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Eingereichte Vorstösse: Abwassergebühren und öffentliches Beschaffungswesen

Motion: „Aufhebung Genehmigungspflicht Abwassergebühren“

Von SVP-Kantonsrat Stephan Tobler

Im Gegensatz zu den Tarifen für Wasser, Elektrisch, Gas oder Abfall bedürfen die jährlich von den Gemeinden festzulegenden Abwassergebühren einer Genehmigung durch das Departement. In einer Zeit als Bund und Kanton den Bau von Abwasseranlagen noch subventionierte, mag das geeignet gewesen sein. Die Abwasserentsorgung finanzieren die Gemeinden schon seit Jahren mit zweckgebundenen Gebühren alleine. Sie müssen flexibel reagieren können, wenn neue Anlagen dazukommen und die Kosten steigen. Andererseits sollen die Gemeinden auch Spielraum erhalten, wenn sich die Kosten reduzieren. Dann sind die jährlichen Gebühren zu senken. Den Tarif jedes Mal durch das Departement genehmigen zu lassen ist überdauert, unnötig und unzweckmässig. Die Gemeinden müssen selber wissen, welche Gebührenerträge sie für ihre Abwasserentsorgung benötigen. Mit der Aufhebung der Genehmigungspflicht für die jährlichen Abwassertarife kann der ohnehin überlastete Rechtsdienst des DBU entlastet werden und gleichzeitig werden die Gemeindeautonomie und das Subsidiaritätsprinzip gestärkt.

Zum Vorstoss im Wortlaut

Parlamentarische Initiative: „Öffentliches Beschaffungswesen muss volkswirtschaftliche Effekte stärker berücksichtigen“

Unter anderem von SVP-Kantonsrat Urs Martin

Kantonsrat Urs Martin reicht zusammen mit den Kantonsrätin Sonja Wiesmann (SP), und den beiden CVP-Kantonsräten Stefan Geiges und Ruedi Heim eine Parlamentarische Initiative ein, welche eine Änderung des kantonalen Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen anstrebt. Bei Vergabeaufträgen sollen volkswirtschaftliche Effekte stärker berücksichtigt werden. Damit erreicht der Kanton Thurgau, dass das Thurgauer Gewerbe gegenüber ausländischen Anbietern mit zuweilen markt- und sozialverzerrendem Verhalten nicht benachteiligt, sondern fair behandelt wird.

Zum Vorstoss im Wortlaut

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