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Vernehmlassung

«Überprüfung Kleinsiedlungen im Kt. Thurgau»

Die SVP Thurgau bedankt sich für die Einladung zur Stellungnahme zum Gesetzesund Verordnungsentwurf und der Anpassung des Kantonalen Richtplans «Überprüfung Kleinsiedlungen im Kanton Thurgau». Die SVP Thurgau nimmt den Richtplanentwurf vom März 2021 und die dazu gehörenden Dokumente (Auflistung) zur Kenntnis und attestiert den Beteiligten eine sorgfältige Auslegeordnung. Die im Lenkungsausschuss (LA) und im Projektteam (PT) engagierten SVP Vertreter konnten unsere Sichtweisen einbringen und auch teilweise realisieren.

Allgemeine Bemerkungen
Die Komplexität und daraus resultierende Zusammenhänge von Richtplan, Verordnung Planungs- und Baugesetz und der Vereinbarung zur Milderung persönlicher Folgen von raumplanerischen Massnahmen in Kleinsiedlungen bilden eine Einheit und können daher nicht gesondert betrachtet werden. Dem Auftrag des Bundes im Rahmen einer Überprüfung der 304 Thurgauer Kleinsiedlungen auf ihre Zonenkonformität (Bauzonen/Nichtbauzonen) zu überprüfen, wird mit der vorliegenden Richtplanänderung nachgekommen. Allerdings wird der Auftrag damit nicht nur erfüllt, sondern übererfüllt. Die betroffenen Kleinsiedlungen entsprechen der historisch gewachsenen Struktur des Kantons Thurgau. Daher erwarten wir vom Regierungsrat, dass er die Interessen der betroffenen Thurgauer Landbevölkerung mindestens so stark gewichtet wie die übertrieben anmutenden Vorstellungen des Bundesamts für Raumplanung. Werden sämtliche politischen und rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft und die Umzonungen auf das absolut notwendige Minimum reduziert, werden automatisch auch die finanziellen Entschädigungen zu Lasten der Steuerzahler minimiert.

Durch die Zonenüberprüfung werden den 30 Bisherigen zusätzlich 29 Kleinsiedlungen der Landwirtschafts- oder Landschaftsschutzzone zugeteilt. 104 Kleinsiedlungen der Weiler- oder Dorfzone verbleiben in der Bauzone nach Art.15 RPG, 141 Kleinsiedlungen können durch die betroffenen Gemeinden der Zone nach Art.18 RPG/ Art.33 RPV zugewiesen werden.
Wir halten nochmals fest: die Thurgauer Weilerstruktur sind keine Zersiedelungen sondern historisch gewachsene und geschichtlich begründete Strukturen.

Anmerkungen
Bei der Argumentation zur Milderung persönlicher Folgen von raumplanerischen Massnahmen in Kleinsiedlungen, ist die SVP Thurgau nur bedingt mit dem Resultat einverstanden. Die geplanten Umzonungen betreffen viele Grundeigentümer, die sich nach Treu und Glauben auf die vom Kanton genehmigten Zonenpläne der Gemeinden verlassen haben! Der Verkehrswert der betroffenen Grundstücke verliert an Wert bei Zuordnung von der Bauzone in die Landwirtschafts- oder Landschaftsschutzzone und dies ohne Verschulden des Eigentümers!
Wesentliche Einbussen werden die Eigentümer von unbebauten Baulandparzellen zu tragen haben. Hierbei von Baulandhortung, Spekulation oder «es sich leisten konnte, nicht zu bauen» zu sprechen, erachten wir als verfehlt. Dienen doch Baulandreserven möglichen Erweiterungsbauten oder auch Altershöckli (Altersvorsorge). Die Möglichkeit für betroffene Gemeinden mit den geschaffenen Kontingenten neue Zonenzuweisungen nach Art.18 RPG i.V.m. Art.33 vorzunehmen, begrüsst die SVP Thurgau. Uns ist wichtig, dass die Gemeinden relativ frei diese Kontingente einsetzen können.

Weiter sind wir der Ansicht, dass auch in der Landwirtschaftszone – insbesondere für Liegenschaften die bisher in der Weilerzone lagen – künftig sinnvolle und zweckmässige Umnutzungen möglich sein müssen. Ansonsten werden solche Gebäude verfallen und bilden “Schandflecken” in unsrer Thurgauer Weilerlandschaft.

Die SVP ist dezidiert der Ansicht, dass eine so schwerwiegende Revision eine Revision des PGB benötigt hätte. Damit verbunden wäre eine Volksabstimmung nötig gewesen. Das hätte Rückhalt und Vertrauen bei der Bevölkerung bewirkt. Aus unserer Sicht eine verpasste Chance.

Wir sind überhaupt nicht einverstanden mit der fortschreitenden Zentralisierungstendenz. Das Vorgehen im Richtplan ist aus unserer Sicht staatspolitisch und föderalistisch bedenklich. Der Kanton macht faktisch die Zonenpläne. Nach PBG wäre hier eigentlich die Gemeinde zuständig.

Mit den Kriterien für weitere Entwicklung in der Erhaltungszone können wir uns einverstanden erklären.

Nach wie vor sind wir der Ansicht, dass die Abstützung alleine auf Wohnbauten für die Bildung einer Weilerzone falsch ist. In den Weilern haben früher verschiedenste Gewerbe gewirkt. So gibt es in vielen Weilern Gewerbebetreibe, z.B. Käserei, Gastro, Holzbau, Gärtnereien, Metallbau oder anderes Handwerk. Diese haben auch heute noch eine wichtige Funktion und sind charakterbildend. Sie müssen unbedingt eine weitere Entwicklungschance haben.

Die SVP bedankt sich für die Berücksichtigung der eingebrachten Ergänzungen in der weiteren Beratung und dankt für eine Rückmeldung dazu.

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