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Eingereichte Vorstösse Januar 2024

Parlamentarische Initiative „Ergänzende Rechtsgrundlage Jagdschiessstand“ von Kurt Baumann und Hans Eschenmoser
In der Budgetberatung vom 06. Dezember 2023 hat der Grosse Rat mit 62 Ja- zu 47 Nein-Stimmen, den Objektkredit «Jagdschiessstand» über 9,06 Mio. Franken zurückgewiesen. Mit dem Rückweisungsbeschluss verband eine Mehrheit des Rates die Erwartung an den Regierungsrat, dass die Kreditvorlage unter Einbezug der Thurgauer Jägerschaft zu überarbeiten ist. Dabei soll auch die Möglichkeit einer Auslagerung des Thurgauer Jagdschiesswesens auf ausserkantonale Anlagen geprüft werden. Mit der Parlamentarischen Initiative soll im Jagdgesetz, Kapitel 4 Jagd im § 14b ein neuer Absatz 3 eingefügt werden:

3 Anstelle der Erstellung einer eigenen Infrastruktur kann er sich an Jagschiessanlagen beteiligen oder mit diesen Leistungsvereinbarungen über die Nutzung von solchen abschliessen.

Der Vorstoss wird von Mitgliedern aus den Fraktionen SVP, FDP, GLP und EDU unterstützt. Mit der Ergänzung im Jagdgesetz verfügt der Kanton Thurgau über eine Rechtsgrundlage, welche als Alternative zu einer kantonseigenen Infrastruktur eine Zusammenarbeit mit anderen Anlagen ermöglichen könnte. Damit wird der Weg frei, um für die Neuauflage eines Objektkredites alle Optionen zu prüfen und unter Einbezug der Thurgauer Jägerschaft die Vor- und Nachteile der Varianten zu bezeichnen und zu gewichten. Im Idealfall findet sich auch im Kanton Thurgau eine private Trägerschaft, welche einen neuen Jagdschiessstand realisiert. Mit der beantragten Ergänzung des Jagdgesetzes wäre auch für diesen Fall eine Auslagerung der gesetzlichen Aufgaben möglich. Mit der Ergänzung des Jagdgesetzes sollen dem Jagdschiesswesen Thurgau für die Zukunft alle Optionen offenstehen, sowohl für Übergangslösungen wie auch für eine dauerhafte Lösung.

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Verpasst der Kanton Thurgau künstliche Intelligenz? von Oliver Martin und Cornelia Büchi
Künstliche Intelligenz kann die Effizienz und Effektivität der Verwaltung erhöhen und damit dem Fachkräftemangel und der Budgetknappheit entgegenwirken. Davon könnten Mitarbeitende der Verwaltung wie auch Bürgerinnen und Bürger profitieren. Diese Entwicklung bietet enorme Chancen, birgt aber auch Gefahren und Unsicherheiten. Es braucht klar definierte Richtlinien und ethische Standards. In der Strategie Digitale Verwaltung des Kantons Thurgau ist KI aber nur am Rande im Zusammenhang mit der Datenverwendung erwähnt. Deshalb reichen Oliver Martin und Cornelia Büchi an der Sitzung vom 24.1.2024 des Grossen Rates eine einfache Anfrage ein. Diese soll wichtige Fragen zum Einsatz von KI, deren Chancen und den Umgang mit den Risiken klären.

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„Digitalisierung, Vereinfachung oder doch wieder zusätzliche Arbeit“ von Urs Schär
Die Digitalisierung ist aus dem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken. Vieles hat sich vereinfacht. Dies ist grundsätzlich eine gute Sache. Damit die Digitalisierung funktioniert muss sie rund um die Uhr betreut und auch immer wieder auf den neusten Stand gebracht werden. Jede Erneuerung eröffnet dem Anwender auch wieder neue Möglichkeiten. Die Digitalisierung kann vieles und wird in Zukunft noch immer mehr können. Dieser Umstand kann die Anwender verleiten auch immer mehr von den Nutzern, sprich den Ämtern und schlussendlich von den Bürgern zu verlangen. In Gesprächen wird festgestellt, dass die Digitalisierung grundsätzlich eine gute Sache ist, Abläufe mit Ämtern aber zum Teil nicht schneller, ja sogar länger gehen können.

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26.05.2023
Am 23. Mai führten Mitglieder der SVP, FDP und EDU auf dem Hof von Felix Würth eine... mehr lesen
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