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Wertschriftenverlust EKT: Vorgehen und Forderungen der SVP-Fraktion

Grundlagen für das weitere Vorgehen der SVP – Fraktion:

  • Orientierung der Fraktion durch VR und Vizepräsident Willy Nägeli am 20. Oktober 2008 und anschliessender schriftlicher Abgabe des Berichtes
  • Bericht des Regierungsrates an den Grossen Rat vom 9. Dezember 2008
  • Beantwortung der IP Urs Martin vom 9. Dezember 2008
  • Beantwortung der Einfachen Anfrage Ernst Ritzi vom 9. Dezember 2008
  • Diskussion im Rahmen der Fraktionssitzung vom 7. Januar 2009
  • Sitzung der GFK mit Delegation VR EKT vom 7. Januar 2009

1. Erkenntnisse bis heute:

Der Bericht des Regierungsrates an den Grossen Rat liegt in einer ausführlichen Form vor. Er ist zudem innert einer vertretbaren Frist nach dem Eintreten des Wertschriftenverlustes erstellt worden. Die Fraktion der SVP dankt dem Regierungsrat für die offene Information in dieser Angelegenheit und für den Willen volle Transparenz in die Angelegenheit zu bringen.

Bis zum heutigen Tag steht fest, dass der CFO mit einer offensichtlich grossen kriminellen Energie die Anlagerichtlinien der EKT missachtet hat und zu seinen Vorteilen die Wertschriftengeschäfte getätigt hat. Der Bericht des Regierungsrates und die Aussagen des VR EKT geben glaubwürdig darüber Auskunft, dass der CFO die Organe der EKT in Bezug auf die Transparenz der Vermögensanlagen getäuscht hat.

Trotzdem ist zu beachten, dass die strafrechtlichen Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind und voraussichtlich auch noch eine längere Zeit in Anspruch nehmen werden. Die erste politische Diskussion darf nicht auf diesen Zeitpunkt verschoben werden.

Der Verlust von einem Teil der EKT-Finanzanlage in der Höhe von CHF 35,7 Mio. (Kaufwert) oder CHF 28 Mio. (Kurswert am Verlusttag) ist als ausserordentlich hoch zu betrachten und beträgt rund einen Drittel des gesamten Vermögens der Unternehmung.

Der VR-Präsident hat auf Ende September 2009 seinen Rücktritt erklärt und der Vertreter des Regierungsrates, Dr. Kaspar Schläpfer kündigt seinen Rücktritt auf Frühjahr 2010 an.

2. Ergänzende Auskünfte an der Sitzung der GFK vom 7. Janaur

An der Sitzung der GFK vom 7. Januar 2009 nahmen folgende Verwaltungsräte der EKT teil: Dr. Hansjakob Zellweger, Präsident, Willy Nägeli, Vizepräsident, Sven Frauenfelder, Mitglied. Die Sitzung hat um 12.00 Uhr begonnen und endet um 14.00 Uhr. Herr Zellweger verliess die Sitzung wegen beruflichen Verpflichtungen um 13.00 Uhr. Die beiden anderen VR-Mitglieder blieben bis zum Ende der Sitzung. Obwohl Herr Zellweger bei der Terminierung der Sitzung auf sein Zeitproblem hingewiesen hat, hat sein vorzeitiges Verlassen der Sitzung durch den VR-Präsident bei vielen GFK-Mitgliedern einen schlechten Eindruck hinterlassen und Kopfschütteln ausgelöst. Was kann denn nun wichtiger sein? Haben die Verantwortlichen der Ernst der Sache erkannt, entstand bei uns die Frage?

In der GFK sind viele ergänzende oder ähnliche Fragen wie im Bericht gestellt worden. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass die Delegation des VR EKT offen auf gestellte Fragen antwortete. Dabei war durchaus auch eine gewisse Selbstkritik zu spüren. Der VR EKT ist gemäss Aussagen zur Erkenntnis gelangt, dass es in der bisherigen Organisation der EKT einige Schwachstellen gibt. Es wurde versichert, dass mittlerweile erste Massnahmen eingeleitet wurden um diese Schwachstellen zu beseitigen. Allerdings wurden keine konkreten Massnahmen erwähnt und es wurde auch kein Zeitplan bekannt gegeben. Es ist lediglich darauf hingewiesen worden, dass dies noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen werde.

Eine der offensichtlichen Schwachstellen lag in der personellen Besetzung der EKT Holding, die lediglich durch zwei Personen, CEO und CFO der EKT AG geführt wurde. Diese personelle Unterbesetzung und das Desinteresse des CEO an Finanzfragen machten es ganz offensichtlich möglich, dass der CFO unbemerkt handeln konnte.

Eine wichtige Aussage erfolgte zudem betreffend das Anlagenreglement. Dieses besteht, wie schon im Bericht des Regierungsrates erwähnt, bereits seit dem 1. September 2005. Laut Aussage des VR-Präsidenten wurde dieses auch von der Revisionsstelle beurteilt und als zweckmässig erachtet. Nach dem 1. Sept. 2005 sei grundsätzlich auch damit gearbeitet worden. Die Genehmigung des Reglements durch den VR im Februar 2008 sei aufgrund einer entsprechenden Anregung der Revisionsstelle erfolgt. Diese hatte dem VR empfohlen, der guten Ordnung halber das Reglement formell noch zu genehmigen.

Als eine der Sofortmassnahmen ist die Verwaltung der noch verbleibenden Finanzanlagen der EKT an die TKB übergeben worden.

