraktion unterstützte die Streichung dieses Antragages, welcher schliesslich mit 58:49 Stimmen genehmigt wurde.
Schliesslich führten die Entschädigungen für die Behörden zu einer ausgedehnten Diskussion. Der Antrag von Max Arnold SVP auf Zurückweisung des Vorschlages an die vorberatende Kommission wurde mit 62:45 Stimmen gut geheissen. Damit hat die Kommission den Auftfag erhalten, eine moderateren Vorschlag für die Besoldung der neuen KES-Behörden zu unterbreiten. Die Vorlage muss nun in die 2. Lesung.