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Bericht aus dem Grossen Rat: Welche Voraussetzungen sind bei Einbürgerungsgesuchen notwendig?

Nach Erledigung des Routinegeschäfts Erteilung der Zustimmung zu den Einbürgerungsgesuchen befasste sich der Rat mit einem sehr emotionalen Thema. Die Diskussion über die Interpellation „Sterbehilfe im Thurgau“ brachte erwartungsgemäss die sehr unterschiedlichen Ansichten zu diesem Thema zum Ausdruck. Die Interpellanten führten in der Diskussion an, dass eine aktive Sterbehilfe eine Respektlosigkeit gegenüber der Schöpfung darstelle. Der Mensch habe kein Anrecht darauf dem Leben aktiv ein Ende zu setzen. Die kritischen Stimmen führten auch an, dass gewisse Sterbehilfeorganisationen eine zweifelhafte Geschäftspraxis hätten und auf den Punkt gebracht mit dem Tod Geld verdienten.
Gegner einer aktiven Sterbehilfe befürchten auch, dass der Druck auf Hilfsbedürftige Menschen steige, ihrem Leben ein Ende zu setzen um der Allgemeinheit nicht mehr zur Last fallen zu müssen.

Die in dieser Frage liberaleren Ratsmitglieder, zu denen ich mich auch zähle, führten vor allen das Recht auf Selbstbestimmung eines jeden Menschen an. Für den Fall, dass sich ein Mensch dazu entscheidet aus dem Leben zu scheiden, sollte er dies nicht im Verborgenen tun müssen. Er müsse für diesen Fall frei darüber bestimmen können dies zu Hause in seiner vertrauten Umgebung oder wenn er in einem Heim lebt auch dort tun zu können. Verschiedene Votanten forderten die Heiminstitutionen dazu auf, ihre mehrheitlich vorherrschende Haltung zu überdenken, dies nicht zu tolerieren. Die Möglichkeit eine Sterbehilfe in Anspruch nehmen zu können kann verhindern, dass verzweifelte Menschen in einen unwürdigen Suizid gedrängt werden. Alle Redner waren sich einig: die palliativen Dienste im Kanton Thurgau werden sehr gelobt. Sie haben sich während den letzten Jahren gut entwickelt und sind nicht mehr wegzudenken.

Im letzten Geschäft hat der Rat die Beratungen über das revidierte Gesetz über das Bürgerrecht in Angriff genommen, jedoch aus Zeitgründen nicht zu Ende beraten.
Im Zentrum der Debatte stand vor allem die Frage, welche Voraussetzungen bei Einbürgerungsgesuchen notwendig sind um eine genügende Integration zu erfüllen.
Als wichtigstes Kriterium dazu gilt die Sprachkompetenz, darin waren sich alle Votanten einig. Der Rat teilte sich in der Meinung über das geforderte Referenzniveau gemäss europäischen Sprachenportfolio. Ein Antrag aus der geschlossenen Fraktion der SVP, die Referenzniveaus B1 (schriftlich) und B2 (mündlich) ins Gesetz aufzunehmen obsiegte knapp mit 57 Ja- zu 56 Nein-Stimmen.

Kurt Baumann, Kantonsrat SVP, Sirnach

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