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Vernehmlassung

Vernehmlassung Teilrevision des Gesetzes über Strassen und Wege

Mit Schreiben vom 30.04.2021 unterbreitet das Departement für Bau und Umwelt DBU der SVP Thurgau das Vernehmlassungsverfahren für die Teilrevision des Gesetzes über Strassen und Wege (StrWG; RB 725.1) und zur Erhöhung des Gemeindeanteils am Bruttoertrag der Verkehrssteuern zur Vernehmlassung. Die SVP Thurgau bedankt sich beim Regierungsrat für die Möglichkeit zur Vernehmlassung und nimmt dazu gerne Stellung.

Allgemeine Bemerkungen

Für das bestehende Kantonsstrassennetz fehlt der gesetzlich vorgeschriebene Netzbeschluss. Die SVP Thurgau anerkennt den Bedarf zur Festlegung des Netzbeschlusses über das Kantonsstrassennetz. Es besteht jedoch keine gesetzliche Verpflichtung, das Kantonsstrassennetz um 200 km zu verringern. Im Bericht wird ausführlich dargelegt, dass mit der Netzbereinigung rund 200 km Kantonsstrassen an die Gemeinden abgetreten werden sollen. Von dieser Netzbereinigung sind 55 Gemeinden unterschiedlich stark betroffen. Als Kompensation zur Strassenabtretung ist vorgesehen, dass der Anteil der Gemeinden am Ertrag aus den Verkehrssteuern von heute 15% auf neu 25% erhöht wird. An der Erhöhung der Abgaben der Verkehrssteuern sollen jedoch alle 80 Gemeinden teilhaben können.

Die SVP erachtet diese Umverteilung als fragwürdig, da nicht alle Gemeinden im Kanton Thurgau ein Strassenstück übernehmen sollen, von der Erhöhung der Verkehrsabgabe jedoch alle Gemeinden im gleichen Masse berücksichtigt werden. Für die SVP ist es gerechter, wenn alle Gemeinden welche Strassen erhalten, einen prozentual höheren Anteil an den Verkehrsabgaben zugesprochen wird. Diese Berücksichtigung bringt für das Amt bei der Abrechnung keinen Mehraufwand, lässt sich diese Berücksichtigung doch leicht mit einer Tabelle darstellen.

Die Unterlagen zeigen auf, dass eine grosse und detaillierte Grundlagenarbeit durch das Tiefbauamt vorgenommen wurde. Die einzelnen Fachdossiers geben Auskunft über den Zustand der jeweiligen Strassenabschnitte. Die SVP hat festgestellt, dass eine Aussage über den Strassenaufbau oder mögliche Strassenbelastungen wie PAK – Belastung nicht enthalten sind. Für die SVP ist diese Tatsache nicht ein Mangel für die gesamte geleistete Grundlagenarbeit. Dieser Mangel zeigt jedoch auf, dass die abzutretenden Strassen für die Gemeinden eine grosse Sanierungsunbekannte enthalten. Der Kanton Thurgau möchte diesen Mangel mit § 57b Abs. 2 heilen, indem der Kanton Thurgau in den nächsten 25 Jahren für die Mehrkosten bei einer Sanierung aufkommt. Für die SVP ist dieses Vorgehen falsch, da sich der Kanton Thurgau aus der Verantwortung nimmt. Für die SVP hat der Kanton Thurgau für die gesamten Kosten, welche nach den abfallrechtlichen Bestimmungen des Bundes gesondert entsorgt werden müssen, aufzukommen.

Die heutige Finanzierung des Kantonsstrassennetzes erfolgt zu grossen Teilen über die Mineralölabgaben und Strassenverkehrssteuern. Die Finanzierung erfolgt somit mit zweckgebundenen Mitteln. Mit der Abgabe von rund 200 Kantonsstrassenkilometer an die Gemeinden verringert sich das Strassennetz des Kantons Thurgau um ca. 1/3 auf neu ca. 540 km. Die Gemeinden erhalten jedoch nur ca.10% mehr an den Strassenverkehrsabgaben. Die SVP erachtet dies als ein Missverhältnis zwischen den abzugebenden Strassenkilometern und der Beteiligung an den Verkehrsabgaben durch die Gemeinden. Es wird zudem festgestellt, dass vor allem der ländliche Bereich des Kantons Thurgau von der Strassenabtretung betroffen ist. Dies ist wiederum gleichzusetzen, dass eine Strassenabtretung zu Lasten der ländlichen Bevölkerung des Kantons Thurgau erfolgt. Die ländliche Bevölkerung wird bestraft indem zusätzliche Strassenkilometer den Gemeinden übergeben werden und die Finanzierung durch die Erhöhung der Steuern in den Gemeinden zu gewährleisten ist.

Die SVP möchte zudem einbringen, dass das Verkehrsaufkommen vor allem im Bereich des Schwerverkehrs auf dem Strassennetz der Gemeinden stark zugenommen hat. Die SVP schlägt daher vor, eine Überprüfung der Strassenverkehrsabgaben bereits jetzt zugunsten der Gemeinden vorzunehmen dies könnte im Verhältnis zum Strassennetz der jeweiligen Gemeinden erfolgen. Anstelle einer Strassenabtretung zulasten der Gemeinden wäre zu prüfen, ob ein Unterhaltsvertrag mit den jeweiligen Gemeinden zielführend ist, da ein Unterhalt vor Ort durch die jeweiligen Gemeinden durchgeführt werden könnte.

Die SVP des Kantons Thurgau erachtet daher die gesamte Vorlage als nicht zielführend und somit nicht zum Wohle des Kantons Thurgau. Der Netzbeschluss erledigt eine alte Pendenz, dies jedoch auf Kosten der ländlichen Bevölkerung und dies kann und darf nicht im Sinne des Kantons Thurgau sein.

Der Kanton Thurgau steht in der Verantwortung, die unterschiedlichen Strukturen im Thurgau gebührend zu berücksichtigen.

Bemerkungen zum Entwurf betreffend die Änderungen des Gesetzes über Strassen und Wege

§ 5 Abs. 1 Die SVP beantragt, dass die Definition der Kantonsstrassen aufgrund des bisherigen § 5 Abs. 1 beizubehalten ist.

§ 40 Abs. 3 Die SVP beantragt § 40 Abs. 3 zu streichen zugunsten von des § 41 Abs. 1 als Beibehaltung nach geltendem Recht.

§ 41 Abs. 1 Die SVP beantragt folglich die Beibehaltung

§ 57 a – c Die SVP beantragt die Streichung

Schlussbemerkung

Die SVP des Kantons Thurgau stellt fest, dass das Tiefbauamt ohne Not das Kantonsstrassennetz zu Ungunsten der ländlichen Bevölkerung des Kantons Thurgau verkleinern möchte. Das Tiefbauamt unterhält das bestehende Netz sehr gut und dem Tiefbauamt stehen für den weiteren Unterhalt auch genügend Mittel zur Verfügung. Der vom Departement vorgeschlagene Netzbeschluss erbringt für den Kanton Thurgau keinen Mehrwert und wird in der vorliegenden Form abgelehnt. Die SVP bedankt sich für die Berücksichtigung der Anliegen in der weiteren Beratung.

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