Eingereichte Vorstösse
Antrag gemäss § 52 GOGR «Prüfung der Vereinigung von KSK und PMS»
Von Kantonsräten Roland A. Huber (BDP) und Urs Martin (SVP)
SVP-Kantonsrat Urs Martin (Romanshorn) und BDP-Kantonsrat Roland A. Huber (Frauenfeld) beantragen dem Regierungsrat, einen Bericht vorzulegen, welcher die Vor- und Nachteile einer allfälligen Vereinigung der beiden Schulen Kantonsschule Kreuzlingen [KSK] und Pädagogischen Maturitätsschule [PMS] darlegt. Angesichts der schwierigen finanziellen Herausforderungen des Kantons gilt es, bestehende Strukturen ohne Scheuklappen zu überdenken und vorhandene Synergien zu nutzen, ohne die bisherigen charakteristischen Ausbildungs-Profile aufzuheben. Dies führt zu einem effizienteren Einsatz der öffentlichen Mittel.
Interpellation „Schulleitungen in kleinen Schulgemeinden“
Von Kantonsrat Daniel Vetterli
Interpellation „Unzulässige Auftragsvergaben mit Unterstützung der kantonalen Fachstelle KICK der PHTG“
Von SVP-Kantonsrat Max Brunner
Thurgauer Primarschulen, welche neue Informations- und Kommunikationstechnologien einführen, erhalten vom Departement für Erziehung und Kultur Start- und Umsetzungsbeiträge sowie Beiträge für die Aus und Weiterbildung der Lehrpersonen. Aufgrund eines Urteils wurde das DEK aktiv und hat eine Begleitgruppe Beschaffung IT Infrastruktur geschaffen. Die Interpellation verlangt wegen der Nichtumsetzung des DEK Entscheides bei der Beratung und dem Vergabeverfahren von IT-Aufträgen eine Fragestellung, Klärung und Auskunft durch den Regierungsrat.
Einfache Anfrage: „Quellensteuerpflichtige Personen können rückwirkend den Wohnsitz verschieben“
Von SVP-Kantonsräten Diana Gutjahr und Ruedi Zbinden
Dass quellensteuerpflichtige Personen, rückwirkend bis zu drei Jahren, einen Nebenwohnsitz, respektive ein Zimmer in Grenznähe nachträglich geltend machen umso die in der Schweiz bezahlte Quellensteuer zurückzufordern, sind Tatsachen. Einem steuerpflichtigen Schweizer wird dies nicht gewährt und nach Ablauf der Rechtsmittelfrist erwächst jede Verfügung in Rechtskraft. Wann stoppt der Regierungsrat diese Ungleichbehandlung?
Interpellation „KESB im Thurgau; eine zielführende Umsetzung des Bundesrechts?
Von SVP-Kantonsrat Max Brunner
Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz ist nach fast 20-jähriger Vorbereitung am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Mit dem neuen Recht soll die Menschenwürde von Personen mit vorübergehenden oder dauernden Schwächezuständen und daraus resultierender Schutzbedürftigkeit gewährleistet- und das Selbstbestimmungsrecht soweit als möglich erhalten und gefördert werden. Nach dem Start wurden die KESB im ganzen Kanton mit Gefährdungsmeldungen eingedeckt. In der Folge wurden derart viele Massnahmen angeordnet, dass sich die Gemeinden gezwungen sahen die Stellenetats der Berufsbeistandschaften zu erhöhen, was die Gemeinden nur zurückhaltend befolgten. Da der Grundsatz der Finanzpolitik,„wer zahlt, befielt und wer befielt, zahlt bei den Massnahme-Anordnungen der KESB nicht gilt, befinden sich die Berufsbeistandschaften regelrecht zwischen Hammer und Ambos. Ausserdem sind die Anordnungen der Beistandschaften der KESB derart umschweifend und ausführlich, dass mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht eine riesige Bürokratie statt findet. Diese Feststellung verlangte wegen weiteren Schwachpunkten in der KESB-Regelung nach einer Interpellation mit insgesamt 14 Fragestellungen.
