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Eingereichte Vorstösse

Antrag gemäss § 52 GOGR  „Transparente Zahlen zu den Landesverweisungen ausländischer  Straftäter im Kanton Thurgau“

Von SVP- Kantonsräte Paul Koch und Pascal Schmid

Nach dem Nein zur Durchsetzungsinitiative waren sich Gegner und Befürworter in einem Punkt einig: Mit dem Umsetzungsgesetz zur Ausschaffungsinitiative sollten ab dem 1. Oktober 2016 mehr ausländische Straftäter die Schweiz verlassen müssen. Im Abstimmungskampf kursierte eine Zahl des Bundesamts für Statistik, auf die sich viele Gegner stützten. Mit rund 4000 Ausschaffungen pro Jahr sei zu rechnen, wurde der Bevölkerung versprochen, und darum sei die Durchsetzungsinitiative abzulehnen.
Ob die Härtefallklausel wirklich nur im absoluten Ausnahmefall angewendet wird und tatsächlich bis zu 4000 Landesverweisungen vollzogen werden, sollte gegenüber der Bevölkerung nun öffentlich und transparent gemacht werden. Gefordert wird eine jährliche transparente Information der Thurgauer Bevölkerung über die konkreten Zahlen (betreffend rechtskräftig gewordene, vollziehbar gewordene, aufgeschobene und vollzogene Landesverweisungen). Anhand dieser Angaben wird ersichtlich, ob die angeblich „pfefferscharfe“ Umsetzung der Ausschaffungsinitiative wirklich hält, was im Abstimmungskampf versprochen wurde.

Zum Vorstoss im Wortlaut

Einfache Anfrage „ Unnötiger Aufwand bei Kurzaufenthalter? “

Von SVP- Kantonsrat Paul Koch

Das Migrationsamt schreibt seit diesem Jahr Ausländer mit einer Bewilligung für den Ausweis L (Kurzaufenthalter) an und lädt sie zu einem Erstinformationsgespräch ein.  Wenn da ein neues und aufwändiges Integrationsgefäss eingerichtet wurde, sollte der Regierungsrat das Kosten-Nutzen-Verhältnis genau unter die Lupe nehmen und dieses «Geschäft» frühzeitig beenden, bevor dafür neue Stellen beim Migrationsamt eingerichtet werden. LÜP (Leistungsüberprüfung) sollte auch bei diesem Amt Einzug halten.
Deshalb soll der Regierungsrat Fragen zu den Kurzaufenthaltern, sowie dem Sinn und den Aufwand der Erstinformationsgespräche beantworten:

Zum Vorstoss im Wortlaut

Interpellation „Zunehmende Schere beim Lohn und den Sozialleistungen zwischen Staat und Gewerbe/Industrie beziehungsweise Landwirtschaft“

Von SVP- Kantonsrat Hanspeter Gantenbein

Auf Grund von aktuellen Statistiken und Auswertungen wird ersichtlich, dass die Lohn- und Sozialleistungen zwischen Staat und der Privatwirtschaft auseinanderdriften. So ist der Durchschnittslohn in der Ostschweiz (gemäss BfS) bei Fr. 5800.–  inkl. 13. ML und Boni. Der Bruttodurchschnittslohn aller Angestellter beim Staatspersonal sowie den Lehrpersonen ist bekanntlich bei über Fr. 9500.— angelangt. (gemäss RR „Berechnung Lohnkosten pro Departement“). Zudem tut sich auch bei den vielen Nebenleistungen/Zulagen eine Schere auf. Eine Analyse und eine fundierte Diskussion, auch in Anbetracht der beginnenden Budgetplanung 2018, ist wichtig. Ein möglicher sozialer Unfriede muss vermieden werden.

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