3. Forderungen der Fraktion der SVP

Für die Fraktion der SVP steht fest:

  • Auch wenn die strafrechtlichen Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind, der CFO hat mit krimineller Energie gehandelt
  • Die Personelle Besetzung der Leitung der EKT Holding durch nur zwei Personen ist in Anbetracht der Verantwortung über ein gewichtiges Vermögen mit hohen Finanzanlagen zu schwach gewesen.
  • Der CEO hat seine Verantwortung bei der finanziellen Aufsicht ganz offensichtlich ungenügend wahrgenommen. Die Regelung der Kollektiv-Unterschriften wurde nicht eingehalten und weder bei einer Revision oder im Rahmen der Aufsichtspflicht beanstandet.
  • Es ist unverständlich, dass bei einer dermassen grossen Vermögensumschichtung wie sie im Zeitraum Oktober – Dezember 2007 erfolgt ist, niemand Fragen gestellt hat, weder CEO, noch die Banken, noch der Verwaltungsrat, noch die Revisionsstelle. Und weder bei einer Revision oder im Rahmen der Aufsichtspflicht beanstandet wurde.

Die Fraktion der SVP fordert:

  • Es ist alles zu unternehmen, um das mit diesem Verlust verloren gegangene Vertrauen in das EKT und in die Politik wieder herzustellen.
  • Der Verwaltungsrat der EKT hat die notwendigen Massnahmen für die Behebung der organisatorischen Mängel sofort und konsequent Umzusetzen.
  • Nach Abschluss der strafrechtlichen Untersuchungen sind diese zu werten und die notwendigen personellen Konsequenzen zu ziehen. Insbesondere sieht die SVP in erster Linie die Notwendigkeit, den CEO zu ersetzen. Diese Massnahme ist auch für die dringend aufzubauende Vertrauensbildung notwendig. Wir erachten einen CEO, welcher die finanzielle Entwicklung seiner Unternehmung nicht mitbestimmen will, als falsch eingesetzt. Es kann aus unserer Sicht durchaus Sinn machen, den CEO auf einer anderen, fachlich auf ihn ausgerichteten Ebene, weiter einzusetzen.
  • Der Verwaltungsrat EKT hat dafür zu sorgen, dass das Vertrauen in die Unternehmung EKT wieder hergestellt wird. Dazu erwartet die SVP eine umfassende Berichterstattung über die getroffenen Massnahmen, die noch umzusetzenden Veränderungen im organisatorischen Bereich, sei es strategisch oder operativ, sowie die Neubeurteilung der Besetzung des Verwaltungsrates.
  • Die SVP wollte zurzeit eigentliche keine personellen Veränderungen im Verwaltungsrat. Sie erwartet, dass alle Mitglieder nun die Verantwortung auf eine Weise wahrnehmen, indem sie konsequent und rasch die Strukturen der EKT anpassen. Wir akzeptieren jedoch den Rücktritt des VR-Präsidenten und danken ihm an dieser Stelle für seine Bemühungen. Auf den Rücktritt des Regierungsrates komme ich noch zu sprechen.
  • Die Fraktion der SVP wird nach Vorliegen des abschliessenden Untersuchungsberichtes auf die personellen Forderungen für den Verwaltungsrat zurückkommen und eine Neubeurteilung vornehmen.
  • Die SVP fordert den Regierungsrat auf, als Vertreter des Eigentümers seine Oberaufsicht vollumfänglich wahrzunehmen und die organisatorischen Anpassungen im EKT konsequent zu fordern und zu überwachen.
  • Die SVP fordert, dass der Besitz des AXPO-Aktienpaket mittelfristig in Abwägung von steuerbedingten Folgen, vom EKT zum Kanton zu übertragen sind. Sie fordert den Regierungsrat auf, dazu eine Planung zu erstellen und das Parlament zu informieren.
  • Die SVP stellt fest, dass der Regierungsrat die vollumfängliche Verantwortung für die Oberaufsicht der EKT AG besitzt. Der Kanton Thurgau ist Alleinaktionär und das Recht wird durch den Regierungsrat wahrgenommen. Dabei ist er sowohl bezüglich Aufsicht, der Formulierung und Durchsetzung der Eignerstrategie zuständig. Mit der Einsitznahme eines Regierungsvertreters im Verwaltungsrat kann er diese Pflichten wirkungsvoller umsetzen. Kein Alleinaktionär verzichtet auf die Einsitznahme im VR. Eine Änderung dieser Praxis steht zurzeit für die SVP nicht zur Diskussion. Die Regierung hat damit die Chance, sich nicht nur Überlegungen zu machen, sondern im Zusammenhang mit der IP Näf in einem Grundlagenbericht die Organisation des Kantons für alle seine Beteiligungen darzustellen – und zwar nicht nur betreffend EKT und Spital Thurgau AG sondern wirklich für alle Institutionen und Firmen, an denen der Kanton beteiligt ist, wie Gebäudeversicherung, TKB, PH, Bahnen etc.
  • Im Moment stelle ich keine weiteren Fragen, obwohl natürlich noch vieles offen ist. Wir erwarten nach Abschluss der Strafuntersuchung in einem Folgebericht die saubere und transparente Aufarbeitung der Rollen von VR, die Rolle des VR-Ausschusses, Frage der Genehmigung und Nicht-Einhaltung des Anlagereglements, Frage der Kompetenzdelegationen, ganze problematische Frage mit dem externen Vermögensberater etc.), Mit dieser Massnahme kann die Vertrauensbildung in Sachen EKT verbessert werden kann.

(Photo by Frickesbie)

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