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Vorstoss: Konsequente Rückforderung der unentgeltlichen Prozessführung

Die SVP-Kantonsräte Hanspeter Gantenbein, Hermann Lei und Urs Martin haben einen Vorstoss eingereicht, damit der Kanton bei unentgeltlicher Prozessführung die Rückerstattungspflicht wahrnimmt. Für den Fall, dass eine Person nachträglich in eine bessere finanzielle Situation gelangt, sah die thurgauische Zivilprozessordnung eine Rückerstattungspflicht vor.

Ein „normaler“ Bürger muss sich darauf verlassen können, dass sich auch die Gegenpartei sich wegen den Kosten Gedanken machen muss. Mit der konsequenten Rückforderung der Kosten der unentgeltlichen Rechtspflege, kann man sicher stellen, dass beide Parteien gleich lange Spiesse haben und nicht derjenige im Vorteil ist, dessen Rechnungen einfach vom Staat bezahlt wird. Diese Initiative ist auch ein Gebot der Fairness und der Gleichbehandlung.

Zum Vorstoss im Wortlaut hier klicken.

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26.05.2023
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