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JA zur sinnvollen Ausschaffungsinitiative

und NEIN zum Verhinderungs-Gegenvorschlag

Das Thurgauer Komitee JA zur Ausschaffungsinitiative – NEIN zum
Gegenvorschlag hat heute in Weinfelden seine Argumente vorgestellt. Es will der SVP-Ausschaffungsinitiative auch im Kanton Thurgau zum Durchbruch verhelfen. Die Initiative sei fair. Den Gegenvorschlag lehnt das Komitee ab, weil er konsequente Ausschaffungen bürokratisch verhindert.

"Mit der Ausschaffungsinitiative können wir Ausländer, die in unserem Land schwere Verbrechen begehen, endlich konsequent ausweisen", sagte Aline Indergand, Vertreterin der Jungen SVP. Das mit über 200’000 Unterschriften eingereichte Volksbegehren diene der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Sicherheit in der Schweiz. Es habe zudem eine klare Abschreckungswirkung.

Max Brunner, Kantonsrat, Weinfelden, sagte, es brauche einen konsequenten
Kurs gegen kriminelle Ausländer, weil diese "Klientschaft" nicht integriert sei,
sich nicht integrieren lasse und unseren Rechtsstaat sowie unser Sozialsystem
missbrauche. Finanz- und sozialpolitisch würde die Steuerzahlenden insbesondere
auch erheblich belasten, dass ausländische Straftäter bei Aufenthalt in der Schweiz
auch Anspruch auf Sozialversicherungs- und Arbeitslosenleistungen sowie nach
Aussteuerung oder Gefängnisstrafen Anspruch auf Sozialhilfe haben.

SVP-Kantonalpräsident und Kantonsrat Walter Marty, Ellighausen, warnte vor
der Verankerung der Integration als Aufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden
in der Verfassung. Der Gegenvorschlag nämlich verknüpfe die Ausschaffungs-
problematik mit kostspieligen Integrationsmassnahmen. Er beinhalte im Gegensatz
zur Initiative auch kein Mindestmass für die Einreisesperre von ausgewiesenen
Ausländern. Der Verhinderungs-Gegenvorschlag sei gefährlich, da er zu einer
richterlichen und bürokratische Verhinderung von Ausschaffungen führe.

Komiteepräsident Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld, sagte, die Initiative „für
die Ausschaffung krimineller Ausländer“ widerspreche weder dem zwingendem
Völkerrecht noch sonstigen internationalen Abkommen. Das Folterverbot werde in
keiner Weise tangiert. Auch der Bundesrat und das Parlament hätten festgehalten,
dass die Initiative nicht gegen zwingendes Völkerrecht verstosse, ansonsten hätte
sie gar nicht zugelassen werden dürfen. Das „übergeordnete Recht“ sorge dafür,
dass beim Gegenvorschlag noch weniger Personen ausgewiesen werden könnten
als heute. Die Initiative hingegen sorge für weniger Kriminelle auf unseren Strassen.

www.ausschaffungsinitiative-tg.ch

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