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Eingereichte Vorstösse: Programmstrategie EnergieSchweiz 2021 bis 2030 / Straffreie Meldungen an die Polizei bei Gefährdungsverdacht / Wird das generelles Anwendungsverbot für Herbizide auf und an Strassen, Wegen und Plätzen umgesetzt? / Steuerliche Entlastung von Veteranenfahrzeugen

Einfache Anfrage: „Programmstrategie EnergieSchweiz 2021 bis 2030“

Von SVP-Kantonsrat Stephan Tobler

Der Bundesrat plant mit der Programmstrategie „EnergieSchweiz 2021 bis 2030“ die Bundesmittel zur Unterstützung der Energiestädte massiv zu kürzen. Betroffen sind dabei auch Thurgauer Energiestädte. Hier stellt sich die Frage, wie sich der Kanton Thurgau dazu stellt und ob er bereit ist, als Ersatz für den Wegfall der Unterstützung durch den Bund einzuspringen. So kann sichergestellt werden, dass die Energiestädte im Thurgau auch zukünftig einen Beitrag gegen Klimawandel und die Energieeffizienz leisten können.

Zum Vorstoss im Wortlaut (PDF)

Motion: “Straffreie Meldungen an die Polizei bei Gefährdungsverdacht”

Von SVP-Kantonsrat Pascal Schmid

Amts- und Rechtshilfe schützen Amtsgeheimnisträger nur dann, wenn sie Informationen auf Anfrage hin herausgeben. Wer aber von sich aus (proaktiv) Verdachtsmeldungen absetzt, riskiert, wegen Amtsgeheimnisverletzung strafrechtlich verfolgt zu werden.
Amts- und Berufsgeheimnisträger wissen mehr als die übrige Bevölkerung. Sie sollen künftig in jedem Fall berechtigt sein, ihre (geheimnisgeschützten) Wahrnehmungen bei Verdacht auf eine Gefährdung – insbesondere durch zielgerichtete Gewalt gegen Menschen, Radikalisierung oder gewalttätigen Extremismus – straffrei der Kantonspolizei zu melden. Wer als Amtsgeheimnisträger gar einen konkretisierten Verdacht hegt, soll aufgrund seines besonderen Treueverhältnisses zum Staat nicht nur meldeberechtigt, sondern meldepflichtig sein. Die Vertraulichkeit der die Meldung erstattenden Person soll gewahrt werden, soweit das Bundesrecht dies zulässt.

Zum Vorstoss im Wortlaut (PDF)

Einfache Anfrage: „Wird im Kanton Thurgau das generelles Anwendungsverbot für Herbizide auf und an Strassen, Wegen und Plätzen umgesetzt?“

Von SVP-Kantonsrat Paul Koch

Seit 2001 besteht in der Schweiz zum Schutz des Grund- und Trinkwassers ein generelles Anwendungsverbot für Herbizide auf und an Strassen, Wegen und Plätzen, weil
die Substanzen dort leicht aus- und abgewaschen werden und in die Gewässer gelangen. Ausgenommen ist nur die Behandlung von Problempflanzen entlang der Kantons- und Nationalstrassen. Die Verwendung von Herbiziden ist gemäss Chemikalien-RisikoreduktionsVerordnung (ChemRRV) nicht nur auf und an Strassen, Wegen und Plätzen verboten, sondern auch auf Dächern, Terrassen und auf Lagerplätzen.

Aber, wenn ich mich umschaue, wo ausserhalb der Landwirtschaft solche chemischen Mittel eingesetzt werden, stellen sich einige Fragen zum Verbot gemäss ChemRRV. Aktuell werden solche Herbizide und viele andere synthetische «Pflanzenschutzmittel», wie Fungizide und Insektizide, bei privaten und öffentlichen Gärten, Wegen, Plätzen, Terrassen, Lagerplätzen und Dächern ausgebracht. Fehlt es an der Information durch den Gesetzgeber, an der Kontrolle oder ist es ein Gesetz, das nur in der Schublade liegt, weil es niemanden interessiert? Es muss alles unternommen werden, damit keine Herbizide auf und an Strassen, Wegen und Plätzen mehr ausgebracht werden.

Zum Vorstoss im Wortlaut (PDF)

Motion “Steuerliche Entlastung von Veteranenfahrzeugen”

Von SVP-Kantonsrat Urs Martin und einem Weiteren

Der Regierungsrat wird beauftragt, das Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben derart anzupassen, dass Veteranenfahrzeuge mit einem, ihrer beschränkten Benützung der Strasseninfrastruktur angemessenen, Betrag besteuert werden, welcher unter Berücksichtigung der aktuellen Reduktion für Fahrzeuge mit Wechselschilder, deutlich unter dem ordentlichen Abgabe liegt und dem Umstand Rechnung trägt, dass Inhaber vonVeteranenfahrzeugen zum Erhalt von Kulturgut beitragen.

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26.05.2023
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