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Eingereichter Vorstoss

Motion: “Standesinitiative zur Beseitigung der Wertfreigrenze im Einkaufstourismus

Von SVP-Kantonsrat Stephan Tobler und andere

Mit einer Standesinitiative soll in Bern Druck gemacht werden, damit Massnahmen gegen den Einkaufstourismus umgesetzt werden. Wirtschaft und Staat vor allem in den Grenzregionen verlieren aufgrund des anhaltenden Einkaufstourismus viel Geld. Der Detailhandel wird geradezu ausgehöhlt. Es entstanden in den letzten Jahren eigentliche Zollfreiregionen . Die Beseitigung der Wertfreigrenze ist nebst anderen Massnahmen ein Baustein für mehr Steuergerechtigkeit. Es soll unterstrichen werden, dass der Kanton Thurgau ganz besonders vom Einkaufstourismus betroffen ist.

Zum Vorstoss im Wortlaut

Ein Kommentar zu “Eingereichter Vorstoss”
  1. Ich bin eigentlich der Meinung, dass das Problem so gelöst werden müsste wie im Paketverkehr beim Online Handel. Ich muss zugeben, dass mich dies als Paketdienstleister auch sehr interessiert.
    Das heisst, die Mehrwertsteuer wird erhoben, wenn Sie mehr als Fr. 5.00 ausmacht. Bei 8 % MWSt. ab Fr. 63.00 netto Einkaufsbetrag (bei 7.7 % ab nächstem Jahr, ab Fr. 65.00. Bei einem Mehrwertsteueransatz von 2.5 % entsprecjchend ab Fr. 200.00) Das wäre fair und würde gleich lange Spiesse bedeuten. Es ist nicht einzusehen, warum jemand, der sich ins Auto setzt und u.U. hunderte von Kilometern abspult und dabei die Strassen und die Umwelt belastet, noch dafür belohnt wird, dass er für einen höheren Betrag abgabenfrei einkaufen darf, als derjenige der sich ökologisch richtig verhält und sich seine Einkäufe zusenden lässt. Um auch bei den Einfuhrzöllen eine Gleichbehandlung zu erreichen, sollten diese im Paketverkehr (Post und private Anbieter) fallen gelassen werden, da es schier unmöglich ist, bei Einkaufswarenkörben, die einzelnen Gewichte festzustellen und die entsprechenden Zolltarifnummern mit den Ansätzen pro 100 kg Gewicht, zu eruieren.) Durch den gerechteren Ansatz bei der Mehrwertsteuer, wären die Einnahmeausfälle bei den Importzöllen mehr als kompensiert.
    Ein Paket ist eine Sendung mit einem Bruttogewicht von höchstens 30.00 kg, da die schweizerische Post keine Sendungen mit einem höheren Gewicht befördert.
    Bei der von Ihnen vorgeschlagenen Regelung ist kaum zu verhindern, dass damit geschummelt wird. Wenn nämlich der ausländische Zollbeamte den Ausfuhrschein aber nicht den Kassenzettel abstempelt, bedarf es lediglich einer Schere um den Tacker am Ausfuhrschein zu lösen und die verdächtigen Löcher am Kassenzettel wegzuschneiden.
    Ich fände die dargelegte Lösung nicht nur gerechter sondern auch einfacher zu kontrollieren. Auf den Kassenzetteln ist ja der jeweilige ausländische Mherwertsteuersatz erwähnt. Am Beispiel Deutschland steht unten die Zusammenfassung z.B. 100 Euro zu 19% Mehrwertsteuer entsprechen 19.00 Euro Mehrwertsteuer und 150 Euro zu 7 % Mehrwertsteuer entsprechen 10.50 Euro Mehrwertsteuer.
    Die beiden Beträge multipliziert mit dem Kurs des Vortages gemäss dem Zolltarifverzeichnis “Tares” x 8% bzw. x 2.5%. Wenn das Ergebnis mehr als Fr. 5.00 beträgt wir die Mehrwertsteuer erhoben und wenn es Fr. 5.00 oder weniger sind wir diese nicht erhoben. Als Arbeitinstrument bedarf es eines Taschenrechners oder eines Mobiltelefons mit Rechnerfunktion. Das gehört sowieso zur Standartausrüstung jedes Grenzwächters. (Man kann es auch selber ausrechenen :-)) Gerne würde ich Ihre Meinung dazu in Erfahrung bringen.

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