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Positionspapier: „Qualität im Bildungswesen, die zentrale Forderung der SVP Thurgau“

Positionspapier Bildung der SVP Thurgau (PDF)

Kernaussagen

• Das langfristige Wohl des Kindes und seine ganzheitliche Entwicklung zu einer eigenständigen Persönlichkeit stehen im Zentrum aller Bildungs- und Erziehungsmassnahmen.

• Das Bildungssystem beruht auf christlichen Grundlagen und wird nach humanistischen Grundsätzen geführt. So verstandene Bildung trägt zu einem sinnerfüllten Leben bei. Sie soll die Lernenden dazu befähigen, sich als eigenständige, lebenstüchtige Persönlichkeiten und wertvolle Glieder unserer Gesellschaft zu entwickeln und Verantwortung für sich selbst und gegenüber den Mitmenschen und der Umwelt zu tragen.

• Die SVP unterstützt ein qualitativ hoch stehendes, effizientes und leistungs- orientiertes Bildungswesen im Kanton Thurgau. Die Qualität hängt weniger vom Einsatz öffentlicher Mittel ab, als von starken Lehrerpersönlichkeiten mit dem Willen Herausragendes zu leisten.

• Die Bejahung von Leistung muss Teil des Schulalltages sein. In der heutigen Arbeitswelt müssen sich alle im harten Wettbewerb behaupten. Dieser setzt Leistungsbereitschaft, Leistungswille und Leistungsfähigkeit voraus.

• Die Schule soll praktische und intellektuelle Fähigkeiten und Begabungen wecken, fördern und zusammen mit der vermittelten Arbeitshaltung und persönlichen Leistungsbereitschaft den Einstieg ins Berufsleben optimal vorbereiten.

• Die Gleichwertigkeit handwerklicher und intellektueller-theoretischer Berufe muss ein Leitprinzip des Volksschulunterrichts sein. Ist doch die Berufsbildung eine tragende Säule des Wohlstandes der Schweiz. Das duale Bildungssystem hat sich in der Schweiz eindrücklich bewährt.

Zentrale Forderungen

• Lehrpersonen haben sich in erster Linie um ihre Schüler und ihren pädagogischen Auftrag zu kümmern. Der administrative Aufwand, der die Lehrpersonen immer stärker belastet, ist zu reduzieren.

• Das Klassenlehrerprinzip ist in Primar- und Sekundarstufe zu stärken.

• Die SVP fordert einen ziel- und wirkungsorientierten Mitteleinsatz. Benötigte Mittel, inklusive jener der Projekte, sind transparent und vollständig offen zu legen. Die Stabilisierung der Bildungskosten ist fortzusetzen. Die finanziellen Mittel sind schwerpunktmässig direkt für das Kind einzusetzen.

• Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus wird verstärkt. Sie ist Voraussetzung für eine gute persönliche und schulische Entwicklung des Kindes. Elternrechte sind zu gewähren, Elternpflichten einzufordern.

• Auch kleine Schulgemeinden haben ihre existentielle Berechtigung. Schwankungen der Bildungskosten durch die demografische Entwicklung der Schülerzahlen sind zu akzeptieren. Strukturelle Anpassungen in den Schulgemeinden als Antwort auf die Demografie sind je nach Situation vorzunehmen.

• Die Führung der Schulen liegt in den Händen von bürgernahen, gewählten lokalen Milizgremien.

• Die SVP fordert gewalt- und drogenfreie Schulen. Der Gewalt- und Suchtprävention in der Schule ist der notwendige Stellenwert einzuräumen.

• Die SVP fordert gesetzliche Grundlagen, die lokalen Behörden den Erlass von Kleidervorschriften ermöglichen.

Allgemeine Aussagen und Feststellungen zur Bildungspolitik

• In den Bildungsstätten aller Stufen ist der Qualität und der Leistungsorientierung der Angebote höchste Priorität einzuräumen. Dabei stehen das Wohl und die bestmögliche Förderung aller Lernenden im Vordergrund.

