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Chance zur Stärkung der Schulgemeinden vorerst verpasst

Die SVP Thurgau bedauert, dass der Grosse Rat die Motion “Volksschule ohne Parallelgesellschaft” nicht erheblich erklärt hat. Damit wurde eine Chance verpasst, die politische und religiöse Neutralität der Schule und die Autonomie der Schulgemeinden zu stärken.

Mit dem Entscheid des Grossen Rates dürfen Schulgemeinden weiterhin keine situationsgerechten, massgeschneiderten Regelungen erlassen, wenn durch das Tragen von bestimmten Kleidungen und Symbolen der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule gefährdet oder erschwert wird. Es ist stossend, dass Schulgemeinden auch dann nicht möglicherweise in Grundrechte eingreifende Regelungen erlassen können, wenn diese im öffentlichen Interesse geboten und verhältnismässig sind.

Für die SVP steht fest: Der Erlass von Kleidervorschriften an Schulen ist nicht nur eine juristische, sondern auch eine politische Frage. Die SVP wird daher den vom Bundesgericht bewusst offen gelassenen demokratischen Weg weiter beschreiten und weitere Schritte zur Stärkung der Neutralität der Schule und der Autonomie der Schulgemeinden prüfen.

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