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Positionspapier zum kantonalen Richtplan

Die SVP Thurgau hat ein Positionspapier zum kantonalen Richtplan ausgearbeitet.

Die SVP Thurgau hat ein Positionspapier zum kantonalen Richtplan ausgearbeitet. Das Papier ist unter

Aus der Fraktion -> Positionspapiere -> Kantonaler Richtplan

abrufbar.

Die SVP Thurgau bekennt sich grundsätzlich zu den Zielen des vorliegenden Kantonalen Richtplanes und fasst sie wie folgt zusammen:

  • Ein attraktiver Kanton als Wohn- und Wirtschaftsstandort ist weiter zu fördern.
  • Das Wachstum der Siedlungen ist primär auf die Zentren und Wirtschaftsräume entlang der Hauptverkehrsachsen auszurichten.
  • Die bauliche Entwicklung soll prioritär nach Innen erfolgen.
    Doch muss auch im ländlichen Raum weiterhin eine massvolle Entwicklung möglich sein.
  • Der Erhalt von Erholungsräumen in der bestehenden Kulturlandschaft und ökologische Ausgleichsmassnahmen sind wichtige Voraussetzungen für die Lebensqualität in unserem Kanton und sind entsprechend zu unterstützen.
    Der ländliche Raum dient jedoch in erster Linie als Produktionsgrundlage für die Land- und Forstwirtschaft.
    In der Landwirtschaft dürfen sich naturnahe Bewirtschaftung und wirtschaftliche Produktion nicht ausschliessen. Planungsmassnahmen sind praxisbezogen zu gestalten und umzusetzen.
  • Die Mobilität ist über die verschiedenen Verkehrsträger zu koordinieren und gezielt zu fördern.
    Mit einer effizienten Verkehrserschliessung stärken wir unseren attraktiven Wohn- und Wirtschaftsstandort Thurgau. Eine sinnvolle Vernetzung von Motorfahrzeugverkehr, Öffentlichem Verkehr und Langsamverkehr wird unterstützt.
    Im speziellen ist die Bodensee-Thurtal-Strasse als durchgehende Hochleistungsstrasse (HLS 80/100) zu planen und die Oberlandstrasse als Hauptverkehrsstrasse (HVS 50/80) zu projektieren. Die Bodensee-Thurtal-Strasse ist so rasch als möglich zu realisieren.
  • Bei der Ver- und Entsorgung sind Versorgungssicherheit, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit als Gesamtes zu gewichten. Fördermassnahmen müssen laufend technisch und finanziell optimiert und periodisch überprüft werden.
  • Freizeit- und Sportanlagen in sensiblen Regionen und Bereichen sind zu hinterfragen und entsprechend umweltverträglich zu planen. Es muss aber auch künftig möglich bleiben, solche Projekte im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben mit den nötigen Rahmenbedingungen zu realisieren.

Ein Gesamtplanungskonzept wie es uns mit dem kantonalen Richtplan vorliegt kann nur im Konsens mit allen Verantwortlichen nachhaltig realisiert werden.
Bezüglich politischer Einstellung und Prioritätensetzung kann man sicher unterschiedliche Meinungen und Standpunkte vertreten. Werden jedoch einzelne Planungselemente herausgebrochen und entsprechende Bereiche blockiert, schadet dies der künftigen Gesamtentwicklung unseres Kantons.

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