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Grosser Rat

Rückschau auf die Sitzung des Grossen Rates am 13. Januar 2021

Der Grosse Rat des Kantons Thurgau tagt auch während der gegenwärtigen Pandemie. Das ist richtig so, denn nach unserer Kantonsverfassung ist er die oberste Aufsicht im Kanton und die gesetzgebende Behörde. Damit ist der Grosse Rat in unserer austarierten direkten Demokratie kein «Nice to have».  Für die Arbeit im Rat gelten strengste Sicherheitsmassnahmen. So finden die Sitzungen in der riesigen Rüegerholzhalle mit entsprechend grossen Abständen statt. Weiter gilt überall Maskenpflicht, das Rednerpult wird nach jedem Votanten desinfiziert.

Wissen Sie, was LGBTIQ+ heisst? Es ist ein Sammelbegriff von Menschen, deren sexuelle Orientierung nicht dem traditionellen Bild der Mann-Frau-Beziehung entspricht. Sie sind vermehrt verbaler Aggression und sogar physischer Gewalt ausgesetzt. Eine Motion verlangte nun, dass Formen der Gewalt gegen LGBTIQ+-Menschen statistisch erfasst und analysiert werden. Der Grosse Rat lehnte die Motion dank der geschlossen dagegen stimmenden SVP-Fraktion mit 61 : 53 Stimmen ab. Einig waren sich alle Votanten, dass Gewalt gegen LGBTIQ+-Menschen absolut indiskutabel ist. Allerdings ist die verlangte Statistik nicht zielführend. Pascal Schmid SVP und Präsidenten des kantonalen Polizeiverbandes warnte vor einer Zusatzaufgabe an die Polizei, welche nicht erfüllt werden kann. Auch die Regierung lehnte die Motion entschieden ab. Der Auftrag ist nicht mit dem Datenschutz vereinbar und weiter kann der Polizei diese Aufgabe nicht aufgehalst werden. Sie ist für diese Beurteilung nicht zuständig.

Ein Antrag zur höheren Entschädigung bei Kurzarbeit infolge Corona wurde deutlich abgelehnt. Die Arbeitslosenversicherung deckt bei 100%iger Kurzarbeit 80% des vorherigen Lohns, bei 50%iger Kurzarbeit kommt die Arbeitnehmerin mit der ALV auf 90% des Lohns. Auch die Regierung lehnt den Antrag ab. Schon das Budget 2021 ist rot, es folgen 2022- 2024 Verluste bis 80 Mio pro Jahr. Auch die SVP-Redner zeigten Verständnis für das Anliegen, ist doch im Segment der niedrigen Löhne eine 20%ige Reduktion kaum zu verkraften. Dennoch lehnten fast alle Fraktionen die Motion ab. Die SVP-Fraktion war geschlossen dagegen. Der Antragsteller hatte keine Strategie und schliesslich formal das falsche Instrument gewählt. Mit einem Antrag gemäss § 52 Geschäftsordnung kann eine Änderung der Kurzarbeitsentschädigung nicht verlangt werden.

 

Stephan Tobler, Fraktionspräsident

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