• Die Arbeitshaltung der Schülerinnen und Schüler ist neben den schulischen Leistungen stärker zu gewichten. Die Forderung und Förderung von Zuverlässigkeit, Wille und Motivation bilden die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Berufsausbildung. Die Schülerinnen und Schüler sollen zu selbstständigem Lernen motiviert, und die Freude an Leistung soll gefördert werden.

• Leistungsbeurteilungen haben in Form von Noten zu erfolgen. Verhaltens-beurteilungen haben schriftlich zu erfolgen. Das einheitliche Zeugnis muss einfach, für Eltern und Ausbildungsbetriebe verständlich sein. Portfolios verursachen im Vergleich zum Nutzen einen zu grossen administrativen Aufwand.

• Das Üben von handwerklichen Fertigkeiten und das exakte, ausdauernde und kreative Arbeiten sind gute Vorbereitungen für die Schülerin und den Schüler, eine Berufslehre erfolgreich absolvieren zu können. Durch das kreative Arbeiten werden gleichzeitig auch die kognitiven Fähigkeiten gestärkt. Das textile und nichttextile Werken sowie Gesundheit und Ernährung (Hauswirtschaft) müssen deshalb dringend wieder aufgewertet und fester Bestandteil der Stundentafel sein.

• Dem Alter und der Stufe angemessene Hausaufgaben sind zu begrüssen. Sie ermöglichen den Schülerinnen und Schülern die Verarbeitung und Vertiefung des Lernstoffes.

• Fremdsprachige Kinder müssen minimale Deutschkenntnisse vorweisen, bevor sie in den Regelunterricht eintreten werden. Auch fremdsprachige Eltern müssen unsere ortsübliche Landessprache erlernen.

• Den Bereichen Sport und Bewegung ist besondere Beachtung zu schenken. Die drei Wochenlektionen im Sport sind beizubehalten.

Volksschule

Lehrplan 21

• Die Idee eines für alle deutschschweizer Kantone verbindlichen Volksschul-Lehrplans begrüsst die SVP Thurgau grundsätzlich. Ziele und Zielerreichungen über die Kantonsgrenzen verbindlich zu erklären, ist sinnvoll.

• Die Ausformulierung der «überfachlichen Kompetenzen» muss Anforderungen wie Ausdauer, Fleiss, Sorgfalt, Ordnung, Zuverlässigkeit und Sauberkeit (z.B. Heftführung) enthalten. Diese müssen ebenfalls klar umschrieben sein. Sie sind die Grundlage für ein erfolgreiches Lernen und grundlegende Werte unserer christlich-abendländischen Kultur.

• Das Festigen der Lerninhalte muss stärker gewichtet werden. Das sorgfältige, beharrliche Einüben der elementaren Lerninhalte muss fester Bestandteil des Unterrichts sein. Es muss zudem sichergestellt sein, dass das Vermitteln von Fachkompetenzen stärker gewichtet wird als das Vermitteln von Sozial- und Methodenkompetenzen.

• Aus dem Lehrplan 21 müssen Leistungsbeurteilungen von Schülerinnen und Schülern resultieren, die für Bildungsverantwortliche unmittelbar verständlich und nachvollziehbar sind. Die Beurteilung hat weiterhin mit Noten zu geschehen. Die Benotung hat sowohl anspornenden als auch selektionierenden Charakter.

• Mit der Einführung des LP 21 müssen mindestens am Ende jedes Zyklus Standortbestimmungen analog und zusätzlich zum Stellwerktest 8 durchgeführt werden.

• Im Kanton Thurgau soll das Fach „Französisch“ erst ab der Sekundarschule zu den Pflichtfächern gehören. In der Primarschule reicht eine obligatorische Fremdsprache aus. Die frei werdenden Lektionen sollen in Werken und/oder Grundfertigkeiten der Fächer Deutsch und Mathematik umgelagert werden.

• Der Begriff und die dazugehörenden Inhalte zum Thema „Gender“ sind im Lehrplan 21 zu streichen. Dieser Begriff und dessen Bedeutung gehen weit über die berechtigte Forderung der Gleichberechtigung der beiden Geschlechter hinaus.

