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Rückblick auf die Sitzung des Grossen Rates vom 1. März 2017

Das Gesetz über den Wasserbau und die gravitativen Naturgefahren nahm in der Eintretensdebatte und in der ersten Lesung sehr viel Zeit in Anspruch. Bereits 1992 stimmte das Schweizervolk einem Gegenvorschlag zur Gewässerschutzinitiative der Umweltverbände zu. Auf dieser Grundlage trat 1997 das revidierte, eidgenössische Gewässerschutzgesetz mit dem Ziel in Kraft, nebst der Hochwassersicherheit auch den Erhalt und die Wiederherstellung naturnaher Gewässer sicherzustellen.

Die Umsetzung dieser Vorgaben ist gemäss Bundesgesetz Sache der Kantone. Um die Bundesgesetzgebung zu erfüllen, muss das TG Wasserbaugesetz einer Totalrevision unterzogen werden.

Neu erfolgt der Hochwasserschutz in erster Linie durch einen ordnungsgemässen Unterhalt der Gewässer und durch raumplanerische Massnahmen, an zweiter Stelle durch bauliche Eingriffe. Den Gewässern muss in Zukunft mehr Raum zur Verfügung gestellt werden. Die Erhöhung von Dämmen und weitere Verbauungen sei bei der Hochwassersicherheit nicht zielführend.

Zu reden gab die Aufteilung der Aufgaben und Kosten zwischen Kanton und Gemeinden. Auch der Personalaufstockung im Bereich Wasserbau standen viele kritisch gegenüber. Cornel Inauen, Urs Martin und Willy Nägeli, alle SVP, stellten Anträge, welche durch den Rat unterstützt wurden.

Bei der geplanten Änderung des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Natur und Heimat, bei der es um die Schutzwürdigkeit von Gebäuden ging, waren am Ende alle zufrieden. Von der geplanten Gesetzesänderung wurde abgesehen. Die umstrittenen Punkte werden nun in einer Verordnung klar verständlich und verbindlich geregelt. Damit das Ganze auch seine Wirkung zeigt, sind nun die Gemeinden gefordert. Sie müssen ihre Schutzpläne möglichst rasch aktualisieren. Die Denkmalpflege wird sich neu nur noch zu Objekten äussern, die in diesem Schutzplan als wertvoll oder besonders wertvoll eingetragen sind.

Stephan Tobler, Fraktionspräsident

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