Bericht aus dem Grossen Rat: SKOS-Richtlinien auf dem Prüfstand
Hauptthema der 1. Sitzung des Grossen Rates nach den Sommerferien waren die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe „SKOS“ eine Interpellation, welche vor einem Jahr durch die SVP-Fraktion vertreten durch Erwin Imhof und Stephan Tobler eingereicht wurde.
Hauptthema der 1. Sitzung des Grossen Rates nach den Sommerferien waren die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe „SKOS“ eine Interpellation, welche vor einem Jahr durch die SVP-Fraktion vertreten durch Erwin Imhof und Stephan Tobler eingereicht wurde. Das Thema ist auch ein Jahr später hoch aktuell. Vorgängig standen die Rechenschaftsberichte von Obergericht, Verwaltungsgericht und der Rekurskommission in Anwaltssachen zur Debatte. Gemäss §37 Abs. 2 der Kantonsverfassung genehmigt der Grosse Rat im Rahmen seiner parlamentarischen Oberaufsicht jährlich die Rechenschaftsberichte der kantonalen Gerichte. Die Justizkommission hat den Gerichten gesamthaft ein gutes Zeugnis ausgestellt. Alle drei Berichte wurden ohne Diskussion und Gegen-stimme genehmigt.
Vor dem Hintergrund der steigenden Sozialhilfeausgaben in den Gemeinden und der politischen Diskussion um die SKOS-Richtlinien infolge des Austritts verschiedener Gemeinden auch aus dem Kanton Thurgau aus der SKOS, verlangte die SVP Fraktion vom Regierungsrat eine umfassende Darlegung zu verschiedenen Fragen. Insbesondere geht es um die Höhe des Grundbedarfs, Sanktions- und Kürzungsmöglichkeiten, Arbeitsverweigerung und die verschiedenen Zusatzleistungen. In seiner Beantwortung ging der Regierungsrat differenziert mit dem Thema um und hat damit zur Versachlichung der, teils etwas angeheizten Thematik, beigetragen. In der Diskussion wurde offensichtlich, dass die vom Regierungsrat aufgezeigte Marschrichtung der Revision der SKOS-Richtlinien den richtigen Weg einschlägt. Schärfere Sanktionsmassnahmen, höhere Kürzungen der Leistungen z.B. bei Arbeitsverweigerung, tiefere Ansätze bei jungen Erwachsenen, Anpassung des Grundbedarfs bei Grossfamilien, Definition der Nothilfe, Verbesserung der Anreize zum Arbeiten usw.. Einig war sich der Rat darin, dass die Sozialhilfe durchaus ein Instrument ist um im Notfall das Überleben zu sichern. Wichtig ist aber, dass dem Grundsatz: Arbeit vor Sozialhilfe und Hilfe zur Selbsthilfe, genügend Rechnung getragen wird. Dass die Sozialhilfe zudem auf einem föderalen Weg basiere sei ebenso wichtig, wie es klare Regeln brauche. Ob dafür die SKOS-Richtlinien als Verbindlich erklärt werden müssen, da gehen die Meinungen auseinander. Zukünftig soll die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (SODK) die Richtlinien genehmigen. Ob damit die politische Legitimation für die SKOS-Richtlinien steigt, ist ebenfalls bestritten. Gefordert hat der Rat, dass die kantonale Verordnung zur Gesetzgebung so schnell wie möglich den vorgesehenen Revisionspunkten angepasst wird. Es darf nicht zwei bis drei Jahre dauern. Die Kosten und die Verhaltensweise einzelner dieser Gesellschaft erfordern ein rasches Handeln.