Eingereichte Vorstösse
Einfache Anfrage: „Quellensteuerpflichtige Personen können rückwirkend den Wohnsitz verschieben“
Von SVP-Kantonsräten Diana Gutjahr und Ruedi Zbinden
Interpellation „KESB im Thurgau; eine zielführende Umsetzung des Bundesrechts?
Von SVP-Kantonsrat Max Brunner
Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz ist nach fast 20-jähriger Vorbereitung am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Mit dem neuen Recht soll die Menschenwürde von Personen mit vorübergehenden oder dauernden Schwächezuständen und daraus resultierender Schutzbedürftigkeit gewährleistet- und das Selbstbestimmungsrecht soweit als möglich erhalten und gefördert werden. Nach dem Start wurden die KESB im ganzen Kanton mit Gefährdungsmeldungen eingedeckt. In der Folge wurden derart viele Massnahmen angeordnet, dass sich die Gemeinden gezwungen sahen die Stellenetats der Berufsbeistandschaften zu erhöhen, was die Gemeinden nur zurückhaltend befolgten. Da der Grundsatz der Finanzpolitik,„wer zahlt, befielt und wer befielt, zahlt bei den Massnahme-Anordnungen der KESB nicht gilt, befinden sich die Berufsbeistandschaften regelrecht zwischen Hammer und Ambos. Ausserdem sind die Anordnungen der Beistandschaften der KESB derart umschweifend und ausführlich, dass mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht eine riesige Bürokratie statt findet. Diese Feststellung verlangte wegen weiteren Schwachpunkten in der KESB-Regelung nach einer Interpellation mit insgesamt 14 Fragestellungen.