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Vernehmlassung

SVP Thurgau – Stellungnahme zum Mountainbike-Konzept Thurgau

Wir bekennen uns zu einer nachhaltigen, vielseitigen und verantwortungsvollen Nutzung des Waldes. Freizeitaktivitäten wie Mountainbiken sollen ihren Platz haben – sofern sie im Einklang mit geltendem Recht stehen, die Natur und Waldbewirtschaftung respektieren und die Eigentumsrechte gewahrt bleiben.

Das vorliegende Konzept und die vorgeschlagene Gesetzesrevision verdienen Anerkennung. Dennoch bleibt offen, ob die vorgeschlagenen Massnahmen tatsächlich notwendig sind und bestehende Probleme wirksam entschärfen. Die aktuelle Praxis zeigt, dass Gemeinden und Waldbesitzer bereits heute eigenverantwortlich und pragmatisch Lösungen umsetzen können, auch wenn die Herausforderung der Vollzugskontrolle weiterhin bestehen bleibt.

1. Schutz des Waldes und Naturverträglichkeit
Der Wald ist nicht nur in ausgewiesenen Schutzgebieten, sondern in seiner Gesamtheit ein sensibler Lebensraum. Bereits geringe Störungen – insbesondere in Brut- und Setzzeiten – können spürbare Auswirkungen auf Tier- und Pflanzenwelt haben. Wegeführung und Nutzungsintensität müssen sich an den ökologischen Gegebenheiten orientieren. Solange Lenkungsmassnahmen nicht klar festgelegt sind, bleibt der Naturschutzanspruch ein theoretisches Ziel.

2. Rücksichtnahme und Nutzungskonflikte
Die im Konzept vorgesehenen Sensibilisierungskampagnen sind begrüssenswert, erreichen aber erfahrungsgemäss nur einen Teil der Nutzer. Ein spürbarer Anteil der Mountainbikerinnen und Mountainbiker verhält sich rücksichtsvoll – doch es gibt immer wieder Konflikte mit Fussgängern, Reitern oder Familien im Wald. Diese Konflikte lassen sich am ehesten vor Ort lösen, in Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, Waldbesitzern und Nutzergruppen.

3. Illegale Trails und Rückbau
Im Kanton Thurgau existiert ein beachtliches Netz an inoffiziellen Trails von mind.225 km. Diese entstehen oft ohne Rücksprache mit Eigentümern, führen durch sensible Bereiche und beeinträchtigen Waldbewirtschaftung und Naturhaushalt. Ohne deren Rückbau und Renaturierung bleibt die Belastung sensibler Gebiete bestehen – auch wenn gleichzeitig neue legale Strecken eröffnet würden.

4. Finanzierung und Haftung
Neue Anlagen oder Routen dürfen nicht einseitig zulasten der Allgemeinheit finanziert werden. Wer eine neue Infrastruktur nutzt oder davon profitiert, soll auch einen Beitrag leisten. Jede zusätzliche Nutzung muss vertraglich geregelt werden – mit klaren Zuständigkeiten, Haftungsfragen und einer angemessenen Entschädigung für Einschränkungen der Waldbewirtschaftung.

5. Bestehendes Wegnetz
Mit rund 1’400 km legal befahrbarer Waldstrassen verfügt der Kanton Thurgau bereits über ein Angebot, das im schweizweiten Vergleich an der Spitze liegt. Zusätzliche naturbelassene Trails dürfen nicht zulasten sensibler Lebensräume gehen – insbesondere nicht in Zeiten, in denen der Wald bereits durch Erholung, Sport, Forstwirtschaft und Klimafolgen stark beansprucht wird.

6. Routenplanung und Standorte
Die Routenführung darf nicht in Wildtierkorridoren oder Gebieten mit höchster ökologischer Sensibilität verlaufen. Die betroffenen Waldbesitzer und Jagdgesellschaften müssen zwingend in die Planung einbezogen werden. Ohne deren Zustimmung entstehen unnötige Konflikte und rechtliche Unsicherheiten.

7. Verhältnis von Aufwand und Nutzen
Das Konzept berührt zahlreiche Gesetze und Regelungen – und dies im Wesentlichen zugunsten einer einzelnen Freizeitnutzergruppe. Angesichts des bestehenden Angebots und der flexiblen lokalen Lösungen ist zu hinterfragen, ob der Nutzen in einem angemessenen Verhältnis zum Aufwand, zu den Kosten und zu den Eingriffen in den Naturhaushalt steht.

Fazit:
Wir unterstützen eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Nutzung des Waldes, die Mountainbiken grundsätzlich zulässt, solange Naturschutz, Waldbewirtschaftung und Eigentumsrechte respektiert werden. Das vorgestellte Konzept und die Gesetzesrevision sind anerkennenswert, doch der tatsächliche Mehrwert bleibt fraglich. Angesichts bestehender legaler Wege, sensibler Lebensräume, offener Konflikte und hoher Kosten ist zu prüfen, ob zusätzliche Massnahmen wirklich erforderlich sind und im Verhältnis zum Aufwand stehen.

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