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Diskussionsverweigerung war unangebracht

Heute Mittwoch war eine Interpellation zur Spital Thurgau AG mit berechtigten Fragen traktandiert. Aus mir unerklärlichen Gründen hat der Rat die Diskussion verweigert, sodass ich die Öffentlichkeit auf diesem Weg informiere.

Das Wichtigste vorweg: Ich nutze die Gelegenheit, um im Namen der gesamten SVP dem gesamten Personal in der Spital TG AG herzlich zu danken für die ausgezeichneten Leistungen und den Einsatz für die Sicherstellung des hohen Standards für die Versorgung des Gesundheitsdienstes im Kanton Thurgau. Es ist uns bewusst, die Anforderungen sind in den letzten Jahren – wie in allen andern Branchen auch – ständig gestiegen. Der grösste Teil des Personals hat die Ansprüche bewältigt und leistet hervorragende Arbeit. Dort wo das Personal am Anschlag steht, sind Massnahmen erforderlich.

Es ist richtig und wird auch regelmässig bestätigt: In einem Betrieb – ob klein oder gross – ist das Betriebsklima für gute Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wohl das Wichtigste. Erst nachher kommt der Lohn.

Die Thurgauer Spitäler sind seit einigen Jahren als AG organisiert. Diese AG hat einen Leistungsauftrag mit dem Kanton und wird dafür abgegolten. Gleichzeitig ist sie Mieterin der Liegenschaften des Kantons.

Bis 2004 galten die Übergangsbestimmungen und damit die Bestimmunen über das Staatspersonal auch für die Spitalangestellten. Seit 2005 ist die Spital TG AG selbständig und in personalrechtlichen Fragen autonom.

Unter dem Titel: „Spitäler zwischen Politik und Wettbewerb“ zitiere ich aus einem Newsletter von Avenir Suisse: „Die geplanten Reformen im Spitalwesen verlangen mehr Markt und Wettbewerb. Damit die Spitäler ihre Leistungen optimal auf die Bedürfnisse der Patienten, aber auch auf die Anforderungen der Krankenversicherungen ausrichten können, müssen sie in Zukunft als unabhängige Betriebe operieren können.“

Unter dieser Vorgabe ist es nicht möglich, mit unserem Parlament in die Lohndiskussion der Spital TG AG einzumischen oder gar Personalpolitik zu betreiben. Die Verantwortung liegt bei der Führung der Spital TG AG, beim Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung.

Die Regierung prüft ihrerseits die Einhaltung des Leistungsauftrages. Und hier dürfen wir sicher feststellen – jedenfalls war das die Erkenntnis in der GFK wie auch der SVP-Fraktion als wir eine a.o. Fraktionssitzung im Spital durchführten – der Leistungsauftrag wird erfüllt. Und welches ist der Preis?

Der Kanton als 100%-iger Eigentümer der Spital TG AG trägt natürlich Mitverantwortung und steht zumindest moralisch in der Pflicht. Unter diesem Gesichtspunkt sind die Fragen des Interpellanten absolut berechtigt.

Die SVP-Fraktion vertritt die Ansicht –

–          regelmässige Gespräche mit der PersonalTG sind auch für die Angestellten der Spital TG AG notwendig

–          wenn überdurchschnittlich viele Kündigungen – vor allem auch in einzelnen Abteilungen der Spital TG AG – eingehen, dann muss das auch unsere Regierung hellhörig machen.

–          Wir erwarten, dass das Personal und ihre Anliegen auch in unserer Spital TG AG Ernst genommen werden, damit wir weiterhin auf gute Leistungen zählen dürfen.

Stephan Tobler

Präsident SVP Fraktion

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