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Bericht Grossratssitzung vom 11.01.2017

Verzögert fand das Eintreten und die 1. Lesung des Gesetzes betreffend die Änderung des Gesetzes über die Berufsbildung und die Mittelschulen (Sekundarstufe II) für § 3 Abs. 2 statt. Mit dieser Änderung soll im Thurgau die gesetzliche Grundlage für ein „niederschwelliges Ausbildungsangebot im ersten Arbeitsmarkt“ geschaffen werden. Dieses Anliegen stammt aus einer im Februar 2014 erheblich erklärten Motion, wobei bereits im vergangenen Jahr im Grossen Rat über diese Thematik debattiert und der damals vorliegende Lösungsvorschlag zurück an den Regierungsrat gesandt wurde. Die jetzt vorliegende Variante kann als Kompromiss zwischen den Motionären und den Wirtschafts- und Gewerbeverbänden bezeichnet werden. Mit einer „kann-Formulierung“ im neuen § 3 Abs. 2 steht jetzt zwar die Absicht im Gesetzt niedergeschrieben, wenn die Nachfrage für das Ausbildungsangebot aber zu gering ist oder keine solchen Ausbildungsplätze angeboten werden, wird es auch in Zukunft kein niederschwelliges Ausbildungsangebot im Thurgau geben. Es bleibt unklar, ob leistungsschwachen Jugendlichen zukünftig „nur“ eine Ausbildung, aber nach der Ausbildung keine Perspektiven im Arbeitsmarkt offen stehen.

Ohne Diskussion ging das Eintreten und die 1. Lesung des Gesetzes für die Aufhebung des Gesetzes über die Ausübung des Viehhandels über die Bühne. Toll, dass nicht immer nur neue Gesetze entstehen, sondern auch einmal eines aufgehoben wird.

Viel Diskussionsstoff hingegen bot die Interpellation „Reaktorstoffdeponien für den Kanton Thurgau“. Der Kanton Thurgau ist gefordert, dass in einigen Jahren kein Deponienotstand entsteht. Für eine gute Planung sind jetzt die Weichen richtig zu stellen. Hier ist vor allem das Departement Bau und Umwelt in der Pflicht. Eine aktive Rolle für genügend Markt ist von den Betroffenen erwünscht.

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