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Antrag „Übersicht Subventions-Ausgaben Kanton Thurgau“

 Der Regierungsrat wird beauftragt, eine Auslegeordnung zu erstellen, in welcher die Subventionen (Finanzhilfen) aufgeführt sind, bei welchen der Kanton allein oder teilweise finanziell unterstützt. Gewünscht ist eine übersichtliche Aufstellung aller Subventionszahlungen (nicht Abgeltungen) ab CHF 50’000.—pro Jahr. 

Folgende Punkte sollen aufgeführt sein: 

  • Auflistung einzelner Zuweisungen zu den Empfängern (Finanzhilfen gemäss SuG) 
  • Aufgabenteilung Kanton – Gemeinden 
  • Darlehen der öffentlichen Hand zu nicht marktüblichen Konditionen 
  • Bürgschaften und Kreditgarantien 
  • Detaillierte Ausweisung des Transferkontos (Kto. 36), welche Subventionscharakter haben 
  • Erwähnung der Rechtsgrundlage der Leistungen 

Definition Subvention
Der Begriff «Subvention» bezeichnet in der Regel eine Leistung aus öffentlichen Mitteln an Unternehmen, die ohne Gegenleistung gewährt wird. Das Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz SuG) regelt, was unter einer Subvention zu verstehen ist und unter welchen Bedingungen eine solche ausgerichtet werden kann. Es unterscheidet also zwischen Finanzhilfen und Abgeltungen. 

Mit einer Finanzhilfe fördert der Bund oder der Kanton Tätigkeiten Dritter, die für die Öffentlichkeit von Bedeutung sind, ohne diese Unterstützung jedoch kaum wahrgenommen würden. Gemäss Subventionsgesetz können Finanzhilfen insbesondere dann ausgerichtet werden, wenn 

  • der Kanton/Bund ein Interesse an der Unterstützung einer bestimmten Tätigkeit hat, die private oder kantonale Tätigkeit ohne die Unterstützung nicht hinreichend ausgeübt würde, 
  • alternative Finanzierungen nicht ausreichen und sich keine zweckdienlicheren Massnahmen anbieten.

Das Instrument der Abgeltungen dient zum Ausgleich jener Lasten, die Dritten bei der Erfüllung bundesrechtlicher/kantonaler Pflichten entstanden sind. (Beispiel: Transportunternehmungen erhalten eine Abgeltung für die geschätzten ungedeckten Kosten des vom Bund und den Kantonen bestellten Regionalverkehrs). 

Bei diesem Antrag für eine transparente Darstellung von Subventionszahlen handelt es sich ausschliesslich um die Daten der Finanzhilfe des Kantons Thurgau und nicht um Abgeltungen. 

Begründung Antrag
In der Schweiz werden rund 60 Milliarden Subventionen vergeben. Auf Bundesebene werden gewisse Arten von Subventionen systematisch erfasst. In den meisten Kantonen – und dies auch im Kanton Thurgau – fehlen solche Übersichten gänzlich. Die von den Steuerzahlenden finanzierten Transferzahlungen werden weder öffentlich ausgewiesen noch systematisch erfasst. Es fehlt gänzlich die Transparenz. 

Eigentlich könnte man davon ausgehen, dass zumindest ein Teil der kantonal vergebenen Subventionen den Staatsrechnungen der Kantone entnommen werden könnte. Das ist jedoch in den meisten Kantonen und so auch im Thurgau nicht der Fall. Auch die Kantone sind gehalten, das verfassungsmässige Prinzip der staatlichen Wettbewerbsneutralität zu respektieren und dessen Umsetzung gegenüber der Öffentlichkeit nachvollziehbar und transparent zu dokumentieren. 

In der gewünschten Übersicht geht es den Antragsteller:innen grundsätzlich nicht um eine Erhöhung oder Abschaffung der Subventionszahlungen, sondern um eine saubere Übersicht. Mit der Schaffung von Transparenz wäre jedoch die Basis geschaffen, um die Vergabe von Subventionen einer regelmässigen Prüfung auf ihre Auswirkungen zu unterziehen. Heute werden die entsprechenden Überprüfungen von den zuständigen Departementen selbst vorgenommen. Dies wirft Governance-Fragen auf; Aufsichtsgremien sollen transparent Einsicht nehmen können. 

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