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Parolen 22. September: SVP Thurgau sagt einmal Nein, zweimal Ja

Die SVP Thurgau ist gegen die Aufhebung der Wehrpflicht, jedoch für das Epidemiegesetz und für eine Lockerung des Arbeitsgesetzes. An der Delegiertenversammlung vom letzten Donnerstag wurden über alle drei Eidgenössischen Vorlagen diskutiert.

Trotz schönem Spätsommerabend durfte der Kantonalpräsident Ruedi Zbinden an seiner ersten Delegiertenversammlung vom 22. August in der Mehrzweckhalle in Ermatingen 108 Delegierte begrüssen. In seiner Standortbestimmung blickte er in den aktuellen politischen Alltag wie Kopftuchverbot, Reduktion des Regionalteils in der Thurgauer Zeitung oder der Freispruch vom Kantonsrat Hermann Lei. Der Schwerpunkt der Versammlung war jedoch die Beschlussfassung zu den kommenden drei Eidgenössischen Abstimmungen vom 22. September.

Freiwilligen-Armee als Illusion

In einem Pro-Kontra Referat zur Volksinitiative “Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht” kreuzten Stefan Dietiker, GSOA Sekretär und Nationalrat Markus Hausammann die Klingen. Aus Sicht von Stefan Dietiker ist die Wehrpflicht eine sinnlose Angelegenheit, bei welcher die Schweiz eine Insel in ganz Europa darstellt. Der Ausbau des Zivilschutzes sei sinnvoller und wichtiger. Dagegen konterte SVP-Nationalrat Markus Hausammann, dass die Wehrpflicht für die demokratische Kontrolle der Armee sehr wichtig sei. Neben der gesellschaftlichen Funktion der Milizarmee könne mit einer starken Armee und Wehrpflicht bei Katastrophen schnell und effizient eingegriffen werden. Eine freiwillige Armee kann nur durch gut bezahlte Löhne betrieben werden; Kosten die heute nicht getragen werden könnten. In der folgenden Diskussion wurde eine freiwillige Armee als Illusion bezeichnet, die nicht umgesetzt und zur Abschaffung der Armee führen würde. Die Delegierten beschlossen einstimmig die Aufhebung der Wehrpflicht abzulehnen.

Mündiger Bürger

Mit den beiden Referentinnen Nationalrätin Verena Herzog (SVP, Pro) und Nationalrätin Claudia Friedl (SP, Contra) wurde die Vorlage über die Änderung des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel behandelt. Nationalrätin Verena Herzog ist der Meinung dass die aktuelle Bestimmung was in einem Tankstellenshop verkauft werden soll, eine Bevormundung des Bürgers ist. Bei der Annahme des Gesetzes kann der Kunde in Zukunft selber entscheiden was er in der Nacht einkaufen will. Dies betreffe nur Tankstellenshops, die sowieso in der Nacht offen hätten und Personal angestellt habe. An der Anzahl offener Tankstellenshop während der Nacht ändere sich mit der Gesetzesrevision nicht. Aus Sicht von Nationalrätin Claudia Friedl gibt es für das Verkaufspersonal mehr Stress und Hektik. Diese Veränderung sei unnötig und weitere Veränderungen sollen verhindert werden. Die Delegierten beschlossen mit 100:7 der Änderung zuzustimmen.

Ja zum Epidemiegesetz

Aus Sicht vom Nationalrat Hansjörg Walter geht es in der Vorlage Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiegesetz) um die Gesundheit der Menschen. In den letzten 40 Jahren hat sich gerade die Reisetätigkeit verändert. Deshalb müssen heute neue Strategien erarbeitet und die Zusammenarbeit mit den einzelnen Kantone und weitere Stellen geregelt werden. Ein Impfobligatorium bestehe auch nach der Revision nicht. Bei gewissen Berufsgruppen kann je nach Situation ein Impfzwang verlangt werden. Die Befürworter seien der Meinung, dass das neue Gesetz die neuen Gegebenheiten berücksichtigt und regelt. Die Gegner kritisierten eine Zentralisierung. Das alte Gesetz funktioniere und es brauche keine entsprechende Revision. Dennoch sei aus Sicht vom Nationalrat Hansjörg Walter eine sinnvolle Revision gegeben. 98 Delegierte folgten den Ausführungen und stimmten der Revision des Epidemiegesetzes klar zu, 2 stimmten dagegen.

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