Dringliche Motion: Kostenlose Coronatests im Kanton Thurgau

Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Rat einen formulierten Entwurf eines Erlasses zu unterbreiten, damit die Tests gegen das Coronavirus für asymptomatische Personen aus dem Kanton Thurgau weiterhin kostenlos zur Verfügung gestellt werden können sowie sichergestellt wird, dass weiterhin ausreichend Testmöglichkeiten für die Bevölkerung be-stehen.
Es wird dringliche Behandlung nach § 20 GOGR beantragt.
Begründung
Ab dem 1. Oktober 2021 sollen Tests gegen das Coronavirus kostenpflichtig werden. Dies trifft unter anderem auch Studenten der PH hart, aber auch viele andere, gerade auch ärmere Menschen, welche nicht über ein Zertifikat verfügen.
Die Kostenpflichtigkeit der Tests stellt kein übergeordnetes Recht dar, sodass der Kanton davon abweichen kann.
Die Motionäre fordern, dass der Kanton Thurgau ab dem 1. Oktober weiterhin für die Test-kosten der Thurgauer Bevölkerung zum Schutz der Gesundheit sowie zum Erlangen eines Zertifikates aufkommt, damit keine Ungleichbehandlung und keine weitere Spaltung in unserer Gesellschaft entsteht. Dies schützt sowohl Personen in der Arbeitswelt als auch im privaten Bereich vor unrechtmässiger Ausgrenzung aus der Gesellschaft.