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Positionspapier öffentliche Sozialhilfe

Die SVP Thurgau präsentiert als erste Partei im Kanton ein ausführliches Grundlagenpapier zur öffentlichen Sozialhilfe. Es steht unter dem Titel „Leistung belohnen, Fehlanreize beseitigen und Missbrauch bekämpfen“ und soll aufzeigen, wo sich der Thurgau im Hinblick auf die steigenden Sozialhilfekosten aufgrund der Wirtschaftsentwicklung verbessern kann.

Das Positionspapier kann unter Aus der Fraktion -> Positionspapiere abgerufen werden.
Die Referate der Pressekonferenz:

  • Walter Marty: Leistung belohnen, Fehlanreize beseitigen, Missbrauch bekämpfen
  • Urs Martin: Die SKOS-Richtlinien sind grundsätzlich zu überprüfen!
  • Stephan Tobler: Die Sozialhilfe in den Gemeinden

Die SKOS-Richtlinien grundsätzlich überprüfen

(SVP Thurgau) Die SVP Thurgau präsentiert als erste Partei im Kanton ein ausführliches Grundlagenpapier zur öffentlichen Sozialhilfe. Es steht unter dem Titel „Leistung belohnen, Fehlanreize beseitigen und Missbrauch bekämpfen“ und soll aufzeigen, wo sich der Thurgau im Hinblick auf die steigenden Sozialhilfekosten aufgrund der Wirtschaftsentwicklung verbessern kann.

Gerade angesichts der aktuellen Rezession, gilt es nicht nur die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern, sondern auch auf die Herausforderungen hinzuweisen, welche die aktuellen Entwicklungen mit sich bringen. Die Folgen der Wirtschaftsentwicklung werden mit einer gewissen Verzögerung auch in der Sozialhilfe ihre Auswirkungen hinterlassen. Die Spannweite der Aufwendungen für die Sozialhilfe bei den Gemeinden ist riesig. Mehrere Gemeinden weisen Netto-Erträge auf, währendem andere Gemeinden über 300 Franken pro Einwohner und Jahr aufbringen müssen. Auch im Thurgau besteht einiges an Verbesserungspotential, welches insbesondere angesichts der im Moment stark steigenden Sozialhilfekosten umgesetzt werden sollte. Hierzu stellt die SVP Thurgau folgende Forderungen:

  1. Eigenverantwortung der und Respekt vor Sozialhilfeempfängern.
  2. Integration in den Arbeitsmarkt als vordringliches Ziel der Sozialhilfe.
  3. Sozialhilfe darf nur eine Übergangsmassnahme sein.
  4. Die SKOS-Ansätze sind grundsätzlich zu übeprüfen.
  5. Für junge Erwachsene braucht es gezielte Sondermassnahmen.
  6. Die bereits im Gesetz vorhandenen Sanktionsmöglichkeiten müssen konsequent ausgeschöpft werden.
  7. Missbrauch ist zu bekämpfen.
  8. Es ist genügend und richtig ausgebildetes Personal nötig.
  9. Alimente-Bevorschussung und Inkasso sind zu überprüfen. 
  10. Art. 16 ZUG ist mittels Einreichung einer Standesinitiative zu streichen.
  11. Aushandeln eines Staatsvertrags mit Deutschland über Sozialhilfe.
  12. Die Verwandtenunterstützung soll nicht gelockert werden.

Leistung – spricht Arbeit – soll sich wieder in jedem Fall lohnen. Wer arbeitet, soll besser gestellt sein als derjenige, der mit gleichen Verhältnissen Sozialhilfe bezieht. Nur so kann der Grundsatz von Art. 6 Art. 6 der Bundesverfassung umgesetzt werden. Er lautet: „Jede Person nimmt Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei.“

Frauenfeld, 30. September 2009

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