• Bei der Einführung und Umsetzung des Lehrplans 21 sollen keine neuen wiederkehrenden Kosten entstehen.

Die Berücksichtigung der oben aufgeführten Anliegen ist für die SVP Thurgau Voraussetzung für die Akzeptanz des Lehrplans 21.

Reformen

Die verschiedenen Reformen und Projekte vergangener Jahre haben alle Akteure im Schulwesen sehr stark gefordert. In der jetzigen Umsetzungsphase ist die Einführung der Neuerungen aktiv zu begleiten, kritisch zu hinterfragen und durch eine neutrale Instanz zu evaluieren. Vor- und Nachteile sind offen zu legen, notwendige Anpassungen müssen vorgenommen werden. Sind die Ergebnisse negativ, sind die Rahmenbedingungen anzupassen oder die Reformen rückgängig zu machen.

Notwendige Anpassungen aus Erkenntnissen der Evaluationen von Reformen sind vorzunehmen. Unbefriedigende Reformen sind notfalls rückgängig zu machen.

Basisstufe

Die 3-4 jährige Basisstufe soll Schulstandorten mit besonderen strukturellen Verhältnissen vorbehalten sein.

Gesamtsprachenkonzept

• Das Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift hat oberste Priorität. Die Sprachkompetenz ist die wichtigste Voraussetzung für den Übertritt ins Berufsleben, für die Teilnahme an Gesellschaft, Kultur und Staat.

• Der obligatorische Französischunterricht muss auf die Sekundarschule verlegt werden.

• Auf das Europäische Sprachenportfolio (ESP) ist zu verzichten.

Mathematik und Naturwissenschaftliche Fächer

• Damit die Schule den Knaben gerechter wird, sind Mathematik und Naturwissenschaften zu stärken.

• Die Schaffung von vage umschriebenen Fachbereichen (NMG) anstelle klar umrissener Fächer wird abgelehnt.

Der Realien- und Mathematikunterricht muss auf Kosten des allzu ausgedehnten frühen Fremdsprachenunterrichts an der Primarschule wieder aufgewertet werden.


Informatik in der Primarschule

• Als Motivations- und Übungsinstrument unterstützt die SVP einen sinnvollen Einsatz von Computern und anderen Kommunikationstechnologien in der Primarschule.

Sonderpädagogik – Förderbereich – Integration

• Der Gesamtanteil an Förderunterricht ist zu reduzieren. Oberstes Ziel ist, dass jener Teil von Schülern, welcher ohne spezielle Förderung auskommt, deutlich erhöht wird.

• Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes ist das sonderpädagogische Angebot so auszugestalten, dass weiterhin der integrative und der separative Weg berücksichtigt werden.

• Die Integration möglichst aller Schulkinder in Regelklassen ist kritisch zu hinterfragen. Sie darf keine negativen Folgen auf das Bildungsniveau der Regelklassen haben.

• Eine verstärkte Integration hat grosse personelle, organisatorische, finanzielle und pädagogische Auswirkungen. Massnahmen im sonderpädagogischen Bereich sind ständig auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.

• Um eine institutionalisierte Unruhe im Klassenzimmer zu verhindern sind Fördermass- nahmen vorwiegend ausserhalb der Regelschulzeit und in separaten Räumen durch- zuführen.

Geleitete Schulen

• Die konsequente Trennung von operativer und strategischer Führung der Schulen soll vorangetrieben werden.

• Der Einsatz von Schulleitungen in kleinen Schulgemeinden ist zu überprüfen. Es soll im Einzelfall weiterhin möglich sein, dass ein Behördenmitglied die Schulleitung übernimmt.

Neugestaltung des 9. Schuljahres

• Die SVP anerkennt die webbasierte Kompetenzmessung „Stellwerk 8“ als Standort- bestimmung der Schülerinnen und Schüler am Ende des 8. Schuljahres. Diese erleichtert eine zielgerichtete Planung des neunten Schuljahres im Hinblick auf die beabsichtigte Ausbildung. Mit dem Stellwerk 9 steht zudem ein Instrument zur Verfügung, welches die Fortschritte sichtbar macht.

