Antrag gemäss § 52 GOGR: «Vorbildliche Thurgauer Landwirtschaft»

Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat einen Bericht vorzulegen, aus welchem die in seinem Besitz befindlichen Staatsdomänen und Landwirtschaftsflächen mit ihrer Lage, Art und Grösse ersichtlich sind. Zusätzlich ist aufzuführen, nach welchen ökologischen Vorgaben diese Flächen bewirtschaftet werden (ÖLN, IP, Biolandbau etc) und wie die Strategie für die weitere Entwicklung der Staatsdomänen aussieht.
Begründung
Mit seiner Vorbildfunktion strahlt der Kanton Thurgau positive Signale aus, welche in vielen Bereichen zur Nachahmung anregen. Konkrete und gut sichtbare Beispiele dafür sind ressourcenschonendes Bauen, der Umstieg der Verwaltung auf Elektromobilität, die Nutzung erneuerbarer Energien oder die nachhaltige Abfallbewirtschaftung. Dies ist ganz im Sinne der Strategie «Thurgau 2040», welche diesen Ansatz bekräftigt: «Der Kanton Thurgau übt mit der hohen Qualität der öffentlichen Bauten, mit einer gut ausgebauten und unterhaltenen Infrastruktur sowie als öffentlicher Dienstleister mit besonderer Arbeitshaltung eine in den ganzen Kanton ausstrahlende Vorbildfunktion aus.»
Dieselbe Haltung sollte der Kanton auch bei den in seinem Besitz befindlichen Staatsdomänen und landwirtschaftlichen Nutzflächen einnehmen. Es ist erwiesen, dass eine bodenschonende Landwirtschaft, welche auf chemisch-synthetische Pestizide, Insektizide und Fungizide verzichtet, eine grundlegende Voraussetzung für den Erhalt der Biodiversität und den Schutz des Trinkwassers ist. Dass der Kanton Thurgau auch hier seine Vorbildrolle konsequent wahrnimmt, ist unabdingbar und hat hohe Priorität.