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Bericht aus dem Grossen Rat: Tiefengeothermie, KESB und Motionen

Gesetzes über die tertiäre Bildung, Petition „Keine Bohrungen ohne Gesetz! Keine Bohrungen ohne Haftung! Keine Bohrungen ohne Versicherung!“, Motion „Einsprache- oder Anhörungsverfahren für Verkehrsanordnungen“, Motion „Aufhebung Genehmigungspflicht Abwassergebühren“, Interpellation „KESB im Thurgau: eine zielführende Umsetzung des Bundesrechts?“

Für das Gesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über die tertiäre Bildung fanden die Redaktionslesung und die Schlussabstimmung statt. Ein Behördenreferendum wurde nicht ergriffen.

Bei der Petition „Keine Bohrungen ohne Gesetz! Keine Bohrungen ohne Haftung! Keine Bohrungen ohne Versicherung!“ waren sich die meisten Votanten einig und schlossen sich dem Bericht der Justizkommission an. Somit liegt der Ball nun bei der vorberatenden Kommission des Gesetzes über die Nutzung des Untergrundes, welche sich der heiklen Aufgabe annehmen darf, die Haftung und die Versicherung von Tiefengeothermie-Projekten auf Gesetzesstufe zu regeln. Die SVP unterstützt die Tiefengeothermie-Stromkraftwerken, ist aber der Ansicht, dass es eine klare gesetzliche Regelung der Haftung bei Schadenfällen bei solchen Projekten unabdingbar ist.

Nach der Petition wurden zwei Motionen von Stephan Tobler SVP behandelt. Die Motion „Einsprache- oder Anhörungsverfahren für Verkehrsanordnungen“ wurde mit 59 Ja zu 49 Nein erheblich und die Motion „Aufhebung Genehmigungspflicht Abwassergebühren“ mit 49 Ja zu 56 Nein nicht erheblich erklärt.

Zum Abschluss wurde die Interpellation „KESB im Thurgau: eine zielführende Umsetzung des Bundesrechts?“ von Max Brunner SVP diskutiert. Aus tragischem Anlass ist diese Thematik brandaktuell und führte zu einer langen und emotionalen Diskussion. Die KESB wurde per 1. Januar 2013 aufgrund von Bundesrecht geschaffen und hatte einige Anlaufschwierigkeiten. Sicherlich sind einzelne Massnahen, welche durch die KESB angeordnet werden, nicht für alle nachvollziehbar oder übertrieben. Die derzeitige „Hexenjagd“ auf die Kindes- und Erwachsenschutzbehörden ist aber nicht angebracht.

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