Einstimmige SVP-Fraktion für Steuersatzreduktion

Die 2. Lesung des Feuerschutzgesetzes bot die erwartete fortgesetzte Auseinandersetzung aus der 1. Lesung. Der Antrag, dass der Kanton die Beschaffung von Geräten und Fahrzeugen für die Feuerwehren koordinieren sollte wurde deutlich abgelehnt. Die Liberalisierung des Kaminfegerdienstes ist somit beschlossen.
Bei der Revision des Steuergesetzes wurden die Fronten zwischen Links und Rechts deutlich: Während die Ratsmitglieder der SVP, FDP und EDU das Paket als ausgewogenen Kompromiss bezeichneten, so David Zimmermann, SVP Braunau, wehrten sich die Linken vehement dagegen. Der Gewinnsteuersatz von 2,5%, wie es auch die Regierung vorschlägt, stärkt den Wirtschaftsstandort Thurgau im interkantonalen Vergleich und gibt den Unternehmen die Möglichkeit, zu investieren und damit Arbeitsplätze zu schaffen. Anträge, die Gewinnsteuer für Unternehmen nur auf 3% oder gar 3,5% zu senken, wurden von der Ratsmehrheit klar abgelehnt. Auch weitere Anträge erlitten Schiffbruch: Vico Zahnd, SVP Münchwilen wollte den Verteiler der Grundstückgewinnsteuer zugunsten des Kantons und zuungunsten der Kirchgemeinden korrigieren. Das ganze Paket hat damit die erste Lesung unbeschadet überstanden. Die SVP-Fraktion ist damit sehr zufrieden, denn es entspricht ihrer in der Fraktion bereits genehmigten Fassung.
Stephan Tobler, Fraktionspräsident SVP
Kantonale Steuerprivilegien für Verwaltungs-, Domizil und Holdinggesellschaften müssen auf internationalen Druck hin abgeschafft werden. Sehr oft erwirtschaften sie ihre Erträge im Ausland – profitieren aber von der tiefen Besteuerung in der Schweiz. Das bisherige Unternehmenssteuer-System ermöglichte es, diese Statusgesellschaften tiefer zu besteuern. Mit der STAF-Vorlage (Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung) werden die Steuerprivilegien der Statusgesellschaften abgeschafft. Das Volk hat dieser Unternehmenssteuerreform III zugestimmt. Die Reduktion der Gewinnsteuer bezweckt also auch, dass die bisher privilegierten Unternehmen, die nun regulär besteuert werden, diese Umstellung bewältigen können.