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Bericht aus dem Grossen Rat: Volksinitiative Kulturlandschutz bei Gewässerkorrektionen

In letzter Etappe wurde die Diskussion über den Bericht zum Haushaltgleichgewicht zu Ende geführt. Beim Departement Erziehung und Kultur kamen verschiedenste Sparvorschläge unter Beschuss. Viele Votanten störten sich vor allem an der angedachten Kürzung bei den überbetrieblichen Kursen im Rahmen der Berufslehre. Eine solche Kürzung passe nicht zum von allem gelobten dualen Bildungssystem.

Als Haupttraktandum hatte der Rat über die Volksinitiative «Kulturlandschutz/LN/FFF bei Gewässerkorrektionen» zu entscheiden.
Zuerst hatte der Rat über die Gültigkeit der Initiative zu beschliessen. Nachdem der Regierungsrat empfahl, die Initiative als Ungültig zu erklären, entbrannte eine heftige Diskussion über die Gültigkeit.
Da der Initiativtext gegen Bundesrecht verstösst, könnte eine solche Initiative nicht umgesetzt werden. Die vorberatende Kommission hat einen Gegenvorschlag ausgearbeitet, der nicht gegen das übergeordnete Recht verstösst.
Für diejenigen, welche die Initiative ungültig erklären wollten, sollten keine falschen Zeichen gesetzt werden. Initiativen welche dem übergeordneten Recht widersprechen, sollen nicht einfach mittels Gegenvorschlag, der durch die vorberatende Kommission ausgearbeitet wird, in die richtige Form gebracht werden. Dies ist eigentlich eine grundlegende Aufgabe der Initianten.
Für diejenigen, welche die Initiative gültig erklären wollen stand entweder der Gegenvorschlag im Fokus oder aber sie setzten auf Grund der 4655 Unterschriften auf den Grundsatz «Im Zweifelsfalle für das Volk».
So wurde die initiative mit der geschlossenen SVP-Fraktion mit 58 zu 56 Stimmen für gültig erklärt.
Einstimmig wurde die Initiative abgelehnt und dem Gegenentwurf mit grosser Mehrheit zugestimmt.

Stephan Tobler, Fraktionspräsident

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