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Vernehmlassung

Vernehmlassungen zur Teilrevision der Verordnung zur Besoldungsverordnung, der Rechtsstellung des Staatspersonals und der Verordnung über die Rechtsstellung der Lehrpersonen an den Volksschulen

Die Revision der Verordnungen erfolgt aufgrund einer Anpassung von § 12 Abs. 3 der Verordnung des Grossen Rates über die Besoldung des Staatspersonals (Besoldungsverordnung BesVO; RB 177.22) die der Grosse Rat in seiner Schlussfassung vom 31.08.2022 verabschiedet hat. Zudem wird das Ideenmanagement eingestellt. Die Teilrevision bietet zudem Gelegenheit, aufgrund von Erfahrungen aus der Praxis weitere Anpassungen in verschiedenen Teilbereichen der personalrechtlichen Grundlagen vorzusehen.

Mit der Teilrevision der Verordnung über die Rechtsstellung des Staatspersonals und über die Rechtsstellung der Lehrpersonen an den Volksschulen sollen auf Grund von Erfahrungen aus der Praxis Anpassungen in verschiedenen Teilbereichen der personalrechtlichen Grundlagen vorgenommen werden.

Gerne nimmt die SVP zu den einzelnen Verordnungen kurz Stellung:

  1. Teilrevision der Verordnung des Regierungsrates zur Besoldungsverordnung
    Die in § 8 Abs 1 geänderte Fassung wird von der SVP unterstützt. In § 13 wird das Ideenmanagement aufgehoben. Die SVP ist über diese Streichung des Ideenmanagement erstaunt, wäre dies bei richtiger Handhabung ein gutes Steuerungsinstrument für betriebliche Verbesserungen gewesen. Ein Ideenmanagement dient einer Verbesserung eines Betrieblichen Ablaufes. Die in Abs.1 aufgenommene Ergänzung für «innovative Sonderleistungen» ist vom Regierungsrat gut gemeint, dies dient jedoch nur dem einzelnen Mitarbeiter nicht jedoch einer Verbesserung von Betrieblichen Abläufen. Zu den restlichen Anpassungen in der Verordnung hat die SVP keine weiteren Bemerkungen.
  1. Teilrevision der Verordnung über die Rechtsstellung des Staatspersonals
    In § 42 wird der Ferienanspruch der Altersgruppe 21 bis 49 Jahre (aktuell 23 Tage) auf 25 Tage angehoben. Die SVP wehrt sich nicht gegen diese Massnahme im Sinne einer besseren Arbeitgeberattraktivität. Die SVP möchte es jedoch nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, dass es sehr wohl viele Betriebe gibt, welche sich eine Anpassung von zusätzlichen Ferientagen nicht leisten können.In § 78 wird das Verbot zur Annahme von Geschenken, Einladungen und anderen Vorteilen neu geregelt. Für die SVP erscheint die neue Formulierung als ein «Tanz um eine heisse Kartoffel» oder « es ist verboten, man darf aber trotzdem». Der Regierungsrat hat sich die Frage zu stellen, ob ein Verbot zur Annahme von Geschenken, Einladungen und anderen Vorteilen besteht, so soll dies Verboten sein. Andernfalls kann die bestehende Formulierung beibehalten werden. Zu den restlichen Anpassungen in der Verordnung hat die SVP keine weiteren Bemerkungen.
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