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Vernehmlassung

Massnahmenplan Geriatrie und Demenz Kanton Thurgau 2022-2025

Die SVP Thurgau dankt dem Regierungsrat für die Möglichkeit zur Teilnahme an der Vernehmlassung Massnahmenplan Geriatrie und Demenz Kanton Thurgau 2022 – 2025

Allgemeine Bemerkungen

Die Grundlagenarbeit wurde in der ersten Etappe 2016 bis 2020 mit den fünf festgelegten Handlungsfeldern: Aufbau einer bedarfsgerechten Grundversorgung; Auf- und Ausbau von bestehenden und neuen, zweckdienlichen Strukturen; Ausweitung von einheitlichen wohnortunabhängigen, geriatrischen Strukturen; Vereinheitlichung und Aufbau der Qualitätsstandards und Förderung von Fachwissen geleistet. Mit dem Massnahmenplan 2022 bis 2025 sollen nun die geschaffenen Angebote noch besser etabliert werden mit der Zielsetzung einer besseren Effizienz indem die Angebote, Erfahrungen und Kompetenzen optimal aufeinander abgestimmt werden. Dazu wurden sechs Handlungsfelder definiert: Autonomie und Selbstständigkeit zu Hause; Assessment und Triage ambulante Akuttherapie; stationäre geriatrische Therapie und Rehabilitation; Ambulante und stationäre Angebote im Langzeitbereich; Fachkompetenz und Innovationsentwicklung.

Die SVP Thurgau begrüsst die Weiterentwicklung der aufgebauten Strukturen mit den sechs festgelegten Handlungsfeldern. Insbesondere wird die festgelegte Priorisierung der Handlungsfelder 1 (Autonomie und Selbständigkeit zu Hause) – 6 (Innovation und Entwicklung) befürwortet. Ein selbständiges und autonomes handeln erachtet die SVP als wichtiges gut in unserer Gesellschaft und dies wiederum bedeutet, dass sich die betroffene Bevölkerung informieren und beraten lassen kann. Die Priorisierung berücksichtigt den Krankheitsverlauf einer an Demez erkrankten Person und deren betroffenen Angehörigen. Die Handlungsfelder und dazu aufgeführten Massnahmen sind übersichtlich dargelegt.

Auf Seite 28 des Vernehmlassungsentwurf sind die finanziellen Auswirkungen des Massnahmenplanes abgebildet. Über den Planungshorizont 2022 bis 2025 wird mit Beiträgen von gesamthaft Fr. 11.5 Mio. Franken gerechnet. Für die SVP ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich, wie die Beiträge Dritte als Kostenanteil ermittelt wurden. Es ist ersichtlich, dass hohe Schwankungen beim Beiträgen von Dritten abgebildet werden. So wird als Beispiel bei der Geriatrie (Massnahme 2.2) von einer Beteiligung von 2% ausgegangen und bei der Massnahme Koordination unter Partnern (Massnahme 1.5) von einem Beitrag von 644%. Aufgrund welcher Grundlagen wurden die Beiträge Dritter ermittelt?

Bemerkungen zu den einzelnen Massnahmen wird in der Folge hingewiesen.

Die SVP Kanton Thurgau dankt im Weiteren für die Berücksichtigung der Anliegen in der weiteren Umsetzung des Massnahmenplanes.

Bemerkungen zu einzelnen Massnahmen des Massnahmenplans

  • In den Handlungsfeldern wird bei Trägerschaft und Umsetzung jeweils auf Extern hingewiesen. Für die SVP ist diese Formulierung unklar, da nicht ersichtlich ist, was/wer mit extern gemeint ist. Handelt es sich dabei um bestehende Alterszentren in den Bezirken?

Genau Bezeichnung oder Eingrenzung der Trägerschaft und der Umsetzung wird gewünscht. Ist dies beim Departement vorgesehen?

  • Die Drehscheibe in Arbon wird als Pilotprojekt weitergeführt und dient als Grundlage für die weiteren Bezirke. Wo werden die jeweiligen regionalen Anlaufstellen in bestehenden Organisationen angegliedert?

Genauere Definition für Standortfestlegung ist gewünscht.

  • Bis ins Jahr 2030 sollen rund 80 Plätze für kurzfristige Entlastungsaufenthalte geschaffen werden. Für die Zusatzfinanzierung (Vorhalteleistung der jeweiligen Zentren) dazu ist noch keine Lösung in Aussicht. Für die SVP muss eine klare Lösung für die Finanzierung der Vorhalteleistung aufgezeigt werden. Es ist ersichtlich, dass Fr. 125’000 im 2021 budgetiert sind und in den Folgejahren Fr. 91’000. Was ist der Grund für diese Entwicklung?

Keine einseitige Lösung ohne Berücksichtigung sämtlicher beteiligter.

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