Mitmachen
Artikel

Eingereichte Vorstösse August 2024

Hier finden Sie alle Vorstösse der SVP Thurgau vom August 2024.

Interpellation „Handlungsalternativen im Investitionsbereich prüfen»

Der Kanton Thurgau hat Investitionen in Gefängnisbauten, kantonale Schulanlagen und weitere Hochbauten in Planung. Die Finanzstrategie 2024 – 2030 RRB No.42 sieht ab dem Jahre 2027 Investitionen von 60 Mio Franken vor.

Zum Vorstoss

Motion “Schaffung der Gewährung der Sonderschulung oder eines Brückenangebotes für Kinder und Jugendliche mit Behinderung gemäss Art. 62 Abs. 3 BV”Motion „Anpassung Thurgauer Enteignungsgesetz TG EntGMotion

Gemäss «Sonderschulkonzept Kanton Thurgau» haben die Kantone laut Bundesverfassung für eine ausreichende Sonderschulung aller behinderten Kinder und Jugendlichen bis längstens zum vollendeten 20. Altersjahr zu sorgen. Im Kanton Thurgau besteht diesbezüglich eine Bildungslücke für Beeinträchtige bis zum 20. Altersjahr. Kindern und Jugendlichen bleibt in der beschriebenen Situation nur die Lösung, in eine Erwachsenen-Institution überzutreten oder ausserkantonal eine altersgemässe Bildungsinstitution zu suchen, welche vom Kanton finanziert wird. Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt, die Gewährung der Sonderschulung oder eines Brückenangebotes für Kinder und Jugendliche mit Behinderung zu schaffen, um die Vorgaben der Bundesverfassung Art. 62 Abs. 3 BV «Die Kantone sorgen für eine ausreichende Sonderschulung aller behinderten Kinder und Jugendlichen bis längstens zum vollendeten 20. Altersjahr.» zu erfüllen.

Zum Vorstoss

Motion «Gewährleistung von Bargeldzahlungen in kantonalen Einrichtungen»

Der Regierungsrat wird beauftragt die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, dass: in kantonalen Einrichtungen und Infrastrukturen die Möglichkeit der Barzahlung gewährleistet wird. Das Bezahlen mit Bargeld darf gegenüber anderen Zahlungsmitteln keine Einschränkung erfahren, noch zur Benachteiligung des Bezahlers führen. Es ist in Bereichen mit entsprechendem Bedarf, insbesondere bei der Entrichtung von Steuern und Abgaben eine geeignete Obergrenze festzulegen

Zum Vorstoss

Interpellation «Handyverbot» an der Thurgauer Volksschule

Daniel Vetterli und Aline Indergand reichen eine Interpellation ein, die die Problematik der Handynutzung an der Thurgauer Volksschule thematisiert.
Wissenschaftliche Studien bestätigen den Zusammenhang der ausufernden Nutzung von Sozialmedia mit den zunehmenden psychischen Problemen der Schüler und Schülerinnen. Die Interpellanten fragen den Regierungsrat, wie sich die Situation im Thurgau über die letzten Jahre entwickelt hat und wie er die Schulgemeinden bei der Einführung von Handyverboten unterstützen will.

Zum Vorstoss

Interpellation «Gewährleistung von Bargeldzahlungen in kantonalen Einrichtungen»

Bargeld ist ein gesetzlich verankertes Zahlungsmittel, welches immer noch von einem grossen Teil der Bevölkerung genutzt wird. Mittels zunehmender Einschränkungen für Barzahlungen wird versucht, das Bargeld immer weiter zurückzudrängen. Bargeld bietet überdies eine sichere Alternative in einer zunehmend digitalisierten und potenziell unsicheren Online-Umgebung. In Situationen, in denen elektronische Zahlungssysteme ausfallen (z. B. bei technischen Störungen), bleibt Bargeld ein verlässliches Zahlungsmittel. Aus diesen Gründen soll der Kanton Thurgau gewährleisten, dass in seinem Einflussbereich Zahlungen mit Bargeld angenommen werden und diese gegenüber anderen Zahlungsmitteln nicht schlechter gestellt sind.

Zum Vorstoss

Motion “Schaffung der Gewährung der Sonderschulung oder eines Brückenangebotes für Kinder und Jugendliche mit Behinderung gemäss Art. 62 Abs. 3 BV”

Gemäss «Sonderschulkonzept Kanton Thurgau» haben die Kantone laut Bundesverfassung für eine ausreichende Sonderschulung aller behinderten Kinder und Jugendlichen bis längstens zum vollendeten 20. Altersjahr zu sorgen. Im Kanton Thurgau besteht diesbezüglich eine Bildungslücke für Beeinträchtige bis zum 20. Altersjahr. Kindern und Jugendlichen bleibt in der beschriebenen Situation nur die Lösung, in eine Erwachsenen-Institution überzutreten oder ausserkantonal eine altersgemässe Bildungsinstitution zu suchen, welche vom Kanton finanziert wird. Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt, die Gewährung der Sonderschulung oder eines Brückenangebotes für Kinder und Jugendliche mit Behinderung zu schaffen, um die Vorgaben der Bundesverfassung Art. 62 Abs. 3 BV «Die Kantone sorgen für eine ausreichende Sonderschulung aller behinderten Kinder und Jugendlichen bis längstens zum vollendeten 20. Altersjahr.» zu erfüllen.

Zum Vorstoss

Artikel teilen
mehr zum Thema
Artikel
Artikel teilen
12.06.2024, von Stephan Tobler
Die Bevölkerung der Stadt Frauenfeld genehmigt das Budget 2024 und lehnt gleichzeitig eine Steuerfusserhöhung ab. mehr lesen
Medienmitteilung
Artikel teilen
26.05.2023
Am 23. Mai führten Mitglieder der SVP, FDP und EDU auf dem Hof von Felix Würth eine... mehr lesen
weiterlesen
Kontakt
SVP Kanton Thurgau, Sekretariat, Schupfenzelgstrasse 12, 8253 Diessenhofen
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Newsletter
Wenn Sie regelmässig über die SVP und unsere Arbeit informiert werden wollen, abonnieren Sie hier unseren Newsletter.
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden