Ja am 27.9: Einheitssteuersatz statt Steurfusssenkung
Mittlerweile hat das links-grüne Lager eine Petition gestartet, welche als Alternative zur Steuergesetzrevision darauf abzielt, den Steuerfuss um 12% zu senken. Die Begründung zur Lancierung der Petition, die Steuergesetzrevision gehe zu Lasten des Mittelstandes, ist nicht plausibel. Die Steuergesetzrevision entlastet den Mittelstand um rund 50 Millionen Franken jährlich. Jedoch ist die Feststellung des links-grünen Lagers interessant, dass unsere Staatsfinanzen eine markante Steuersenkung ermöglichen und wünschenswert erscheinen lassen. Eine Steuersenkung soll aber durch die Einführung eines proportionalen Einkommenssteuertarifes kombiniert mit neuen Sozialabzügen geschehen. Dieses Lösung steigert die Attraktivität zusätzlicher Erwerbsarbeit oder mildert die „Heiratsstrafe“. Damit setzt der Thurgau ein weiteres positives, zukunftsweisendes Zeichen. Zudem entspricht eine Steuerfusssenkung um 12% bei einem Steuerfuss von 300% nur einer effektiven Minderung des zu bezahlenden Steuerbetrages von 4%.
Entlastung auch für Alleinstehende:
Mit der Vorlage werden auch Alleinstehende steuerlich entlastet, nachdem diese in der Vergangenheit mehrfach vertröstet worden sind. Dies illustriert ein Rechenbeispiel für eine unselbständig erwerbende alleinstehende Person, römisch-katholischer Konfession, die in Sommeri wohnhaft ist (Steuerfuss 334%). Als Bruttoeinkommen werden 13 Monatslöhne à 7’700.- angenommen.
Jahr | Steuerbetrag Vor Revision |
Steuerbetrag Nach Revision |
Entlastung in Franken mit Revision | |
---|---|---|---|---|
2009 | Fr. 15’601.- | Fr. 1’733.- * | ||
2010 | Fr. 13’868.- | |||
2012 | Fr. 13’868.- |
* 1’733 Franken Steuerentlastung reduzieren den zu bezahlenden Steuerbetrag um 11.11 %.
Das entspricht einer Senkung des Steuerfusses um 37 %.
Treten Sie dem Unterstützungskomitee bei: www.steuerentlastung-fuer-alle.ch