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Antrag: Erstellung eines Rahmenkonzeptes zur Behindertenpolitik in den Bereichen Wohnen und Arbeiten

Der Regierungsrat wird beauftragt, ein Rahmenkonzept zur Behindertenpolitik in den Bereichen Wohnen und Arbeiten zuhanden des Grossen Rates zu erstellen und dieses als Grundlage für die Ausarbeitung eines Finanzierungsmodells und des entsprechenden Gesetzes heranzuziehen. Dies in Berücksichtigung der verfassungsmässigen Grundordnung (Art. 8 BV, Art. 112b Abs. 2 BV, Art. 112c Abs. 1 BV), der UN-Behindertenrechtskonvention sowie der Vision der SODK (Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren) für das selbstbestimmte Wohnen von betagten Menschen und Menschen mit Behinderung.

Begründung
Im Juni 2021 hat der Regierungsrat das neue Gesetz über die Finanzierung für erwachsene Menschen mit Behinderung (FEMBG) in die Vernehmlassung gegeben. Dies mit der Zielsetzung, die wesentlichen Mängel des heutigen Finanzierungsmodells zu beseitigen, Anreize für eine kosteneffiziente Ressourcenverwendung zu setzen und die Versorgungssicherheit zu stärken. Diese Absicht ist zu begrüssen. Diese kann aber nur erreicht werden, wenn die wesentlichen Rahmenbedingungen für solch eine Gesetzesänderung vorhanden sind und die Voraussetzungen und Grundlagen für eine zukunftsorientierte Behindertenpolitik gegeben sind.

Durch die Umsetzung der IVG-Revision 4 und 6a sowie die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) im Jahr 2008, haben sich die Rollen der beteiligten Akteure und die Art der Finanzierung der Wohnformen für Menschen mit Behinderungen und Geschützte Werkstätten in der Schweiz verändert. Unter anderem finanzieren seit der Inkraftsetzung des neuen Finanzausgleichs die Kantone die Wohn- und Arbeitsangebote für Menschen mit einer Behinderung. Mit der Ratifizierung (2014) und Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) wurde der Trend zum (möglichst) selbständigen und selbstbestimmten Wohnen, Leben und Arbeiten bekräftigt.

Insgesamt verändern sich die Wohn- und Tagesstrukturangebote für Menschen mit Behinderung stetig. Diese sind in den letzten Jahren kontinuierlich flexibler und vielfältiger geworden, auch wenn weiterhin «klassische Heimstrukturen» angeboten werden müssen bzw. gefragt sein werden – z.B. für Menschen mit einer schweren Mehrfachbeeinträchtigung. Viele Institutionen haben ihre Strukturen weiterentwickelt. Viele Einrichtungen betreiben heute kleine Wohneinheiten oder haben Wohnungen gemietet, in welchen sehr unterschiedlich intensive Unterstützungsleistungen angeboten werden. Das Angebot an Begleitendem Wohnen (stundenweise vor Ort in der Wohnung der Betreuten) entwickelt sich kontinuierlich.

Ebenso sind Entwicklungen und Trends in den Geschützen Werkstätten (2. Arbeitsmarkt) erkennbar. Das Angebot an geschützten Arbeitsplätzen im Thurgau ist gross und vielfältig, in der Tendenz besteht gar ein Überangebot (freie Arbeitsplätze). Menschen mit Behinderung bewegen sich dynamischer in diesem Arbeitsmarkt. Ein-/Austritte und Wechsel in andere Einrichtungen (inner-/ausserkantonal) haben zugenommen. Die Ansprüche der Menschen mit Behinderung, die Komplexität der Beeinträchtigungen sind herausfordernd und die Anforderungen der Kunden (Qualität, Termine, Flexibilität) wachsen. Immer mehr Menschen mit Behinderung möchten Teilzeit arbeiten. Arbeitsmodelle wie Nischenarbeitsplätze im 1. Arbeitsmarkt, in Einsatzteams in Firmen des 1. Arbeitsmarktes und Jobcoaching (Supported Employment) sind noch in den Anfängen. Der Übergang vom 2. in den 1. Arbeitsmarkt hat noch viele Hindernisse und Hürden. Nur durch aktive Beziehungsarbeit und gelebte Partnerschaft entstehen aktuelle Angebote im 1. Arbeitsmarkt.

Die UNO-Behindertenrechtskonvention gibt hier eine klare Stossrichtung vor. Damit rücken Prinzipien der Selbstbestimmung, Wahlmöglichkeiten und Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen ins Zentrum. Diese Entwicklung wird sich weiter fortsetzen.

Dieser Paradigmenwechsel soll im Rahmenkonzept zur Behindertenpolitik in den Bereichen Wohnen und Arbeiten berücksichtigt werden und das Behindertenkonzept aus dem Jahr 2010 ersetzen, welches noch vor der Ratifizierung der UN-BRK (2014) erstellt wurde. Eine Überarbeitung des Leitbilds für die Betreuung von erwachsenen Menschen mit Behinderung aus dem Jahr 2012 soll ebenfalls in diesen Prozess miteinbezogen werden.

Das Rahmenkonzept soll dabei als Fundament für die neue Gesetzgebung über die Finanzierung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (FEMBG) gelten – dies im Sinne einer zukunftsorientierten Behindertenpolitik im Kanton Thurgau wobei auch die Aspekte der Planbarkeit und Rechtssicherheit der Institutionen zu berücksichtigen sind.

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