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Neue geplante Organisationsstruktur findet Unterstützung

Vernehmlassung bezüglich der Umsetzungserlasse zum Schweizerischen Zivil- und Strafprozessrecht sowie zum Bericht des Regierungsrates betreffend Über­prüfung der Organisationsstruktur des Kantons Thurgau

Die SVP-Fraktion kann hinter einer Reorganisierung des Kantons Thurgau ste­hen und ist für eine Veränderung offen. Wir haben jedoch betreffend der konkre­ten Regionalisierung folgende einleitende Grundsatzanmerkungen:

Es wird bezüglich der verschiedenen Behörden (Schule, Kirche, Gemeinde usw.) immer verschiedene Grenzen geben. Aus unserer Sicht müssen bei einer Veränderung der einzelnen Aufgabenkreise Grenzen angestrebt werden, welche weitestgehend einheitlich sind. Die zukünftigen Abgrenzungen für die Verwaltungskreise, d.h. die Gerichtskreise und die Wahlkreise des Großen Rates, müssen übereinstim­men.

Konkret befürworten wir eine Neueinteilung des Kantons in identische drei Re­gionen für die Polizei und Staatsanwaltschaft. Diese Regionen müssen jeweils in zwei Kreise für insgesamt sechs Wahlkreise für den Grossen Rat und sechs Gerichtskreise unterteilt werden. Dabei stellen wir uns in etwa die Wahlkreise, wie sie von der Regierung auf Seite 48 im Bericht vom 27. März 2007 vorge­schlagen werden, vor, wobei die Regierung noch zwingend alle betroffenen Gemeinden nochmals anhören muss.

A. Wahl- und Gerichtskreise

I. Grosser Rat

Der SVP ist es ein grosses Anliegen, dass die ländlichen Gebiete und deren Einwoh­ner und ihre Bedürfnisse wahrgenommen werden. Wir sind für eine Stärkung des ländlichen Raumes. Es ist eine sinnvolle Bürgernähe beizubehalten und man soll re­gionalisieren oder zentralisieren, wo es Sinn macht.

Bezüglich der vorgeschlagenen neuen Grenzen für die Wahlkreise des Grossen Rates und somit auch für die Gerichtskreise müssen die betroffenen Gemeinden und in den Grenzbereinigungsprozess miteingebunden werden.

Die Regierung muss zudem die Bereitschaft zeigen, bei allfälligen weiteren Fusionie­rungen, wenn möglich, die neuen Grenzen zu beachten, sodass diese in möglichst vielen Einteilungen übereinstimmen.

II. Gerichtskreise

 Bei der beabsichtigten Änderung der Gerichtskreise wurde im Bericht des Regierungs­rates vom 27. März 2007 sowie an Podiumsdiskussionen geltend gemacht, aus der Zusammenlegung der heutigen 8 Bezirksgerichte in 4 Gerichtskreise resultiere unter anderem eine bessere Funktionalität, höhere Effizienz und Bürgernähe der erstinstanzlichen Justiz. Wir indes sind überzeugt, dass 6 Gerichte die erwähnte Bürgernähe sowie eine höhere Effizienz bringen.

B.   Gerichtsorganisation

Die vorgeschlagenen vier neuen Gerichtskreise und -orte sind nicht nachvollziehbar, nicht kundenfreundlich und führen zu erhöhten Kosten. Die heutige Bezirksgerichtseinteilung ist deshalb grundsätzlich zu belassen und die Bezirksgerichte Diessenhofen und Steckborn zusammenzuführen sowie eine Zusammenlegung der Bezirksgerichte Arbon und Bischofszell analog den Wünschen der betroffenen Gemeinden zu prüfen.

III.   Verkleinerung der Spruchkörper (Abschaffung der Laienrichter)

Die vorgeschlagene Reduktion der Spruchkörper birgt unakzeptable Risi­ken in Bezug auf Personifizierung von Urteilen, vermehrten Fehlurteilen und redu­zierter Akzeptanz der Rechtssprechung in der Bevölkerung. Die heutigen Kollegi­algremien sind deshalb beizubehalten.

Die Laienrichter erfüllen in unserem Gerichtssystem eine bedeutende Funk­tion, stützen die Rechtssprechung breit ab und sorgen für höhere Akzeptanz der Urteile. Deshalb ist ihre Rolle in keiner Weise zu beschneiden.

IV.  Abschaffung der Nebenamtlichkeit

Durch die Abschaffung der Nebenamtlichkeit verliert das Richteramt deut­lich an Attraktivität – es werden sich weniger engagierte und qualifizierte Personen für ein Richteramt zur Verfügung stellen. Zudem resultiert eine Ungleichbehand­lung innerhalb der Justiz. Aus der Sicht der SVP ist es notwendig, dass die Einschränkungen der Nebenamtlichkeit überprüft und allenfalls angepasst werden.

Roger Forrer, Kantonsrat
Präsident Kommission Justiz und Sicherheit

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