Mitmachen

Argumentarium

Ausgangslage

Im Jahr 2008 wurde das kantonale Energienutzungsgesetz dahingehend revidiert, dass ein kantonaler Fonds zur Förderung erneuerbarer Energien geschaffen wurde. Letztmals wurde der § 6a ENG (Energiefonds) aufgrund eines Gegenvorschlags zur Thurgauischen Volksinitiative „Zwillingsinitiative „Ja zu effizienter und erneuerbarer Energie – natürlich Thurgau!“ (Gesetzesinitiative § 6 und § 6a Energienutzungsgesetz)“ (GR 08/VI 6/208) geändert. Anlass zur Diskussion im Grossen Rat gab damals vor allem der von der Volksinitiative vorgeschlagene finanzielle Rahmen von 20 bis 30 Mio. Franken, der insbesondere vom Regierungsrat und von bürgerlicher Seite als zu hoch eingestuft wurde. Der Grosse Rat diskutierte am 8. Dezember 2010 intensiv über die Ausstattung des Energiefonds. Die vorberatende Kommission verlangte eine jährliche Energieförderung von 20 bis 30 Millionen Franken.

Die SVP-Fraktion stellte den Antrag, die Energieförderung zwischen 12 und 22 Millionen Franken zu beschränken. Dieser Antrag fand nach intensiver Debatte eine Mehrheit von 107:2 Stimmen. Dieser Energie-Kompromiss hat bis heute Bestand und die Limite von 22 Millionen Franken war noch nie auch nur ansatzweise ein Problem.

Am 30. März 2022 beantragte eine parlamentarische Initiative, dass dieser Energie-Kompromiss zur Finanzierung von dringlichen, ausserordentlichen Massnahmen erhöht werden kann. Der Regierungsrat zeigte in seiner Stellungnahme am 30. Mai 2022 grundsätzlich Verständnis für das Anliegen, dem Energiefonds mehr Mittel zukommen zu lassen. Die parlamentarische Initiative wurde aber abgelehnt, weil sie Rechtsunsicherheit produziert. Der Regierungsrat empfahl dem Grossen Rat, die Obergrenze der Fördersumme zu streichen. Genau dies tat die Mehrheit des Grossen Rates. Am 11. Januar 2023 wurde daher das Behörden-Referendum gegen die Vorlage ergriffen.

Nein zum Energienutzungsgesetz

Wir lehnen das kantonale Energienutzungsgesetz ab, weil…

…der kantonale Energie-Fonds noch nie annähernd ausgeschöpft wurde.
Seit 2012 wurde der aktuelle Spielraum von maximal 22 Mio. Energieförderung auch noch nie annähernd ausgeschöpft. Meist waren es ca. 5 Mio. Franken kantonale Energieförderung, welche jährlich verbraucht wurden. Am meisten Mittel wurden im Jahr 2022 mit 14.1 Millionen Franken ausgegeben. Damit wurden nicht einmal zwei Drittel des aktuellen Fonds-Maximums ausgeschöpft. Kein Mensch weiss, warum der Deckel, der noch nie ein Problem war, nun aufgehoben werden soll.

…ein dauerhaft übermässiger Griff in die Staatskasse falsch ist
2010 diskutierte der Grosse Rat intensiv über die richtige Ausstattung der Fördersumme. Damals wurde ein gut Thurgauischer Kompromiss mit 107 zu 2 Stimmen geschnürt. Dass nun die Fördermittel unendlich gross werden sollen, ist ein massloser Griff in die Staatskasse, den es strikt zu unterbinden gilt. Seit 2011 hat der Kanton Thurgau schon sehr viel gemacht im Bereich der Förderung der erneuerbaren Energien. Eine grenzenlose Förderung ist weder verhältnismässig, noch zielführend.

…ewige Förderung nicht dem Grundsatz der Eigenverantwortung entspricht.
Seit 15 Jahren fördern wir alternative Energien im grossen Ausmass. Irgendwann müssen die geförderten Objekte aber auch wirtschaftlich – und damit selbsttragend werden. Ansonsten bezahlt der untere Mittelstand über die Steuern die Subventionen derjenigen, welche sich Energieinvestitionen leisten können. Das kann es nicht sein!

…mehr Energieförderung auf Kosten von Bildung, Gesundheit und Sicherheit geht.
Zwar ist die Finanzlage des Kantons Thurgau noch gesund. Der Kanton Thurgau erhält in nächster Zeit keine Gelder von der Nationalbank, die Wirtschaftslage ist unsicher und es kommen grosse Investitionen auf den Kanton zu. Im Juni werden 127 Millionen Millionen für 20 Gross- und Kleinprojekte verteilt. Wenn wir nun noch den grenzenlosen Griff in die Staatskasse für Energie gemacht wird, müssen aufgrund der Schuldenbremse andere Bereiche sparen. Wer für die Ent-Deckelung des Energiefonds stimmt, nimmt Einsparungen bei Bildung, Kultur, Gesundheit, Polizei, Landwirtschaft oder öffentlichem Verkehr in Kauf.

Kontakt
SVP Kanton Thurgau, Sekretariat, Schupfenzelgstrasse 12, 8253 Diessenhofen
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Newsletter
Wenn Sie regelmässig über die SVP und unsere Arbeit informiert werden wollen, abonnieren Sie hier unseren Newsletter.
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden