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Rückblick auf die Sitzung des Grossen Rates vom 7. November 2018

Die Beratungen der Massnahmen aus dem Projekt „Hauhaltgleichgewicht 2020 (HG2020)“ waren anspruchsvoll. Das Projekt HG2020 soll den Staatshaushalt nachhaltig mit 20 Mio. Fr. pro Jahr entlasten. Um dies zu erreichen sind auch vier Gesetzesanpassungen notwendig welche im Zuständigkeitsbereich des Parlamentes liegen.

Die Änderung des Einführungsgesetzes zum ZGB, wonach es neu im Kanton Thurgau nur noch zwei anstelle von fünf Zivilstandesämtern geben soll, hat der Rat mit grossem Mehr zugestimmt. Ein Antrag zur Reduktion mit lediglich einem einzigen Amt blieb chancenlos. Ebenso unbestritten waren die Gebührenanpassungen der Strafverfolgungs- und Gerichtsbehörden.

Eine erste lebhafte Diskussion wurde beim Gesetz über den Finanzausgleich der Politischen Gemeinden geführt. Ein Kernelement der Revision ist die Erhöhung der horizontalen Abschöpfung. Dies trifft lediglich wenige Gemeinden mit hoher Steuerkraft. Im Falle der beiden Gemeinden Bottighofen und Salenstein soll neu die Abschöpfung maximal rund 50% höher ausfallen als mit der geltenden Bestimmung. Es ist unbestritten, dass dies im Finanzhaushalt der beiden Gemeinden eine markante Auswirkung haben wird. Im Namen der SVP-Fraktion stellte Kurt Baumann SVP den Antrag, dass die zusätzliche Abschöpfung ihre volle Wirkung erst nach einer Übergangsfrist von vier Jahren entfalten soll. Der Regierungsrat hatte dazu lediglich eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen. Der Rat folgte dem Antrag mit 56 Ja- zu 49 Nein-Stimmen. Damit wird es den betroffenen Gemeinden möglich sein, die Auswirkungen der zusätzlichen Abschöpfung besser zu verkraften.

Die vierte Gesetzesvorlage zum HG2020, das Gesetz über die Krankenversicherung wurde zum Schluss der Sitzung intensiv diskutiert. Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass an Personen mit einem steuerbaren Vermögen keine Prämienverbilligungen mehr ausbezahlt werden sollen.

Umstritten aber letztendlich mehrheitsfähig war die neue Verpflichtung für Pflegeheime im Verhältnis zur Betriebsgrösse eine angemessene Zahl von Fachleuten in den Berufen des Gesundheitswesens auszubilden. Ich unterstützte diesen Eingriff in die Marktwirtschaft damit wir in Zukunft über genügend Pflegepersonal verfügen.

Mit diesen Beratungen im Grossen Rat ist der Kanton Thurgau dem Ziel des Haushaltgleichgewichtes ein gutes Stück nähergekommen.

Stephan Tobler, Fraktionspräsident

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