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Eingereichte Vorstösse 16. August

Einfache Anfrage «Kriminalität durch Asylsuchende im Kanton Thurgau: Ist das Dublin-Abkommen gescheitert?» von Judith Ricklin
Anstatt die Flüchtlinge ins Ersteinreise-Land zurückzuführen, werden die Asylbewerber zu Tausenden auf die Kantone verteilt. Auch der Kanton Thurgau musste in den letzten eineinhalb Jahren dreimal mehr Flüchtlinge aufnehmen. Die Peregrina-Stiftung ist vom Kanton Thurgau beauftragt worden, Unterkünfte für Asylsuchende bereitzustellen, da der Bund dem Kanton Thurgau in den kommenden Monaten voraussichtlich rund 900 Asylsuchende neu zuweisen wird. Die zunehmenden Probleme (gemäss Kriminalstatistik Kanton Thurgau 2022 und Medienmitteilungen), aufgrund der hohen Anzahl Asylsuchenden können nicht länger beschönigt werden. Die Bevölkerung hat begründete Ängste, welche ernst genommen werden müssen.

Interpellation Konsequente Landesverweisungen von Pascal Schmid und Hermann Lei
Volk und Stände haben am 28. November 2010 entschieden, dass kriminelle Ausländer ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz bei schweren Delikten verlieren. Das Thurgauer Volk hat der Ausschaffungsinitiative mit 61.1% zugestimmt. So steht es seither in der Bundesverfassung (Art. 121 Abs. 3-6) und seit dem 1. Oktober 2016 – nach langwierigen Debatten über die Umsetzung – auch im Strafgesetzbuch (Art. 66a ff.). Aufgenommen wurde im Gesetz eine Ausnahmeklausel für schwere Härtefälle. Dem Volk wurde versprochen, die Landesverweisungen «pfefferscharf» umzusetzen. Die Realität sieht anders aus: Ständig wird in den Medien über Fälle berichtet, in denen auf die Anordnung der Landesverweisung verzichtet wurde. Tausende Straftäter kommen in den Genuss der Härtefallklausel und dürfen in der Schweiz bleiben. Besonders stossend ist das bei schweren Delikten. Kaum ein anderes Land geht mit kriminellen Ausländern so gutmütig um wie wir. Die Bevölkerung – ob Schweizer oder Ausländer – versteht das nicht mehr. Die Ausnahme darf nicht zur Regel werden. Es ist die Aufgabe der Justiz, den Willen des Verfassungs- und Gesetzgebers zu respektieren und umzusetzen. Es stellt sich daher die Frage, wie das im Kanton Thurgau gehandhabt wird.

Interpellation “Handwerk (Berufslehre) oder Studium?” von Urs Schär, Judith Ricklin und Jürgen Häberli
Seit Jahren wird der Mangel an ausgebildeten Berufsleuten beklagt im Sinne von: «Je höher die Qualifikation, desto höher die Nachfrage.» Was sich nun aber abzeichnet, ist, dass man mit «nur Akademikern» den Mangel an Berufsfachleuten nicht lösen kann/wird, da man zwar z. B. gute Ingenieure braucht, aber ohne Berufsfachleute, welche die Prototypen ausführen, kann dieses Wissen weder umgesetzt- noch weiterentwickelt werden. Die Berufslehre attraktiv zu machen, ist eine wichtige Aufgabe der Berufsverbände. Es muss aber auch im Interesse der Regierung sein, den hohen Stellenwert einer Berufslehre und der daraus folgenden beruflichen Tätigkeit bekannt zu machen.

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26.05.2023
Am 23. Mai führten Mitglieder der SVP, FDP und EDU auf dem Hof von Felix Würth eine... mehr lesen
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