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Eingereichter Vorstoss: „Fahrende“ im Thurgau, grenzenlose Freiheit auch gegenüber dem Gesetz?
Einfache Anfrage „Fahrende“ im Thurgau, grenzenlose Freiheit auch gegenüber dem Gesetz?
Von SVP-Kantonsrat Egon Scherrer
Seit geraumer Zeit haben sich „Fahrende“ in verschiedenen Gemeinden niedergelassen. Es gab Gemeinden, die dank den Grundeigentümern mehrmals und über eine längere Zeit betroffen waren. Dies nicht immer zur Freude von Nachbarn, Landanstösser, Gewerbetreibenden, und der übrigen Bevölkerung. Gemäss Zeitungsberichten wurde die Verantwortung und die Zuständigkeit zwischen Gemeinden und Kanton hin und hergeschoben. Der Bund und der Kanton sind in der Pflicht. Sie sind Besitzer von grossen Landflächen, sie hätten die nötigen Flächen um Standplätze für „Fahrende“ einzurichten.