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Medienmitteilung: Gesetz über die Nutzung des Untergrundes (UNG)

Die Fraktion der SVP hat sich eingehend mit dem Bericht der Kommission zur Vorberatung des Gesetzes über die Nutzung des Untergrundes (UNG) befasst. Die Fraktion begrüsst den Erlass eines neuen Gesetzes über die Nutzung des Untergrundes. Damit übernimmt der Kanton Thurgau auch in dieser Frage eine Vorreiterolle in der Schweiz. Die geordnete Nutzung des Untergrundes für die Energienutzung aus Geothermie eröffnet die Möglichkeit, den Anteil erneuerbarer Energien im Kanton Thurgau wesentlich zu erhöhen. Die Fraktion anerkennt die grosse Bedeutung des Gesetzes für die Energiezukunft und hat einstimmig Eintreten beschlossen. Sie würdigt zwar die gute Arbeit der Kommission, ist aber bei den Schlüsselparagraphen klar anderer Meinung.

Unbestritten ist für die SVP, dass es für die Nutzung des Untergrundes einer durch den Kanton erteilten Konzession bedarf. Weil Erfahrungen in der Anwendung solcher Konzessionen weitgehend fehlen begrüsst die SVP klare Regeln. Ein entscheidender Punkt bei der Konzessionserteilung ist die Regelung der Haftungsfrage. Die Kommission will dazu, entgegen dem regierungsrätlichen Vorschlag, dem Kanton eine Staatshaftung auferlegen für den Fall, dass ein Bewilligungsnehmer zahlungsunfähig wird.
Fassung Kommission:

§ 16 Haftung
1 Soweit Dritten durch die Ausübung von Konzessionen oder Bewilligungen nach diesem Gesetz Schäden entstanden sind und ihre anerkannten oder gerichtlich festgestellten Schadenersatzansprüche gegen die Konzessions- oder Bewilligungsnehmer wegen Zahlungsunfähigkeit der Schadenersatzpflichtigen nicht beglichen werden, kann der Kanton die entsprechenden Ausfälle ganz oder teilweise ausgleichen.

2 Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten.

Die SVP lehnt diese Fassung entschieden ab. Eine Schadenersatzpflicht aus der Ausübung der Bewilligung für die Nutzung des Untergrundes muss ausschliesslich beim Bewilligungsnehmer liegen. Eine Staatshaftung für wirtschaftliche Tätigkeiten privater Unternehmen oder Institutionen ist grundsätzlich nicht Aufgabe des Kantons. In ihrem Bericht äussert sich die Kommission nicht zu einer mutmasslichen Schadenshöhe. Offenbar war sich die Kommission auch nicht ganz sicher in dieser Sache und schlägt dem Grossen Rat eine „kann-Formulierung“ vor. Mit Unverständnis nimmt die Fraktion der SVP auch den Inhalt von §17 zur Kenntnis, welcher zur Reduktion des Risikos für den Staat dem Bewilligungsnehmer den Abschluss einer ausreichenden Versicherungsdeckung vorschreibt. Diese soll auch gleich auf die allfällige Haftung des Kantons erstreckt werden. Dies würde zu einer Vermischung von Zuständigkeiten in der Haftungsfrage führen.

Die Fraktion der SVP wird in der Detailberatung im Grossen Rat den Antrag zu stellen, bei der Haftungsfrage auf die regierungsrätliche Fassung zurückzukehren. Damit werden klare Zuständigkeiten festgelegt und die Staatshaftung bleibt weiterhin jenen Bereichen vorbehalten, in welchen der Kanton seine Kernaufgaben erfüllt, wie z.B. das Halten einer Kantonalbank.

Sirnach, 2. September 2015

Fraktions-Vizepräsident
Kurt Baumann

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