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Eingereichte Vorstösse

Einfache  Anfrage: „Quellensteuerpflichtige Personen können rückwirkend den Wohnsitz verschieben“

Von SVP-Kantonsräten Diana Gutjahr und Ruedi Zbinden

Quellensteuerpflichtige Ausländerinnen und Ausländer mit einer L- oder B-Bewilligung haben einen Wohnsitz oder Nebenwohnsitz anzugeben. Will eine Person als Grenzgänger eingestuft werden, so hat sie nachzuweisen, dass sie täglich diesen Ort erreichen kann. Bei Personen die in Ost- oder Norddeutschland wohnen ist dies aufgrund der Distanz nicht möglich. Somit werden sie am Arbeitsort besteuert, was auch in Ordnung ist.
Dass quellensteuerpflichtige Personen, rückwirkend bis zu drei Jahren, einen Nebenwohnsitz, respektive ein Zimmer in Grenznähe nachträglich geltend machen umso die in der Schweiz bezahlte Quellensteuer zurückzufordern, sind Tatsachen. Einem steuerpflichtigen Schweizer wird dies nicht gewährt und nach Ablauf der Rechtsmittelfrist erwächst jede Verfügung in Rechtskraft. Wann stoppt der Regierungsrat diese Ungleichbehandlung?

Interpellation „KESB im Thurgau; eine zielführende Umsetzung des Bundesrechts?

Von SVP-Kantonsrat Max Brunner

Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz ist nach fast 20-jähriger Vorbereitung am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Mit dem neuen Recht soll die Menschenwürde von Personen mit vorübergehenden oder dauernden Schwächezuständen und daraus resultierender Schutzbedürftigkeit gewährleistet- und das Selbstbestimmungsrecht soweit als möglich erhalten und gefördert werden. Nach dem Start wurden die KESB im ganzen Kanton mit Gefährdungsmeldungen eingedeckt. In der Folge wurden derart viele Massnahmen angeordnet, dass sich die Gemeinden gezwungen sahen die Stellenetats der Berufsbeistandschaften zu erhöhen, was die Gemeinden nur zurückhaltend befolgten. Da der Grundsatz der Finanzpolitik,„wer zahlt, befielt und wer befielt, zahlt bei den Massnahme-Anordnungen der KESB nicht gilt, befinden sich die Berufsbeistandschaften regelrecht zwischen Hammer und Ambos. Ausserdem sind die Anordnungen der Beistandschaften der KESB derart umschweifend und ausführlich, dass mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht eine riesige Bürokratie statt findet. Diese Feststellung verlangte wegen weiteren Schwachpunkten in der KESB-Regelung nach einer Interpellation mit insgesamt 14 Fragestellungen.

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26.05.2023
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