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Ja zur Steuergesetzrevision: Unklarheiten und Irrtümer

1. Aufgabenerfüllung

Falsch: Für Aufgaben des Staates fehlt das Geld.
Richtig: Der Staat konnte in den letzten Jahren die Rahmenbedingungen in den Bereichen Arbeiten, Wohnen, Umwelt, Energie, Bildung und Verkehr laufend verbessern. Mit der Einführung des neuen Finanzausgleichs (NFA) wurden dem Kanton Thurgau vom Bund Aufgaben im Umfang von 244 Mio Franken übertragen. Diese wurden vom Bund gleichzeitig mit 341 Mio Franken entschädigt. Der Kanton wurde jährlich mit dem neuen NFA um 97 Mio Franken entlastet. Die bevorstehenden Steuerausfälle von 65 Mio Franken sind also mehr als gedeckt.

2. Unterhaltsabzüge bei Hauseigentümern

Falsch: die Unterhaltskosten können zukünftig nicht
mehr abgezogen werden.
Richtig: Alle bisherigen Abzüge bleiben auch nach der Steuergesetzrevision unverändert. Es gibt neue zusätzliche Sozialabzüge von bis zu 13’000 Franken für Alleinstehende und bis zu 26’000 Franken für Verheiratete. Zusätzlich gibt es für untere und mittlere Einkommen einen Abzug von bis zu 5’400 Franken.

3. Steuerentlastung für alle?

Falsch: Von der Steuergesetzrevision profitieren nur die Reichen und die Superreichen.
Richtig: Die Bürgerinnen und Bürger werden um rund 100 Mio Franken entlastet. Rund die Hälfte davon gehen zugunsten der unteren Einkommen bis 60’000 Franken jährlich. Von je rund einem Viertel profitieren die mittleren und oberen Einkommen. Es werden alle Bürgerinnen und Bürger entlastet.

4. Flat Rate Tax ist eine Spekulation

Falsch: Flat Rate Tax geht nur auf, wenn Superreiche in den Thurgau ziehen, um Steuerausfälle zu kompensieren.
Richtig: Im Gegensatz zum Kanton Obwalden befindet sich der Kanton Thurgau und die Gemeinden in einer hervorragenden Finanzlage. Neben Ertragsüberschüssen, welche in den meisten Gemeinden und im Kanton weit höher sind als die bevorstehenden Steuerausfälle verfügt der Kanton über ein Eigenkapital von 260 Mio Franken, die politischen Gemeinden über eines von 240 Mio Franken und die Schulgemeinden über  eines von 166 Mio Franken. Dank der guten Rechnungen und der Risikofähigkeit aufgrund des guten Eigenkapitals können die Steuerausfälle ohne Zuzüger von Superreichen verkraftet werden. Jeder der trotzdem kommt, schafft neue Möglichkeiten für weitere Steuersenkungen.

5. Progression

Falsch: Die Progression wird abgeschafft.
Richtig: Auch bei der aktuellen Regelung bleibt der Steuersatz ab einem bestimmten Einkommen konstant. Dank der neuen Sozialabzüge bleibt die Progression auch künftig erhalten. Bei der aktuellen wie bei der zukünftigen Regelung pendelt sich die Progression bei hohen Einkommen aus. Geändert haben die Sätze.

Unterstützung
Wir rufen Sie auf, das Komitee Steuerentlastung zu unterstützen, indem Sie…

… in Ihrem Bekanntenkreis die Vorzüge der
Steuergesetzrevision erläutern.

… durch einen Beitrag auf das Spendenkonto die
Werbemassnahmen mitfinanzieren.

Spendenkonto:    Thurgauer Kantonalbank, 8570 Weinfelden, Konto: 85-123-0
IBAN CH34 0078 4012 5366 7200 1

Ueberparteiliches Konto, "Steuerentlastung für alle", 8570 Weinfelden

Website:
Auf unserer Website http://www.steuerentlastung-fuer-alle.ch sind detaillierte Informationen zur Steuergesetzrevision aufgeschaltet.

Richard Nägeli, Leiter Komitee Steuerentlastung für alle, 23. August 2009

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