Passive Sterbehilfe: Antwort der Regierung
Die seinerzeitige Motionärin, Marlies Näf-Hofmann, SVP, ist sehr zufrieden mit der Vorlage des Regierungsrates für die Regelung der passiven Sterbehilfe. Unter drei Voraussetzungen soll es Ärzten im Thurgau künftig erlaubt sein, bei tödlich erkrankten und nicht mehr urteilsfähigen Personen passive Sterbehilfe zu leisten. Nur der Gesetzgeber kann dem sterbenden Menschen den nötigen Schutz geben. Die Vorgaben verhindern, dass die Sterbehilfe zu früh oder zu spät gegeben wird. Zu früh wäre, wenn es noch Heilungsaussichten gibt. Da braucht der Patient Schutz. Zu spät wäre, wenn der Wille auf Verzicht auf lebensverlängender Massnahmen nicht beachtet würde. So weiss der Patient, dass er nicht an Kabeln dahinvegetieren muss. Das Gesetz kommt nun dank dem Einsatz von Marlies Näf-Hofmann vor den Grossen Rat.
Downloads als PDF:
– Botschaft zum neuen Gesundheitsgesetz
– Gesetzensentwurf zum neuen Gesundheitsgesetz