• Die SVP fordert eine Neugestaltung des 9. Schuljahres. Praktisch veranlagten Schülerinnen und Schülern sollen praxisorientierte Arbeitseinsätze ermöglicht werden. Das Abschlusszeugnis soll stärker gewichtet werden, damit Schülerinnen und Schüler motiviert sind und ihr Leistungspotential auch im letzten Schuljahr der Volksschule besser ausschöpfen. Den Ausbildungsbetrieben wird empfohlen, dem Abschlusszeugnis mehr Beachtung zu schenken.

Die SVP fordert eine Neugestaltung des 9. Schuljahres mit dem Ziel, selbstständiges und leistungsorientiertes Arbeiten zu fördern und Stofflücken zu schliessen. Praktisch veranlagten Schülerinnen und Schülern sollen praxisorientierte Arbeitseinsätze ermöglicht werden.

Tageseltern, Tagesschulen, Mittagstisch

• Die Schulorganisation ist darauf auszurichten, dass die Kinder das Mittagessen zu Hause einnehmen können.

• Im Sinne einer optimalen und bedarfsgerechten Betreuung von Kindern und Jugendlichen berufstätiger Eltern, sieht die SVP-Fraktion auch die Notwendigkeit von Betreuungsstätten. Jedoch spricht sie sich gegen eine kantonale Finanzierung solcher Institutionen aus, weil sie nicht Teil des Bildungsauftrages sind.

• Tageseltern als bestmöglichen Familienersatz sind zu stärken.

Sport- und Musiktagesschulen

• Kindern mit ausgewiesenen Fähigkeiten in den Bereichen Sport und Musik soll ab Sekundarstufe ein individuelles Lernangebot zur Verfügung stehen. Dabei sollen die spezifischen Fördermassnahmen mit dem regulären Schulunterricht koordiniert werden. Die Bildung von Sport- und Musiktagesschulen wird auf der Grundlage von klaren Konzepten und Richtlinien unterstützt.

• Mit der Bewilligungspflicht durch den Kanton ist zu vermeiden, dass jede Sparte im Kanton eine eigene Spezialbildung hat und dadurch ein unerwünschter Schultourismus entsteht. Bewilligungen für Sport- resp. Musiktagesschulen sind restriktiv zu erteilen. Das heutige Finanzierungsmodell ist in diesem Zusammenhang zu überprüfen.

• Es ist zu prüfen, ob durch eine Regionalisierung der Sport- resp. Musiktagesschulen über den Kanton hinaus, nicht Synergien genutzt und somit Kosten eingespart werden können.

Mittel- und Hochschulen

Mittelschulen

• Damit die hohe Qualität an Thurgauer Mittelschulen erhalten bleibt, darf die Maturandenquote nicht künstlich erhöht werden. Die Eintrittsprüfungen sind beizu- behalten. Ziel der gymnasialen Maturität muss es bleiben, sich auf ein Universitäts- studium vorzubereiten; mit der Berufsmaturität (BMS) auf ein Fachhochschulstudium.

• Die Weiterentwicklung des Gesamtsystems Mittelschulen Thurgau ist mittel- bis langfristig zu konzipieren. Ins Konzept sind insbesondere Ergebnisse der Weiter- entwicklungen auf der Sekundarstufe I, Evaluationsergebnisse der Mittelschulen (EVA MAR II) und die Erfahrungen mit dem Thurgauer Weg zur Lehrerbildung einzubeziehen.

• Weitere Ausbildungsgänge oder Schulversuche dürfen nur auf der Grundlage eines Weiterentwicklungskonzeptes der Mittelschulen Thurgau bewilligt werden.

• Unter den Mittelschulen ist die verstärkte Zusammenarbeit zu fördern. Die Kosten dürfen nicht weiter steigen.

• Die Ergebnisse der Forschungsaktivitäten im Bereich der Bildung sind bezüglich Effizienz, Koordination und Evaluation (Erfolg und Misserfolg) transparent darzustellen.

Hochschulen

• Die ganzheitliche Steuerung des Hochschulbereichs (Universitäten/Fachhochschulen/ Pädagogische Hochschulen) durch Bund und Kantone ist zu unterstützen.

• Das Bolognasystem ist bezüglich der Abschlüsse, der Attraktivität und der Arbeitsmarktfähigkeit periodisch zu überprüfen und wenn notwendig anzupassen.

• Bei Studienabbruch sind die Stipendien konsequent zurück zu fordern.

• Es sollen Anreize geschaffen werden für Studiendarlehen anstelle von Stipendien.

Die Stipendienregelung soll verschärft, die zinslose Darlehensregelung attraktiver gestaltet werden.


PHTG

• Unsere Schulen brauchen solid ausgebildete Lehrerpersönlichkeiten, die bewährte kulturelle und ethische Werte vorleben und vermitteln. Sie bieten Schülerinnen und Schülern Halt, sind Vorbild und geben ihnen Orientierung, da diese im gesellschaftlichen und auch im familiären Zusammenleben immer mehr zu kurz kommen.

• Mit dem eingeschlagenen Thurgauer Modell zur Ausbildung der Lehrpersonen ist grundsätzlich fortzufahren. Die Ausbildung von Berufsleuten zu Lehrpersonen als bewährter Ausbildungsweg ist zu verstärken.

• Die Lehrpersonen sollen neben einer fundierten fachlichen, praxisorientierten Ausbildung in erster Linie befähigt werden, eine Klasse zu führen.

• Die Ausbildung in den naturwissenschaftlichen Fächern ist für Studierende, die auf der Primarstufe unterrichten wollen, zu stärken.

• Die Ausbildung der Lehrpersonen für die Fächer Werken, Gestalten und Hauswirtschaft ist in Umfang und Qualität weiter zu entwickeln und zu vertiefen. Diese Fächer sollen zu den Pflichtfächern für den Erhalt der Lehrbefähigung zählen oder sind an Fachhochschulen als separate Ausbildung zu führen.

• Die SVP fordert eine gründliche, seriöse Ausbildung der Sekundarlehrerinnen und Sekundarlehrer, in welcher der handwerkliche Teil wieder stärker gewichtet wird.

• Bei den Ausbildungsgängen für die Sekundarstufe I ist der fachwissenschaftliche Studienanteil für Lehrkräfte, welche im Niveau E unterrichten, zu erhöhen. Es soll gleichzeitig wie bei den Primarlehrpersonen ein breiteres Fachspektrum (früher phil I/phil II) angestrebt werden.

Die SVP fordert, dass Lehrpersonen für textiles und nicht textiles Werken und Hauswirtschaft wieder eine solide Grundausbildung als separater Ausbildungsgang absolvieren können.

Berufsbildung und Berufsberatung

• Das duale Berufsbildungssystem hat sich bewährt und ist zu stärken. Es garantiert gut ausgebildete Berufsleute.

• Die Ausbildung über eine Berufslehre muss gegenüber der rein schulischen Ausbildung in der Gesellschaft wieder mehr Anerkennung finden.

• Der theoretisch/schulische Anteil ist in einer praxisbezogenen Ausbildung auf das Notwendige zu beschränken.

• Lernende auszubilden muss für die Ausbildungsbetriebe attraktiv sein.

• Die Erfahrungen und Erkenntnisse der Ausbildungsbetriebe müssen im Berufsbildungssystem einfliessen. Die Mitsprache der Berufs- und Wirtschaftsverbände ist zu gewährleisten.

• Brückenangebote bilden eine wichtige Übergangslösung für Jugendliche, welche nach der obligatorischen Schulzeit keine Lehrstelle in Aussicht haben. Die Ausrichtung der Angebote soll praxisbezogen und leistungsorientiert sein.

• Die Lernenden sind von der Wichtigkeit permanenter Aus- und Weiterbildungen zu überzeugen und dafür aktiv zu motivieren. Diese sind möglichst regional anzubieten und vom Kanton zu unterstützen.

• Die politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsträger (Grosser Rat, Regionen, Gemeinden, Wirtschaftsverbände) sind in die strategischen Entscheide über die Organisation der Berufsschulen einzubinden.

Im September 2014

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